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Sex mit Tieren?
#1
Ich war gerade sehr geschockt, als mir meine Schwester mitteilte, dass im Koran steht, dass ein Muslim Sex mit Tieren haben darf. Stimmt das denn?

Ich weiß, dass es viele Islamhasser gibt, und dass es keine Hadithe gibt darüber, also wird es eine Lüge sein, genau wie Sex mit Toten, da weiß ich, dass jemand aus unserer Zeit das "erfunden" hat, hab ich gelesen, weiß leider nicht mehr wann und wo.
#2
Assalaamu alaikum,

wenn diese "Schwester" das so meint, wie sie es sagt, dann soll sie dringend Taubah machen und Allaah fürchten und ihre Zunge hüten!

Ich werde nun nicht den Standardsatz schreiben: Sie soll den Beweis bringen!
Denn es gibt keinen Beweis, dies ist eine Lüge über Allaah und Sein Buch und ich kann nicht in Worte fassen, wie wütend ich gerade bin...wie gut, dass sie das nicht zu mir gesagt hat.

Wer über den Propheten (salAllaahu alaihi wa sallam) eine Lüge verbreitet, dem lässt er (salAllaahu alaihi wa sallam) "ausrichten", dass er sich auf seinen Platz in der Hölle gefasst machen soll! Was ist dann mit jemandem, der eine Lüge über Allaah in die Welt setzt?

Halte dich fern von solchen Leuten Schwester UmHazem und beschäftige dich nicht mit solchen Dingen.

La haula wa la quwwatta illa billaah...
#3
(29-12-2012, 11:43 AM)UmHazem schrieb: Ich war gerade sehr geschockt, als mir meine Schwester mitteilte, dass im Koran steht, dass ein Muslim Sex mit Tieren haben darf. Stimmt das denn?

Ich weiß, dass es viele Islamhasser gibt, und dass es keine Hadithe gibt darüber, also wird es eine Lüge sein, genau wie Sex mit Toten, da weiß ich, dass jemand aus unserer Zeit das "erfunden" hat, hab ich gelesen, weiß leider nicht mehr wann und wo.

Das steht sicherlich nicht im Quran. Im Gegenteil. Allah s.w.t. sagt im Quran:

Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen,[23:1]die in ihren Gebeten voller Demut sind,[23:2]und die sich von allem leeren Gerede fernhalten,[23:3]und die die Zakah entrichten[23:4]und ihre Schamteile bewahren;[23:5]außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn dann sind sie nicht zu tadeln.[23:6]Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas begehren, sind Übertreter.[23:7]


Deshalb ist sogar die Selbstbefriedigung verboten, geschweige den so eine Abscheulichkeit. Aber es sind den Islamhassern wohl die Argumente ausgegangen, dann müssen sie jetzt was erfinden. Das Traurigste dabei ist, das es solche "Schwestern" gibt, wie diese von UmHazem erwähnte, die auf so einen Stuß reinfallen.
#4
Selamun Aleykum,

Ich kann die Trauer im meinem Herzen nicht in Worte fassen Subhanallah.

Wie kann man nur solch eine Lüge verbreiten? Da muss man wirklich völlig weich in der Birne sein.

Möge Allah SWT diese "Schwester" Rechtleiten.
#5
As Salamu 3aleikum

Wiederlich solche Aussagen. Was soll man dazu sagen? Das ist eine große Lüge über unsere Religion und das dies noch von Muslimen kommt la hawla walla quatta illa billah. Unsere Religion ist eine reine Religion

http://diewahrheitimherzen.net/forum/The...eschwister
#6
As wr wb

AUZUBILLAHHH! Ist sie noch bei vollem verstand? Verzeihe mir bitte aber ich mag nicht mal sie als schwester bezeichnen weil ich grad so einen ekel und so eine wut habe!

Jedes kleine kind was nicht mal viel vom islam weis, weis das so was verboten ist. Geschweige denn sogar ein nicht muslim!!!
Hazbun allah wa na3mal wakil ich explodiere gleich!

Ws wr wb
#7
Assalamu aleikum

Frage:

Was ist das Urteil über Sodomie (Sex mit Tieren)?

Antwort:

Das Urteil über Sodomie und seine Folgen:
Sex mit Tieren ist ein Gräueltat, eine Übertretung der Schranken Allahs und ein Widerspruch
zur Fitrah, auf der ein Mensch erschaffen wurde. Allah (subhana wa ta'ala) erlaubt es nicht Sex
zu haben, außer mit seiner Frau oder Sklavin. Er (azza wa jall) sagt:
"Und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte
Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, - wer aber darüber hinaus
(etwas) begehrt, das sind die Übertreter." (Surah Al-Mu'minun 23:5-7)
Diejenigen, die dies verüben müssen bereuen, bei Allah Vergebung bitten und es in der Zukunft
nicht wieder tun.
Wenn der Richter einen Beweis hat, dass eine Person Sodomie betrieben hat, sollte er ihn mit
einer Strafe abschrecken, damit er dies nicht wieder tut [1].
Was das Tier angeht, so muss es in allen Fällen getötet werden, und es ist nicht zulässig sein
Fleisch zu verzehren. Wenn das Tier ihm gehört, wird keine Entschädigung gezahlt, aber wenn
es einer anderen Person gehört, muss der Täter eine Entschädigung dafür an den Besitzer
entrichten. Eine Gruppe von Gelehrten sehen das Töten des Tieres als eine Hilfe den
kriminellen Akt zu vergessen, sodass die Leute sich nicht mehr daran erinnern, wann immer sie
es sehen.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten
Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fataawa al-Lajna Da'imah; Band 22; Seite 71; Kategorie: Hudud>Schlachten und
Jagen>Hudud>Das Verkehren mit einem Tier ; Fatwa Nr. 21279

[1] Dieses Urteil findet ausschließlich in einem, unter islamischem Gesetz stehenden, Land seine
Anwendung und wird vom islamischen Richter rechtskräftig gemacht.

http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...mit-tieren
#8
Ok damit hat sich da geklärt

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Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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