05-11-2012, 09:35 PM
(05-11-2012, 09:12 PM)Umm Abderrahman schrieb:
hallo saleema
mein rat an dich
nimm den islam an warte nicht damit den es ist ein hinterhalt von saytan.
du kannst auch nach der konvertierung weiterlernen.
zweitens was hält euch davon ab in der mosche zu heiraten ihr könnt schon heiraten und später standesamt erst mal allah swt gehorchen dann an das rest denken.
weil in zina leben ist sehr schwerwiegend
ihr wollt erleichterung in euren angelegenheiten dann gehorscht erst mal euerm schöpfer.
was sollen wir den tuen ?
wir müssen ja zina machen.
haben kein andere wahl
habt ihr auch nur einmal an allah swt gedacht geht es den nur um euch selber,
geht ihr allah swt ein schritt entgegen dann werdet ihr sehen das allah swt euch 10 schritte entgegen kommen wird
und das ist die wahrheit.
denkt erst mal richtig nach und dann handelt.
möge allah swt euch rechtleiten und erleichterung in eurern angelegenheiten geben.
Natürlich hast du Recht, was du sagst, keine Frage!
Mein Freund und ich hatten mal vor einiger Zeit dieses Thema, er meinte, wir können ja heimlich islamisch heiraten und dann erst irgendwann offiziell standesamtlich. Dazu müsste ich zuerst konvertieren.
Kannst du uns genaueres zur islamischen Trauung sagen? Ich habe gelesen, man braucht dafür 2 muslimische männliche Zeugen, und da fängt auch schon das Problem an. Er hat viele muslimische Freunde, doch die kommen auf keinen Fall in Frage, da sie sicherlich seiner Familie davon berichten würden, sie kennen sich. Ich hätte einen muslimischen Freund, der sicher unser Zeuge sein möchte.
Zweite Frage: Ist die Mitgift eine Pflicht?
Dritte Frage: Nach österreichischem Gesetz wären wir trotz islamischer Trauung ledig, richtig? Ich habe gelesen, dass die meisten Imame vor der islamischen Trauung eine standesamtliche Urkunde sehen wollen, stimmt das?
Ich werde auf jeden Fall mit ihm darüber reden, ich habe nur Angst, dass ich ihn damit vielleicht unter Druck setze, da er meinte, heiraten kommt bei ihm erst nach Studiumende in Frage, egal ob islamisch oder standesamtlich..