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unislamische Hochzeitsfeier
#1
Bismillah Ar Rahman Ar Rahim-
As salamu aleikum wa rahmatullah wa barakatuh-

Im Islam gilt man als verheiratet wenn:(aus Islam Fatwa)
"Im Islam zählt man verheiratet, sobald der Vater des Mädchens zugestimmt hat, der Bräutigam es vor den Zeugen akzeptiert und die Brautgabe zahlt, so ist die Ehe in Kraft gesetzt und bei Allah gültig"

Wie ist das Urteil hierfür wenn eine Hochzeits/Verlobungsfeier gemacht wird die gegen jegliche islamischen Grundsätze verstösst-Musik-Tanz- übermässig Teuer, obgleich die Familien staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten , Männer und Frauen gemischt keine Quran Rezitation -kein Adhan zum Gebet etc halt das ganze Gahilliya Programm-
Fatwas und Hadithe bezüglich o.g. verbotener Dinge sind mir bekannt es geht mir nur um eine Frage;

Gilt dann das Paar im Islam auch als verheiratet wenn obiger Grundsatz --Brautgabe,Zeugen etc erfüllt ist-
Wenn nicht würde dann doch das Paar im Umkehrschluss in Zina leben?

Antworten darauf wünsch ich mir ausschliesslich in gewohnt vorbildlicher Form dieses Forums bitte nur mit eindeutiger Belegung inschaAllah.
Jazak allahu khairan
#2
Salam

Ein interessantes Thema.

Zu deiner Frage: Sobald die Bedingungen (Zustimmung des Wali, zwei Zeugen, Akzeptanz beider Parteien, Brautgabe) für die Nikkah (der islamischen Heirat) erfüllt sind, dann ist die Heirat de facto gültig, auch wenn die Hochzeitsfeier unislamisch war und Sünden enthielt.

Ob und wie Allah eine solche Ehe segnet ist jedoch eine andere Frage. Die Hochzeitsfeier, also die Verkündung der Heirat ist eine Sunnah (übrigens: keine Pflicht) die der Prophet Sas empfahl, selbst wenn man nur ein Schaf schlachtet. Die Gelehrten raten daher, dass man die Heirat nach der Sunnah feiern sollte und auf alles zu verzichten, was sowohl nicht islamkonform ist (Musik, gemischt etc.) als auch auf Dinge, die nicht Bestandteil der Sunnah sind (wie Eheringe, Extravaganz, zu hohes Brautgeld etc.).

Belege in Form von Ahadith gibt es nicht, aber es gibt viele Fatwa in den dieses Thema angesprochen wird, aber die Gelehrten sagen hier nicht, dass die Heirat dadurch unültig ist.
#3
Barak allahu fiq Bruder für Deine Ausführungen hinsichtlich meiner Frage-
Wasalam
Malik Michele
  


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