17-02-2013, 08:57 PM
Hallo,
da ich leider nichts im passendes im Internet oder auch hier gefunden habe, habe ich mal den Thread erstellt.
Also meine frage ist erstmal wann genau man einen Menschen umbringen darf, sei es aus eigener hand wie z.B. bei Notwehr oder im Gericht bei z.B. Ehebruch.
Und meine 2. Frage wäre, wie die Strafe für jemanden ist, dem man nachweisen kann, dass er z.B. wegen Geld oder sonstiges getötet hat, also aus niederen Gelüsten.
Das wars schon. Vielen Dank für eure Antworten.
da ich leider nichts im passendes im Internet oder auch hier gefunden habe, habe ich mal den Thread erstellt.
Also meine frage ist erstmal wann genau man einen Menschen umbringen darf, sei es aus eigener hand wie z.B. bei Notwehr oder im Gericht bei z.B. Ehebruch.
Und meine 2. Frage wäre, wie die Strafe für jemanden ist, dem man nachweisen kann, dass er z.B. wegen Geld oder sonstiges getötet hat, also aus niederen Gelüsten.
Das wars schon. Vielen Dank für eure Antworten.