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20-09-2013, 07:46 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2013, 07:49 PM von al-Salafi.)
Das ist wohl die türkisierte Scheidung? Wenn dem so ist (ich bin kein Türke und verstehe zwangsläufig ihre Sprache nicht), so ist die Scheidung nach der korrekten Meinung gültig, wenn sie in einer anderen Sprache als arabisch gesprochen worden ist.
Siehe hierzu folgende Fatwa:
http://www.islamweb.net/emainpage/index....d&Id=89968
Zitat:Er ist mein muslimischer Mann bzw. Ex Mann, der gewalttätig is
Du kannst sicherlich deine Lage am besten einschätzen, aber meinst du nicht es wäre besser diesen Kontakt abzubrechen, erst recht nach dem du ihm gar nicht mehr erlaubt bist.
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Aber kann man sowas auch am Telefon sagen und ist es dann gütig?
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Assalamu alaikum,
was soll das bedeuten? Eine türkische Schwester sagte mir, dass man darunter nicht verstehen kann, dass jemand die Scheidung ausspricht.
Der Wortlaut muss sein "du bist geschieden" oder ähnliches.
Darf ich auch noch fragen, weshalb du zum "Islamischen Zentrum Hamburg" gegangen bist? Meines Wissens nach sind das Schiiten, bist du denn Schiitin?
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Die Scheidung ist auch per Telefon gültig:
http://islamqa.info/en/147987
Zitat: was soll das bedeuten? Eine türkische Schwester sagte mir, dass man darunter nicht verstehen kann, dass jemand die Scheidung ausspricht.
Wenn dem so ist, so kann von keiner Scheidung die Rede sein und dementsprechend kann man die geposteten Fatawa von mir nicht auf Emine33's Lage anwenden.
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assalamu alaikum
ich möchte uch gerne wissen in welcher moschee du warst, warst du in der merkez bei den türken oder bei dem islamischen zentrum an der schönen aussicht? das sind schiiten wie die schwester schon sagte
normalerweise kannst du zu einem imam in einer moschee gehen, würde ich allerdings nicht in die türkische gehen die scheiden nicht, vor jahren jedenfalls nicht
beim imam (am besten in der arabischen moschee) kannst du die khol beantragen das ist die scheidung der frau er wird dir dann auch sagen wie du vorgehen muss und/oder ob du schon geschieden bist
am besten gehst du mal zu imam samir in der al-nour moschee am kleinen pulverteich wenn du magst schreibe mich auch gerne unter muslima-centrum-germany@hotmail.de an wir treffen uns regelmäßig in der moschee mit den schwestern vielleicht möchtest du dort auch mal kommen um dich auszutauschen und um eventuell schwesterliche unterstützung zu bekommen
möge Allah dir deine prüfung erleichtern!
assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary
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Ja, ich war an der Schönen Aussicht, gern melde ich mich bei dir. Vielen Dank!
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14-08-2015, 12:16 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-11-2016, 12:44 PM von Bint Adam.)
Es selamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatuh,
mir wurde etwas erzählt und ich möchte euch fragen, was man bei dieser Angelegenheit tun sollte in scha ALLAH teala.
Sinngemäß wiedergegeben:
Es geht um eine Frau, die seit Monaten von ihrem Ehemann getrennt lebt, nachdem er sie krankenhausreif geschlagen hat. Die Nachbarn haben es gehört, er wurde von der Polizei mitgenommen und sie kam ins Krankenhaus. Es war nicht das erste Mal, dass er sie schlug.
Seitdem sind sie getrennt, sie wollte die Scheidung, doch er sprach sie nicht aus.
Mir wurde sinngemäß geschrieben, dass sie zu einem Sheikh muss.
Was genau muss getan werden, damit sie von ihm geschieden ist in scha ALLAH teala?
Könnt ihr mich vielleicht bitte mit Beweisen aufklären, was die korrekte Vorgehensweise ist in scha ALLAH?
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Es selamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatuh,
es ist wirklich wichtig. Kennt sich jemand mit der Thematik aus?
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20-08-2015, 03:52 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2015, 03:53 AM von Abdullah ibn Yusuf.)
Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh
In einem islamischen Land hat sie die Möglichkeit vor einen Richter zu treten,
welcher sie in dieser Situation wohl scheiden lassen würde.
In Deutschland ist dies leider etwas schwieriger und
viele Männer nutzen solche Situationen aus.
Ibn Taymiyyah sagte: Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt,
sie zu behalten, weil er sonst ein betrogener Ehemann wäre. ( Maahmuu al Fataawa 32/141)
Sheikh Salih al-Fawzan gibt in ,,A Summary of Islamic Jurisprudence'', Band 2,
folgenden Kommentar zu Ibn Taymiyyahs Aussage ab.
,,Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder reschtschaffen ist,
noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau,
ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die Khula frei zu kaufen.
Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.''
Ich hoffe der Beitrag hilft ihr weiter inshallah.
Möge Allah uns rechtschaffene Ehepartner geben.
Das beste wird jedoch sein, bei einem Sheikh vorstellig zu werden,
ihre Situation darzulegen und seinen Anweisungen folgezuleisten.
Ferndiagnosen sind immer etwas schwierig.