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Parfüm/Schmuck und Ähnliches einer Nicht-Muslima schenken/verkaufen?
#1
Salam_wr_wb

Vor kurzem ergab sich bei mir die Frage, ob es erlaubt ist, dass man einer Nicht-Muslima z.B. Parfüm oder Schmuck schenken darf.

Bei einer Nicht-Muslima ist es ja sehr wahrscheinlich, dass sie diese Dinge draußen benutzen würde. Würde man somit also einem Menschen darin helfen, Allah (swt) ungehorsam zu sein, wenn man einer Nicht-Muslima solche Sachen schenkt?

Ich habe folgende Fatawa diesbezüglich gefunden und verstehe eigentlich daraus, dass es verboten ist:

http://www.islam-qa.com/en/ref/75007

Ausschnitt davon auf Deutsch:

Die Gelehrten des ständigen Komitees wurden gefragt:

Was ist die Regelung bezüglich des Handels mit Frauenschmuck und dies zu verkaufen, wenn der Verkäufer weiß, dass diejenige, die es kaufen wird, sich damit vor nicht-mahram Männern auf der Straße schmücken wird, sodass sie sehen können, wie sie vor ihnen erscheint, und dies ist leider üblich in manchen Gegenden?

Sie antworteten:

"Es ist nicht erlaubt, es zu verkaufen, wenn der Verkäufer weiß, dass diejenige, die es kauft, es in einer Weise benutzen wird, die Allah verboten hat, denn das ist Helfen in Sünde und Übertretung. Aber wenn er weiß, dass die Käuferin sich für ihren Ehemann damit schmücken wird oder er weiß überhaupt nichts, dann ist es ihm erlaubt, es zu verkaufen."

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Buhooth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta’, 13/67

Die Gelehrten des ständigen Komitees wurden auch gefragt:

Was ist die Regelung bezüglich des Verkaufens von Kosmetika an Frauen, wenn man weiß, dass die meisten, die es benutzen, Frauen sind, die sich mit Absicht zur Schau stellen und die Übeltäterinnen sind, die Allah und Seinem Gesandten nicht gehorchen und die solche sind, die diese Dinge dafür benutzen, um sich für andere Männer als ihre Ehemänner schön zu machen - verbietet Allah dies?

"Wenn die Angelegenheit wie beschrieben ist, dann ist es nicht erlaubt es an sie zu verkaufen, wenn er ihre Situation kennt, denn das ist Kooperieren in Sünde und Übertretung, was Allah verboten hat, indem Er sagt (Interpretation der Bedeutung):

"doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung""

[al-Maa'idah 5:2]

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Buhooth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta’, 13/105.



http://www.islam-qa.com/en/ref/42564

Ausschnitt auf Deutsch:

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte:

"Jede Kleidung, von der man höchst wahrscheinlich denkt, dass sie für sündhafte Zwecke verwendet wird, ist nicht erlaubt zu verkaufen oder sie zu nähen für denjenigen, der sie für sündhafte und falsche Zwecke benutzen wird."

Sharh al-‘Umdah, 4/386.

Sogar, wenn die Kleidungen zu Nicht-Musliminnen exportiert und verkauft werden, macht dies keinen Unterschied bei der Regelung, denn geringere Regelungen der Scharia sind auch an die Kuffar gerichtet, nach der richtigen Gelehrtenmeinung. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.

Daher ist alles, was verpflichtend für die Muslime ist, auch verpflichtend für die Kuffar und alles, was verboten für die Muslime ist, ist auch für die Kuffar verboten. Sie werden dafür zur Rechenschaft am Jüngsten Tag gezogen und ihre Strafe wird vergrößert.

...



Wie würde es dann in der Praxis aussehen, wenn man z.B. einen islamischen Laden in Deutschland hätte und eine Nicht-Muslima (bei der man evtl. sogar noch Parfüm riechen würde - also man könnte 100% sicher sein, dass sie es auf nicht erlaubte Weise benutzt) wollte ein Parfüm kaufen, müsste man sich dann als Verkäufer weigern ihr dies zu verkaufen?

Hierzu habe ich folgende Fatwa gefunden:

http://www.islam-qa.com/en/ref/21649

Auf Deutsch:

Mein Bruder hat ein Geschäft, das Funksysteme, Diebstahlsicherungen für Fernseher in Autos, Fenstertönungen, große Lautsprecher und Verstärker verkauft und installiert. Ist diese Art von Geschäft halal? Wir sind in Amerika und die meisten Teenager würden diese Art von Sachen kaufen, um ihr Auto gut aussehend und um ihre Musik laut zu machen.

"Gepriesen sei Allah.
Wenn es bekannt ist, dass dieses Geschäft den Käufern helfen wird, sich an schlechten Dingen und Freizügigkeit zu beteiligen und dass sie genutzt werden, um Lieder und Musik zu hören, dann ist es nicht erlaubt diese Dinge ihnen zu verkaufen.

Aber wenn es möglich ist, dass sie für erlaubte Dinge genutzt werden und es ist nicht bekannt, dass der Käufer sie für haram Dinge nutzen wird, dann ist nichts daran falsch, sie zu verkaufen oder damit zu handeln. Wenn er jemanden sieht, der anständig und ehrenhaft erscheint, dann kann er es ihm verkaufen und wenn ein Käufer kommt, der promisk oder ein Übeltäter zu sein scheint, dann sollte er es ablehnen ihm zu verkaufen."

Shaykh Ibn Jibreen



Versteht ihr das genauso? Kennt jemand noch etwas anderes zu diesem Thema?

Barak Allahu feekum!

Wa_salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb

Sogesehen ist dann alles haram wenn man weiß das der Nicht-Muslim damit etwas tut was haram ist oder wie?
Was ist denn wenn ein muslimischer Müller Mehl verkauft und ein Nicht-Muslim oder ja sogar manche "Muslime" dann eine Schweinesalamipizza daraus backen ist das dann auch haram für den Müller? Oder kommt es hier auf die Details an wie z.B kein Alkohol verschenken da Alkohol klar haram sind, kein Schweinefleisch verschenken da es haram ist??? Würde mich mal interessieren.
#3
barakallahu fieki ich verschiebe das mal in den fiqh bereich
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#4
Selam aleykum,
ich denke das folgendes alles sagt:
(06-10-2011, 12:04 AM)Al Ilmu Noorun schrieb: "doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung""
Mit islamischen Grüssen,oli

  


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