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Nichtpraktizierender Ehemann
#1
Frage:

Eine Frau ist zum Islam konvertiert, aus reiner Überzeugung, sie möchte beten und auch zur Moschee gehen und auch Kopftuch tragen.

Nun ist ihr Mann zwar auch Muslim, aber er betet weder, noch geht er in die Moschee. Sonst ist er ein guter Ehemann und Vater.
Er sagt, die Frau muss nicht beten, und auch soll sie kein Kopftuch tragen oder in die Moschee gehen, er sagt, dass man im Herzen Muslim ist, und nicht in den Taten.
Er sagt, es gibt so viele Menschen auf der Welt, die sagen, sie seien Muslime, gehen auch beten und so, aber auf der anderen Seite schlagen sie ihre Ehefrauen, sie haben Sex mit anderen Frauen, verkaufen Drogen, trinken Alkohol etc.

Nun fragt sich diese Schwester, was sie machen soll? Auf ihren Mann hören oder selbst das tun, was sie für richtig hält und beten und auch die Moschee besuchen und Kopftuch tragen?
#2
BismiLLAH

Assalamu aleikum,

Schwester, eine gläubige Frau darf niemals solch einen Mann heiraten und wenn doch, sollte sie sich bemühen ihn entweder zur Religion zu ziehen und wenn sie sieht, dass er sich nicht ändert, sollte sie ihn verlassen. Schlimm genug, ist es schon, dass er nicht betet, aber das er seiner Frau nicht erlaubt, sich islamisch zu kleiden und keine Moscheen zu besuchen, ist ne Katastrophe. Möge Allah subhanahu wa ta´la die Schwestern von solchen Männern fern halten. Amin.
#3
Möge Allah ihr helfen und ihr Mann rechtschaffen machen.
Ihr Mann tut leider eine sehr gefährliche Sache, er betet nicht nur selbst nicht, sondern er hält seine Familie davon ab. Diese Sache ist eine sehr schlimme und große sache. Seine Aussage, dass er sagt eine Frau muss nicht beten ist sehr sehr schlimm. Eine Frau muss genau so nach der religion leben wie der mann. Seine Aussage, dass es viele Männer gibt, die beten aber dafür viele andere schlimme sachen machen und deswegen braucht man nicht beten ist auch eine katastrophe. Denn nicht zu beten zählt zu den schlimmsten sünden überhaupt und ist schlimmer als sex mit anderen frauen und ist schlimmer als alkohol trinken, es ist also besser wenn man betet und alkohol trinkt als wenn man nicht betet und kein alkohol trinkt. Ich will nicht dazu motivieren alkohol zu trinken, ich wollte nur das verkehrte denken klarstellen.

Was empfehlen wir ihr jedoch??
Wir sagen nicht sie soll einfach ihren Mann auf der stelle verlassen,sondern erst muss man andere sachen probieren. Man sollte versuchen ihn das richtige auf eine gute art und weise klar zu machen und man sollte versuchen ihn zu ändern. Sie muss ausserdem trotzdem beten auch wenn ihr mann es ihr verbietet, sie muss zumindest ihre pflichten erfüllen dazu zählt z.b.das beten und dass sie versucht sich zu bedecken usw.

Glaube es uns Schwester wir sagen nicht das ganze um ihr ein schlechtes gewissen einzureden, wir finden es nur traurig wenn jemand versucht ein besserer Mensch zu sein, dass man dann davon abgehalten wird. Wie gesagt sie sollte versuchen sich selbst zu ändern und wenn es ihrem mann nicht schmeckt macht sie weiter in den themen die für sie pflicht sind wie z.b. das gebet. Dann kann sie versuchen ihn zu verändern langsam langsam. Wie gesagt sie aber soll ihre religion lernen und auch versuchen so gut wie möglich danach zu leben und vielleicht wird es ihm ja gefallen, wenn nicht dann ist dass leider ne totale katastrophe...
Halt uns insha allah auf den laufenden und sei uns nicht sauer wenn sich die tatsache schlimm anhört...
#4
Schwester,ich freue mich für die Schwester daß Allah ,der Erhabene sie rechtgeleitet hat.und Er rechtleitet nur die die Er liebt. sie soll nicht auf ihren mann hören! sie allein wird vor dem Erhabenen stehen und sie muss gute taten vorbereiten.das gottesdienst wird ihr freude bereiten. sie soll die süße des glaubens kennenlernen und sie wird alles um sich vergessen!
#5
Diese Frau hat den Islam erst richtig kennengelernt, als sie schon mit ihrem Mann verheiratet war, also sie war vorher schon konvertiert, jedoch ist ihr jetzt erst bewusst geworden, was der Islam für sie bedeutet. Sie hat schon mehrfach mit ihrem Mann darüber gesprochen, aber er lehnt es weiterhin ab, nun erlaubt er ihr jedoch zu beten, aber nicht, in die Moschee zu gehen. Was ist, wenn sie doch heimlich gehen würde? Das wäre doch auch eine Sünde, oder? Weil sie ihren Mann anlügt dann, indem sie es verheimlicht.
#6
Der prophet berichtete,daß die frauen am besten zu hause beten sollten.im haus sind sie Allah näher und es gibt dann in der moschee keine versuchung!bete zu hause
#7
Assalaamu alaikum,

