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Rechte und Pflichten?
#1
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh. Die frage ist nicht von mir, sondern von einer schwester. ich leite sie nur weiter inshaallah.


Salamu alaykum 

Sind Geschwister( jemand der namentlich Muslim ist ) die nicht praktizieren auch unsere Geschwister ? 
Also wenn jemand Muslim ist aber nicht praktiziert, bekommt er die gleichen Rechte Wie einer der praktiziert ? 
Zum Beispiel wenn er Hilfe braucht, soll man dieser Person helfen oder einen Besuch abstatten wenn Sie krank ist ?
#2
Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

Grundsätzlich gilt, wir haben von dem auszugehen was offenkundig ist.
Wenn diese Person sagt sie sei Muslim so nehmen wir dies als Grundlage
bis ein Gegenbeweis erbracht ist.
Solang eine solche Person sich im Kreise des Islam befindet haben wir ihm seine Rechte zuzugestehen.

(Meinungsverschiedenheiten über das Unterlassen des Gebetes etc. habe ich außenvor gelassen)




Abu Huraira ® überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Ein Muslim hat einem anderen Muslim gegenüber fünf Pflichten, das sind:
1) Die Erwiderung seines Grußes,
2) ihn zu besuchen, wenn er krank ist,
3) seinen Begräbniszug zu begleiten,
4) seine Einladung anzunehmen und
5) beim Niesen, wenn er 'Alhamdu lillah sagt, sollst du mit 'Yarhamuk Allah'  antworten." (Al-Bukhari und Muslim)

Nach einer anderen Version bei Muslim hat man als Muslim einem anderen Muslim gegenüber sechs Pflichten: Man fragte ihn (s): "Was sind sie, oh Gesandter Allahs?" Er sagte:
1) "Wenn du ihn triffst, grüße ihn (indem du As-salamu alaikum sagst).
2) Wenn er dich einlädt, sollst du seine Einladung annehmen.
3) Wenn er dich um Rat bittet, rate ihm aufrichtig.
4) Wenn er niest und Allah (mit den Worten Alhamdu lillah) lobt, dann antworte ihm (mit den Worten 'Yarhamuk Allah').
5) Wenn er krank ist, sollst du ihn besuchen, und
6) wenn er gestorben ist, folge ihm (seinem Begräbniszug).

[Riyad us-Salihin Nr. 238]
  


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