22-07-2018, 03:43 PM
Barakallahu feeka.
Ich hatte nochmal nachgefragt weil ich diesen abschnitt nicht verstanden habe:
(..)
Es sollte angemerkt werden, dass es verboten ist, Muskatnuss – sowohl die Samen als auch das Pulver – in das Land der zwei Heiligen Moscheen (d. h. Saudi Arabien) zu importieren. Es ist nur zum Import gestattet, wenn es mit anderen Gewürzen in erlaubten Anteilen, nämlich nicht mehr als 20%, vermischt wurde.
Und Allāh weiß es am besten.
Ich hatte nochmal nachgefragt weil ich diesen abschnitt nicht verstanden habe:
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Es sollte angemerkt werden, dass es verboten ist, Muskatnuss – sowohl die Samen als auch das Pulver – in das Land der zwei Heiligen Moscheen (d. h. Saudi Arabien) zu importieren. Es ist nur zum Import gestattet, wenn es mit anderen Gewürzen in erlaubten Anteilen, nämlich nicht mehr als 20%, vermischt wurde.
Und Allāh weiß es am besten.