ich bitte Allaah (swt), dass Er unseren Imaan stärkt und uns stets hilft die Wahrheit von der Falschheit zu unterscheiden.

Es gibt einen sehr schönen Hadith, den ich der Schwester ans Herz legen will, wenn ihr Mann Arabisch versteht, soll er ihn gut verinnerlichen:
قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
لا طاعة لمخلوق في معصية الخالق
أخرجه البخاري

Der Gesandte Allaahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) sagte:
"Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem Geschöpf, wenn man dadurch dem Schöpfer gegenüber ungehorsam ist." (Bukhari)

Was das Kopftuch und das Gebet angeht, darf sie ihrem Mann nicht gehorchen, sie muss das Gebet verrichten und sich bedecken. Die Moschee zu besuchen ist keine Pflicht und darum würde ich das an ihrer Stelle auch nicht heimlich machen.
Die Schwester meint, dass er ein guter Ehemann und Vater ist? Wie kann jemand, der Allaah ungehorsam ist und seine Frau (und automatisch auch seine Kinder) zum Ungehorsam gegenüber Allaah aufruft und erzieht "gut" sein?
Die Schwester fängt nun neu an zu praktizieren und in scha Allaah wird ihre Liebe zu Allaah noch weiter wachsen, damit sie begreift, dass dieser Mann nicht gut sein kann, wenn er sich nicht ändert.
Sie soll in jedem Gebet Allaah darum anflehen, dass Er ihren Mann rechtleitet...der Tag an dem sie sich gegen ihn entscheiden muss, wird sonst leider auf sie zukommen.

Möge Allaah - der Erhabene - ihr Kraft und Geduld geben. Amin

Salam,
Umm Shayma
#8
BismiLLAH

Assalamu aleikum

InschaALLAH hilft der Schwester, diese Fatwa:


Frage:
Manchmal sehen wir Frauen, die den Islam annehmen, während ihre Männer es nicht tun. Es ist bekannt, dass eine muslimische Frau für einen Nicht-muslimischen Mann nicht erlaubt ist. Für eine Frau ist es sehr hart, sich von ihrem Ehemann zu trennen, den sie liebt und von dem sie möglicherweise (was die materielle Unterstützung betrifft) abhängig ist, und sich von ihrer Familie zu trennen ist eine große Prüfung für sie.

Vielleicht würde sie als Folge darauf sogar zögern, den Islam anzunehmen. Es geschieht auch oft, dass der Ehemann dann nach einem Jahr oder so den Islam annimmt. Die Ehefrau erhofft sich nach ihrer Konvertierung, ihren Ehemann zum Islam bringen zu können, indem sie mit ihm im selben Haus bleibt.

Ist hierfür Raum für ein unabhängiges Urteil, mit Berücksichtigung auf die veränderten Umstände, den Nutzen und der Regel “das kleinere von zwei Übeln“?
Oder gibt es hier keinen Raum für ein unabhängiges Urteil und die Frau, die zum Islam konvertiert ist, muss sich von ihrem Ehemann und möglicherweise auch von ihren Kindern trennen?

Antwort:
Diese Frage beinhaltet tatsächlich zwei Fragen, von denen eine wichtiger ist als die andere. Die Erste und viel wichtigere von beiden ist es, ob es ein unabhängiges Urteil geben kann, um dieses Problem zu lösen. Die Antwort darauf ist, dass die Regeln des islamischen Gesetzes aus zwei verschiedenen Arten bestehen.

