05-10-2008, 03:55 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-10-2008, 03:56 PM von Husaina.)
As salam alaikum,
nach einigen Recherchen habe ich bezüglich der Reise einer Frau folgende Fatwa gefunden:
Hier wird offen dargelegt, dass es für eine Frau, egal um was für eine Reise es sich handelt, nicht erlaubt ist, ohne ihren Mahram zu reisen. So habe ich mir die Frage gestellt, was denn ist, wenn es sich um eine Reise handelt, welche uns von Allah ta'ala verpflichtend auferlegt wurde, wie zum Beispiel das "Verrichten von Hajj". Nach weiteren Recherchen bin ich auf folgende Fatwa gestoßen:
Diese Fatwa vermittelt, dass die Frau, welche keinen Mahram hat, von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" entbunden wird.
1. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" gar nicht entbunden werden will? (Diese Frage bitte nicht falsch verstehen, denn gemeint sind nicht die Frauen, welche bewusst die Gesetzgebung Allah ta'ala missachten (möchten).)
2. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram auch diese wunderschönen Orte sehen will?
3. Gibt es dann überhaupt keine Möglichkeit für sie Hajj zu verrichten?
4. Und wie ist es mit den sündhaften Taten, welche auf Null gestuft werden, nachdem Hajj verrichtet wurde? Kann die Frau ohne Mahram nicht auch in diesen Genuss kommen?
5. Bei uns im Ort gibt es ein Mesjid, bei welchem eine Frauengruppe, ohne männliche Begleitung, jedes Jahr Hajj verrichtet. Ist hierüber ein Verbot vorhanden?
6. In einem anderen Mesjid wird es so gehandhabt, dass der Imam von den Frauen ohne Mahram bezahlt wird, damit er (der Imam) Hajj für sie (stellvertretend) verrichtet. Kann diese Art, die Pflicht zu erfüllen, zweckerfüllend sein?
Jazak Allah khair
nach einigen Recherchen habe ich bezüglich der Reise einer Frau folgende Fatwa gefunden:
Hier wird offen dargelegt, dass es für eine Frau, egal um was für eine Reise es sich handelt, nicht erlaubt ist, ohne ihren Mahram zu reisen. So habe ich mir die Frage gestellt, was denn ist, wenn es sich um eine Reise handelt, welche uns von Allah ta'ala verpflichtend auferlegt wurde, wie zum Beispiel das "Verrichten von Hajj". Nach weiteren Recherchen bin ich auf folgende Fatwa gestoßen:
Diese Fatwa vermittelt, dass die Frau, welche keinen Mahram hat, von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" entbunden wird.
1. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram von ihrer Pflicht "Hajj zu verrichten" gar nicht entbunden werden will? (Diese Frage bitte nicht falsch verstehen, denn gemeint sind nicht die Frauen, welche bewusst die Gesetzgebung Allah ta'ala missachten (möchten).)
2. Wie ist es, wenn die Frau ohne Mahram auch diese wunderschönen Orte sehen will?
3. Gibt es dann überhaupt keine Möglichkeit für sie Hajj zu verrichten?
4. Und wie ist es mit den sündhaften Taten, welche auf Null gestuft werden, nachdem Hajj verrichtet wurde? Kann die Frau ohne Mahram nicht auch in diesen Genuss kommen?
5. Bei uns im Ort gibt es ein Mesjid, bei welchem eine Frauengruppe, ohne männliche Begleitung, jedes Jahr Hajj verrichtet. Ist hierüber ein Verbot vorhanden?
6. In einem anderen Mesjid wird es so gehandhabt, dass der Imam von den Frauen ohne Mahram bezahlt wird, damit er (der Imam) Hajj für sie (stellvertretend) verrichtet. Kann diese Art, die Pflicht zu erfüllen, zweckerfüllend sein?
Jazak Allah khair