21-04-2013, 10:31 PM
As Selam Aalykum rahmatullah wa barakatuh
Frage:
Wie lautet das Urteil über eine Person, die ihre Füße in der Moschee in Richtung Qibla
ausstreckt? Und ist es zulässig in einer Moschee zu essen und zu schlafen?
Antwort:
Es ist nicht schlimm wenn ein Muslim seine Füße in Richtung der Qibla ausstreckt, sei dies in einer Masjid oder an einem anderen Ort.
Ebenso macht es nicht in einer Moschee zu essen oder zu schlafen wenn notwendig. Aber die Moschee sollte sauber gehalten werden. Wenn ein Muslim jedoch einen feuchten Traum erfährt während er in der Masjid schläft sollte er sie verlassen um Ghusl durchzuführen.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Shaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, Shaykh `Abdul-Razzaq`Afify, Shaykh `Abdullah ibn Ghudayyan, Shaykh `Abdullah ibn Qa`ud)
Fatawa Al-Lajna Da'imah; Die vierte Frage von Fatwa Nr. 5795
Frage:
Wie lautet das Urteil über eine Person, die ihre Füße in der Moschee in Richtung Qibla
ausstreckt? Und ist es zulässig in einer Moschee zu essen und zu schlafen?
Antwort:
Es ist nicht schlimm wenn ein Muslim seine Füße in Richtung der Qibla ausstreckt, sei dies in einer Masjid oder an einem anderen Ort.
Ebenso macht es nicht in einer Moschee zu essen oder zu schlafen wenn notwendig. Aber die Moschee sollte sauber gehalten werden. Wenn ein Muslim jedoch einen feuchten Traum erfährt während er in der Masjid schläft sollte er sie verlassen um Ghusl durchzuführen.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Shaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, Shaykh `Abdul-Razzaq`Afify, Shaykh `Abdullah ibn Ghudayyan, Shaykh `Abdullah ibn Qa`ud)
Fatawa Al-Lajna Da'imah; Die vierte Frage von Fatwa Nr. 5795