Die erste Art ist, dass es keinen Raum für ein unabhängiges Urteil gibt, sondern vielmehr, dass diese Entscheidungen von Vorteil sind - zu jeder Zeit und an jedem Ort. Der Nutzen darin könnte klar sein, offensichtlich und unmittelbar oder, als Alternative, möglicherweise auch nicht. Allah der Erhabene sagt: {Allah weiß, ihr aber wisst nicht.} [Surah an-Nur, Ayah 19]

Es könnte manchen Leuten schwierig erscheinen, das islamische Gesetz auszuführen und in dieser Angelegenheit zu trennen und sie könnten denken, dass es Probleme verursacht, wohingegen die Wahrheit der Angelegenheit das genaue Gegenteil von dem ist, was sie sich vorstellen. Hier in dieser Angelegenheit muss das islamische Gesetz angewandt werden und es gibt keinen Raum für ein unabhängiges Urteil.

Die zweite Art des islamischen Gesetzes ist die Allgemeinheit und die Abhängigkeit von den Umständen. Die Umstände, der Sinn oder die Weisheit könnten in einer Zeit relevant und anwendbar sein und in einer anderen Zeit nicht.

Wenn die Entscheidung relevant ist, so ist es geltend und angewandt und wenn dies nicht länger relevant ist, dann ist es nichtig. Das Problem bei einer muslimischen Frau, die mit einem Ungläubigen zusammen bleibt, ist ein Thema, in dem es keinen Raum für ein unabhängiges Urteil gibt, weil Allah der Erhabene sagt: {O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt.} [Surah al-Mumtahinah, Ayah 10]

Eine Person ist über den Verlust ihres Sohnes, ihres Mannes oder ihres Vaters nicht besorgt, wenn es notwendig ist um seine/ihre Religion zu gründen. Wenn wir unsere rechtschaffenen Vorgänger berücksichtigen, finden wir, dass ein Mann seinen eigenen Vater oder Sohn tötet, weil sie sich ihm entgegengestellt haben und ihm im Weg standen, was Allahs Religion betrifft.

Wenn demnach eine Frau zum Islam konvertiert und ihr Ehemann ungläubig bleibt, ist die Mehrheit der Gelehrten sich einig, dass sie solange warten sollte, bis die ‘Iddah (Wartezeit) beendet ist. Wenn der Ehemann den Islam in dieser ‘Iddah annimmt, so bleibt der Ehevertrag gültig und sie trennen sich nicht. Doch wenn die ‘Iddah vorbei ist, bevor der Ehemann den Islam angenommen hat, ist die Ehe als beendet aufgezeichnet, als die Frau den Islam annahm. So ist sie nicht länger erlaubt für ihn, bis er zum Islam konvertiert ist um sie mit einem neuen Ehevertrag wieder zu heiraten.

Einige Gelehrte sagen, dass eine Frau, die den Islam angenommen hat, an ihren Mann gebunden ist, bis die ‘Iddah zum Ende kommt. Während dieser Zeit ist es für sie nicht möglich, wieder zu heiraten und wenn er zum Islam konvertiert, bleibt sie seine Ehefrau. Wenn die ‘Iddah vorbei ist und der Mann dann den Islam annimmt, hat sie nicht die Wahl, zu ihm zurückzukehren, ob sie nun möchte oder nicht. Diese Meinung ist die korrekteste, denn der Prophet sal-Allahu ‘alayhi wa sallam schickte seine Tochter Zaynab nach sechs Jahren zurück zu ‘Abu al-‘As Ibn Rabi‘.

Wenn daher eine Frau den Islam annimmt und ihr Ehemann ein Ungläubiger bleibt, muss sie sich von ihm scheiden lassen. Tritt er zum Islam über, bevor ihre ‘Iddah endet, ist er immer noch ihr Ehemann. Ist die ‘Iddah beendet und sie möchte jemand anderen heiraten, so hat sie das Recht darauf, dies zu tun. Und wenn sie unverheiratet bleibt und ihr Ehemann den Islam annimmt, auch nachdem eine lange Zeit vergangen ist, kann sie trotzdem zu ihm zurückkehren, wenn sie es so wünscht.

Shaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah

Al-Aqalliyaat al-Muslimah – Seite 69, Fatwa Nr. 9

Wa aleikum Salam
#9
Also wenn er sich nicht ändert, müsste sie sich scheiden lassen.....
  


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