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Schulden nachfasten
#1
Salam_wr

Zunächst hoffe ich einmal, dass ich mit der Neueröffnung dieses Threads nicht einen Fehler mache, aber irgendwie passt dieses Thema nirgends dazu, bzw. hab ich nix gefunden.

Also, ich möchte jetzt bald die Schuldtage vom Ramadan nachfasten. Dazu hätte ich eine Frage und zwar:

Darf man einen Schuldtag einfach brechen so einfach ohne bestimmten Grund?
Zum Beispiel die Familie sitzt grad gemütlich zusammen und sie fordern dich auf, aufzuhören und mitzuessen. Was man bei freiwilligen Fastentagen ja dann darf.
Den Schuldtag bestimme ich auch freiwillig, aber darf ich diesen dann auch brechen und ihn damit auf einen anderen Tag verschieben?

Ausserdem frage ich mich sowieso immer, ist es besser vorher die 6 weissen Tage zu fasten (deren Zeitrahmen enger begrenzt ist) oder die Schuldtage (wo ich bis zum nächsten Ramadan Zeit habe - aber was ist, wenn ich dazu nicht mehr komme, sprich Tod?)

Wa_salam_wr_wb
#2
dieGläubige schrieb:Ausserdem frage ich mich sowieso immer, ist es besser vorher die 6 weissen Tage zu fasten (deren Zeitrahmen enger begrenzt ist) oder die Schuldtage (wo ich bis zum nächsten Ramadan Zeit habe - aber was ist, wenn ich dazu nicht mehr komme, sprich Tod?)

Wa_salam_wr_wb

Salam_wr_wb

zur ersten frage kann ich nur spekulieren und das wollen wir ja nicht
aber zur zweiten weiß ich die Antwort und zwar geht pflicht vor freiwillig weil zb Ein Muslim hat 6 Tage nicht gefastet und muss sie nachholen dann sollte er schnellst möglich die 6 pflicht machen anstatt die 6 tage von schawwal den wenn er sterben sollte hat er immer noch seine schuld von 6 tagen.

ich hoffe ich hab es nicht alszu schlecht erklärt
Salam_wr_wb
#3
bismillah

Salam_wr_wb

Hier eine Fatwa, die deine Frage incha Allah beantwortet:

Es ist nicht gültig versäumte Ramadaan Tage zusammen mit den 6 Tagen von Schauwal mit einer Absicht zu fasten


Quelle: www.fataawa.de


@ Bruder Karim:

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Salam_wr_wb
#4
Salam_wr_wb

Schuldigung wusst ich nicht

Salam_wr_wb
#5
dieGläubige schrieb:Darf man einen Schuldtag einfach brechen so einfach ohne bestimmten Grund?
Zum Beispiel die Familie sitzt grad gemütlich zusammen und sie fordern dich auf, aufzuhören und mitzuessen. Was man bei freiwilligen Fastentagen ja dann darf.
Den Schuldtag bestimme ich auch freiwillig, aber darf ich diesen dann auch brechen und ihn damit auf einen anderen Tag verschieben?

Salam liebe Schwester,

Deine Pflichtramadantage, welche du nachholen musst, darfst du nicht brechen, wie man es bei den freiwilligen Fastentagen tun kann, denn mit einer Pflicht darf nicht willkürlich umgegangen werden.
So wie du niemals das Fasten während des Ramadans einfach so brechen darfst (außer mit legitimem Grund wie Reise oder schwerer Krankheit) genauso darfst du dieses Pflichtfasten, welches du außerhalb des Ramadan nachholst, nicht brechen!

Die anderen Fragen wurden ja schon im Fatwa beantwortet.

Wasalam
#6
Salam_wr

Gazakallahu khairan.

Das hab ich gar nicht gewusst, dass man VORHER alles nachfasten muss....ich hab immer gemeint, für die Schuldtage hat man bis zum nächsten Ramadan Zeit, für die 6 weissen Tage nur dieses Monat...

Jetzt hab ich bereits 2 Tage von den 6 weissen Tagen gefastet, sind die dann (als weisse Tage) ungültig? Oder kann ich jetzt im Nachhinein einfach sagen, das war eine Schuldenbegleichung?


Wa_salam_wr
  


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