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In Moschee Füße in Richtung Qibla strecken, oder darin essen u. schlafen?
#1
As Selam Aalykum rahmatullah wa barakatuh

Frage:
Wie lautet das Urteil über eine Person, die ihre Füße in der Moschee in Richtung Qibla
ausstreckt? Und ist es zulässig in einer Moschee zu essen und zu schlafen?

Antwort:
Es ist nicht schlimm wenn ein Muslim seine Füße in Richtung der Qibla ausstreckt, sei dies in einer Masjid oder an einem anderen Ort.
Ebenso macht es nicht in einer Moschee zu essen oder zu schlafen wenn notwendig. Aber die Moschee sollte sauber gehalten werden. Wenn ein Muslim jedoch einen feuchten Traum erfährt während er in der Masjid schläft sollte er sie verlassen um Ghusl durchzuführen.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Shaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, Shaykh `Abdul-Razzaq`Afify, Shaykh `Abdullah ibn Ghudayyan, Shaykh `Abdullah ibn Qa`ud)

Fatawa Al-Lajna Da'imah; Die vierte Frage von Fatwa Nr. 5795
#2
Salam
Stimmt das, dass die Füße in Richtung des Qiblas nicht ausgestreckt sein dürfen, wenn man schläft? Also dass man in Richtung des Qiblas schläft?
So habe ich es von meiner Großmutter "gelernt", aber ich habe es angenommen ohne wirklich zu hinterfragen. Kennt jemand das? Bzw. kennt jemand ein Beweis dafür?
Wasalam
#3
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
schwester ich habe das auch mal so gehört aber aus der Aussage der Gelehrten kann man das schon raus nehmen das es kein Problem ist weil Zitat:

sei dies in einer Masjid oder an einem anderen Ort.

Allah alem inshallah ta´ala bring noch jemand ein beweis.

baraka allahu fikum
#4
Hier In Shaa ALLAH eine Fatwa:

,,Frage: Ist es erlaubt mit den Beinen in Richtung Qibla zu schlafen?

Antwort:

Alles Lob gebührt ALLAH

Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen (möge ALLAH mit ihm zufrieden sein) sagte:
,,Es ist nicht sündhaft für eine Person, wenn dieser/diese mit den Füßen in Richtung Ka'bah schläft; vielmehr sagten die Fuqaha' (möge ALLAH mit ihnen zufrieden sein): ,,Wenn eine kranke Person weder stehen noch liegen kann, dann sollte er/sie auf der Seite liegend mit dem Gesicht in Richtung Qiblah beten; und wenn er/sie nicht kann, dann sollte er/sie auf dem Rücken liegend mit den Füßen in Richtung Qiblah beten."

Fataawa Ibn ‘Uthaymeen, 2/976

Und ALLAH weiß es am Besten. "

Fatwa: http://www.islamqa.info/en/ref/20943/Sleeping
#5
baraka allahu fik bruder gut das du diese Fatwa gefunden hast oder gewusst hattest ,jazak allahu khairen.
#6
(22-04-2013, 06:47 PM)Moslem schrieb: Hier In Shaa ALLAH eine Fatwa:

,,Frage: Ist es erlaubt mit den Beinen in Richtung Qibla zu schlafen?

Antwort:

Alles Lob gebührt ALLAH

Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen (möge ALLAH mit ihm zufrieden sein) sagte:
,,Es ist nicht sündhaft für eine Person, wenn dieser/diese mit den Füßen in Richtung Ka'bah schläft; vielmehr sagten die Fuqaha' (möge ALLAH mit ihnen zufrieden sein): ,,Wenn eine kranke Person weder stehen noch liegen kann, dann sollte er/sie auf der Seite liegend mit dem Gesicht in Richtung Qiblah beten; und wenn er/sie nicht kann, dann sollte er/sie auf dem Rücken liegend mit den Füßen in Richtung Qiblah beten."

Fataawa Ibn ‘Uthaymeen, 2/976

Und ALLAH weiß es am Besten. "

Fatwa: http://www.islamqa.info/en/ref/20943/Sleeping

Vielen Dank Bruder! Möge Allah dich dafür belohnen!
Wasalam
  


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