Salam
Eine Schwester fragt, ich hoffe ihr könnt ihr helfen:
Eine Schwester ist vor 3 Jahren zum Islam konventiert und hatte bevor sie konventiert ist damals ein Freund, alles Lob gebührt Allah der Islam löscht alle Sünden. Vor 1 Monat hat diese Schwester geheiratet und der Mann wusste über die Beziehung bescheid die damals vor der Konvension war und fragte ob sie damals vor dem Islam mit diesen Mann Intim wurde und sie beneinte (sagte Nein) und hat gelogen aus Angst das er sie dann nicht mehr heiraten würde wie sie denkt, jedoch hatte sie kein Geschlechtsverkehr mit ihren Ex-Freund vor dem Islam. Ist die Ehe trodz. gültig und soll sie es weiterhin verheimlichen?
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Wa aleikum Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,
Möge Allah subhanahu wa ta´la ihr helfen. Ich weiß nicht und bin unsicher, ob folgendes auf sie zutrifft. InschaALLAH können die anderen Geschwister dir mehr helfen.
http://www.fataawa.de/Fatawaas/7.Verhalt...s/0213.pdf
Vielen Danke Bruder!
Möge dich Allah für deine Hilfe belohnen!!
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BITTE SOWAS IMMER VERHEIMLICHEN. DAS GEHT DEN JETZIGEN EHEMANN GARNICHTS AN.
SIE KANN ES SICH ENTHALTEN UND WENN ER DARAUF BESTEHT DARF SIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG SOGAR LÜGEN WEIL SIE DADURCH SICH, IHRE EHRE UND IHRE SÜNDEN VERDECKT UND BEWAHRT.
ALLES WAS DAVOR WAR GEHT DEN PARTNER NICHTS AN UND SOGAR AUCH WENN ES IM ISLAM PASSIERT IST UND MAN HAT BEREUT UND NUR WENN MAN BEREUT HAT.
BARAKALLAHU FIEKUM
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
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BismiLLAH.
Möge Allah dieser Schwester helfen.
Hätte Sie Geschlechtsverkehr, dann ist Sie verpflichtet dieses zu erwähnen.
Aber in Ihrem Fall MUSS sie es VERHEIMLICHEN. Vergangene Sünden müssen VERHEIMLICHT werden.
wa aleikum salam
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Ist es wirklich so, dass vergangene Sünden verheimlich und niemals erwähnt werden dürfen ?
Kann bitte jemand Quellenangaben posten ?
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18-12-2012, 06:02 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2012, 06:05 PM von al-Salafi.)
(25-11-2012, 11:00 AM)Abu Yahya schrieb: BITTE SOWAS IMMER VERHEIMLICHEN. DAS GEHT DEN JETZIGEN EHEMANN GARNICHTS AN.
SIE KANN ES SICH ENTHALTEN UND WENN ER DARAUF BESTEHT DARF SIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG SOGAR LÜGEN WEIL SIE DADURCH SICH, IHRE EHRE UND IHRE SÜNDEN VERDECKT UND BEWAHRT.
ALLES WAS DAVOR WAR GEHT DEN PARTNER NICHTS AN UND SOGAR AUCH WENN ES IM ISLAM PASSIERT IST UND MAN HAT BEREUT UND NUR WENN MAN BEREUT HAT.
BARAKALLAHU FIEKUM
Wo ist der Beweis das es in solch einer Situation erlaubt sei zu Lügen? Ich bitte dich eine Fatwa zu posten.
Subhan Allaah, was ist wenn der Mann bsp. kein Zina begang und will z.B. eine Schwester die dementsprechend ist heiraten. Und du willst mir jetzt sagen es sei erlaubt ihm Frech ins Gesicht zu lügen weil man Bereut??? Wenn jemand sich über sein/e Verlobt/en Informieren will (z.B. ein Bruder oder eine Schwester) und fragt die Verwandten oder Masajid Leitung und Bekannten wie sie diesen Bruder kennen, dürfen sie in dem Fall auch lügen?? Ich hoffe mal die Antwort kennst du...
Lange Rede kurzer Sinn: Bitte zeig mir was die Kibaar Ulama dazu gesagt haben.
Zitat:BismiLLAH.
Möge Allah dieser Schwester helfen.
Hätte Sie Geschlechtsverkehr, dann ist Sie verpflichtet dieses zu erwähnen.
Aber in Ihrem Fall MUSS sie es VERHEIMLICHEN. Vergangene Sünden müssen VERHEIMLICHT werden.
Auch dich bitte ich um eine Fatwa von anerkannten Gelehrten.
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(18-12-2012, 06:02 PM)al-Salafi schrieb:
Wo ist der Beweis das es in solch einer Situation erlaubt sei zu Lügen? Ich bitte dich eine Fatwa zu posten.
Subhan Allaah, was ist wenn der Mann bsp. kein Zina begang und will z.B. eine Schwester die dementsprechend ist heiraten. Und du willst mir jetzt sagen es sei erlaubt ihm Frech ins Gesicht zu lügen weil man Bereut??? Wenn jemand sich über sein/e Verlobt/en Informieren will (z.B. ein Bruder oder eine Schwester) und fragt die Verwandten oder Masajid Leitung und Bekannten wie sie diesen Bruder kennen, dürfen sie in dem Fall auch lügen?? Ich hoffe mal die Antwort kennst du...
Lange Rede kurzer Sinn: Bitte zeig mir was die Kibaar Ulama dazu gesagt haben.
Zitat:BismiLLAH.
Möge Allah dieser Schwester helfen.
Hätte Sie Geschlechtsverkehr, dann ist Sie verpflichtet dieses zu erwähnen.
Aber in Ihrem Fall MUSS sie es VERHEIMLICHEN. Vergangene Sünden müssen VERHEIMLICHT werden.
Auch dich bitte ich um eine Fatwa von anerkannten Gelehrten.
Hast du meine gepostete Fatwa schon gelesen?