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Schwäche des Hadīths über die Vorzüge von Ramadān
#1
Salam_wr_wb


Frage (Nr. 21364):

Wie gesund ist der Hadīth, berichtet von Salmān al-Fārisi (möge Allah mit ihm zufrieden sein), in dem er gesagt haben soll: „Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) richtete seine Worte am letzten Tag von Scha`bān an uns und sagte: „Oh ihr Leute, ein großartiger und gesegneter Monat ist zu euch gekommen, ein Monat, in dem eine Nacht ist, die besser als tausend Monate ist. Allah hat das Fasten (diesen Monat) zur Verpflichtung gemacht, und seine Nächte im Gebet zu verbringen zur freiwilligen Tat der Anbetung. Wer sich auch immer Allah in diesem Monat nähert, indem er gute Taten verrichtet, ist wie jemand, der eine verpflichtenden Tat zu irgendeiner anderen Zeit verrichtet. Und derjenige, der in diesem Monat eine verpflichtende Tat verrichtet, ist wie jemand, der 70 verpflichtende Taten zu irgendeiner anderen Zeit verrichtet. Es ist ein Monat, dessen Beginn Barmherzigkeit, dessen Mitte Vergebung und dessen Ende die Erlösung aus dem Feuer ist?“


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Dieser Hadith wurde von Ibn Khuzaymah in seinem Sahīh, 3/191, Nr. 1887, berichtet. Er sagte: „Wenn der Bericht sahīh ist…“ - doch das Wort „wenn“ wurde in einigen Verweisen ausgelassen, so wie al-Targhīb wa-l-Tarhīb von al-Mundhiri (2/95), also dachten sie, dass Ibn Khuzaymah sagte: „Der Bericht ist sahih,“ obwohl er das nicht gesagt hat.

Es wurde auch von Al-Mahāmili in al-Amāli (293) berichtet; von al-Bayhaqi in Schu’ab al Imān(7/216); Fadā’il al-Awqāt, Seite 146, Nr.37; von Abu-l-Scheikh Ibn Hibbān in Kitāb al-Thawāb; es wurde ihm von al-Sā’āti in al-Fath al-Rabbāni (9/233) zugeschrieben; es wurde von al-Suyūti in al-Durr al-Manthūr erwähnt, und er sagte, es wurde von al-‘Aqīli berichtet, und er stufte als es da’īf (schwach) ein; es wurde von al-Isbahāni in al-Targhīb erwähnt, und von al-Munaqqi in Kanz al-‘Ummāl (8/477). Jeder von ihnen berichteten es über Sa’īd ibn al-Musayyib von Salmān al-Fārisi. Der Isnād des Hadīthes ist aus zwei Gründen da’īf (schwach), nämlich:

1. Es gibt eine Unterbrechung in der Überliefererkette, weil Sa’īd ibn al-Musayyib es nicht von Salmān al-Fārisi hörte (möge Allah mit ihm zufrieden sein).

2. Der Isnād enthält ‘Ali ibn Zayd ibn Jad’ān, über welchen Ibn Sa’d sagte: „Es gibt da eine Schwäche bei ihm und er kann nicht als Beweis zitiert werden. Er wurde von Ahmad, Ibn Ma’īn, al-Nasā’i, Ibn Khuzaymah, al-Jawzjāni und anderen als schwach eingestuft, wie es in Siyar A’lām al-Nubala’, 5/207 berichtet wird.

Abu Hātim al-Rāzi bewertete den Hadīth als munkar (eine Art schwachen Hadīthes). Al-`Ayni sagte ebenso in ‘Umdat al-Qāri’, 9/20, genau wie Scheikh al-Albāni in Silsilat al-Ahādīth al-Da’īfah wa-l-Mawdū’ah, Band 2/292. Nr.871. So wird deutlich, dass der Isnād dieses Hadīthes wie auch ähnlicher Berichte alle da’īf sind (schwach), und dass die Muhaddithūn (Hadīthgelehrten) ihn als munkar beurteilten. Dies taten sie zusätzlich zu der Tatsache dass er (dieser Hadīth) einige Phrasen enthält, deren Authentizität Gegenstand weiterer Untersuchungen ist, weil er den Monat in drei Teile teilt, nämlich dass die ersten zehn Tage Barmherzigkeit sind, dann Vergebung und dann die Erlösung aus dem Feuer. Es gibt keinen Beweis hierfür, vielmehr ist die Belohnung Allahs immens, der ganze Ramadān ist Barmherzigkeit und Vergebung, und es gibt diejenigen, die Allah jede Nacht und zur Zeit des Fastenbrechens, aus dem Feuer erlöst, wie es in den Ahādīth bewiesen wird.

Außerdem heißt es in dem Hadīth: „Wer sich auch immer in diesem Monat Allah nähert, indem er gute Taten verrichtet, ist wie jemand, der eine verpflichtenden Tat zu irgendeiner anderen Zeit verrichtet.“ Es gibt keinen Beweis hierfür, vielmehr sind nāfil Handlungen nāfil und verpflichtende Handlungen sind verpflichtend, im Ramadan und zu anderen Zeiten. In dem Hadīth heißt es auch: „Und derjenige, der in diesem Monat eine verpflichtende Tat verrichtet, ist wie jemand, der 70 verpflichtende Taten zu irgendeiner anderen Zeit verrichtet.“ Diese Anzahl ist Gegenstand weiterer Untersuchungen, denn eine gute Tat erntet eine 10- bis 700-fache Belohnung, im Ramadān und zu anderen Zeiten, und nichts ist davon ausgenommen außer das Fasten, denn seine Belohnung ist enorm und unbeschränkt, gemäß dem Hadīth Qudsi: „Jede Tat des Sohn Ādams ist für ihn selber, außer das Fasten, welches für Mich ist und Ich werde es belohnen.“ (übereinstimmend angenommen; berichtet von Abu Hurayrah, möge Allah mit ihm zufrieden sein).

Wir müssen uns vor da’īf (schwachen) Hadīthen in Acht nehmen und hinsichtlich ihres Status` sicher gehen, bevor wir über sie sprechen. Wir müssen uns anstrengen, die sahīh Ahādīth über die Vorzüglichkeiten des Monats Ramadān herauszufinden. Möge Allah uns allen Stärke verleihen und unser Fasten, unsere Nachtgebete sowie all unsere guten Taten annehmen.

Und Allah weiß es am Besten

Dr. Ahmad ibn ‘Abd-Allāh al-Bātili

Wa_salam_wr_wb
  


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