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Namensgebung
#1
<p>Salamu3alaykum liebe Geschwister,&nbsp;</p><p>darf man seinem kind beide machnamen geben. Also den vom vater und den von der mutter.</p><p><br></p>
#2
Salamu Aleikum,

hier eine Antwort dazu:

4.Das Kind muss nach seinem Vater benannt werden, auch wenn der Vater verstorben oder geschieden ist usw., auch wenn er sich nicht um das Kind kümmert oder es überhaupt nicht sieht. Es ist absolut haraam, ein Kind nach einem anderen als seinem Vater zu benennen, außer in einem Fall, wenn die Eltern beim Geschlechtsverkehr nicht verheiratet waren. In diesem Fall sollte das Kind nach seiner Mutter benannt werden und es ist nicht zulässig, es nach seinem Vater zu benennen.

wa allahu a'lam
https://islamqa.info/en/answers/7180/eti...g-children
#3
<p>
(30-08-2019, 04:15 PM)suntag schrieb: Salamu Aleikum,

hier eine Antwort dazu:

4.Das Kind muss nach seinem Vater benannt werden, auch wenn der Vater verstorben oder geschieden ist usw., auch wenn er sich nicht um das Kind kümmert oder es überhaupt nicht sieht. Es ist absolut haraam, ein Kind nach einem anderen als seinem Vater zu benennen, außer in einem Fall, wenn die Eltern beim Geschlechtsverkehr nicht verheiratet waren. In diesem Fall sollte das Kind nach seiner Mutter benannt werden und es ist nicht zulässig, es nach seinem Vater zu benennen.

wa allahu a'lam
https://islamqa.info/en/answers/7180/eti...g-children
.</p><p>Das Kind wird ja dem vater zugeschrieben aberhalt auch der mutter.&nbsp;</p>
  


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