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Organspende
#1
Salamunalaikum wa rahmatullahi wa barakat

Ich bin seit einigen Jahren Organspenderin elhamdulillah, also ich habe sozusagen ein Ausweis, was den Medizinern erlaubt nach meinem Tod meine kompletten inneren Organe zur Spende freizugeben.
Nun lautet meine Frage: Darf ich den überhaupt Organspenderin sein? Ist es nicht Haram?
Darf man nur innere Organe spenden? Was ist mit den äußeren? und hat das irgendeinen Einfluss für das Jenseits? Also ich weis nicht genau wie ich das formulieren soll aber was ich meine ist z.B. auf die "körperliche Gestalt" die man dann hat...

Weis jemand vielleicht wie das ist? und bitte keine Aussagen ohne Begründung und Beleg..

Wa alaikumsalam wa rahmatullahi wa barakat
#2
sela, ukhti wenn du englisch kannst schau mal hier:

http://www.islamonline.net/servlet/Satel...9503543788

http://www.uktransplant.org.uk/ukt/how_t...nation.jsp

wasalam
#3
Salamunalaikum wa rahmatullahi wa barakat

http://www.islamonline.net/servlet/Satel...9503543788[/i]

Ich danke dir elhamdulillah...
Ich habe es mal versucht so in etwa zu übersetzen, für die jenigen die sich auch gerne darüber informieren würden und dessen Englischkenntnisse vielleicht nicht ausreichend sind o.s.



Organspende wird im Islam erlaubt, wenn es innerhalb der erlaubten und vorgeschrieben Grenzen durch den Scharia getan wird.

Folgendes wurde von den Bedingungsgelehrten für die Spende festgesetzt:

Bedingungen für den lebenden Spender:

1. Er/sie muss im vollen Besitz seiner/ihrer Fähigkeiten sein, so dass er/sie im Stande ist, eine gesunde Entscheidung zu treffen.
2. Er/sie muss Erwachsener sein also mindestens einundzwanzig Jahre alt.
3. Es sollte auf seinen/ihrern eigenen Willen ohne jeglichen Außendruck ausgeübt werden.
4. Das Organ, das er/sie schenkt, darf nicht ein Lebensorgan sein, von dem sein/ihr Überleben oder Gesundheit abhängig ist.
5. Transplantationen von sexual Organen ist nicht erlaubt.

Bedingungen für einen Verstorbener-Spender:

1. Es darf nur mit einer freie Zustimmung des Spenders das vor seinem / ihrem Tod festgestellt wurde getan werden. Der Wille kann z.B. durch einen das Unterzeichnen eines Organspenderausweises usw. Wirkung haben.
2. Im Falle, ohne eine Organ-Spende-Zustimmung vor dem Tod eines in Frage kommenden Spenders, kann die Zustimmung von den nächste Verwandte des Verstorbenen gewährt werden, die in der Lage sind, solche Entscheidungen in seinem/ihrem Interesse zu treffen.
3. Es muss ein Organ oder Gewebe sein, das medizinisch im Stande ist für das Überleben oder die Verbesserung der Lebensqualität eines Menschen aufrechtzuerhalten.
4. Das Organ darf nur von der verstorbenen Person entfernt werden, nachdem der Tod, durch zuverlässige medizinische Verfahren festgestellt worden ist.
5. Organe von Opfern eines Verkehrsunfalles können auch gespendet werden, wenn ihre Identität unbekannt ist, dies darf aber nur im Anschluss einer gültigen Verordnung von einem Richter getan werden.


Wa alaikumsalam wa rahmatullahi wa barakat
#4
salam aleikum schwester

barakallahu fiki für das Übersetzen

wa aleikum salam wa rahmatullahu wa barakathu
#5
jazakallahu chairan ukhti...

wasalam
#6
Fremder schrieb:jazakallahu chairan ukhti...

Salamunalaikum wa rahmatullahi wa barakat

was bedeutet das den? ich kann leider kein arabisch...
ich weis auch meistens eigentlich gar nicht was diese ganzen begriffe, wörter bedeuten :s
bin erst seit Januar praktizierende muslima elhamdulillah
#7
Salam

Die Frage:


ich wollte fragen, ob organspende aus islamischer sicht erlaubt ist. und zwar handelt es sich um eine organspende nach dem hirntod, das heißt, dass einem menschen nach dem hirntod organe entnommen werden und diese werden dann bei fremden leuten transplantiert. in österreich gilt nämlich per gesetz, dass wenn man gegen eine organspende nicht widerspricht, gilt jeder, der hier stirbt als potenzieller spender. wobei es gibt auch die möglichkeit, sich in einem widerspruchregister eintragen zu lassen, sodass keine organe entnommen werden können.
ich würde auch gerne wissen, wie das mit der organentnahme ist, wenn man nicht weiß, wer die organe bekommt.

Die Antwort:


Die Organspende als solche wurde als erlaubt befunden:
Fiqhkonferenz Djidda Februar 1988.
Fiqhkonferenz der Rabita, 1985.

Bedingungen:
Der Empfänger muss das Organ dringend benötigen
Der Spender muss einverstanden und im Erlaubnis gefragt worden sein
Die Organtransplantation muss erfolgversprechend sein


Bei der Entnahme von Toten:
Der Tote muss einverstanden gewesen sein (zu Lebzeiten)
Es müssen der Hirntod und Herz- und Atemstillstand eingetreten sein, ohne dass die Möglichkeit einer Wiederbelebung besteht.



Und Allah weiss es am besten


islam-fetwa.de
  


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