Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Shirk begehen ohne Wissen
#1
Ich habe ein sehr ernsthaftes Thema:
Muslime wissen ja, dass Shirk ein sehr großes Haram ist.
Ich habe auch öfters und auch mit sehr guten Belegen mitbekommen, dass Shirk nie verziehen wird.
Natürlich habe ich nicht über Allah(s.w.t.) gelästert.
Ich habe letztes Jahr mitbekommen, dass sogar solche Sprüche wie: "Dann sehen wir uns in der Hölle", oder "ich bin heilig/göttlich" etc. auch unter Shirk fallen. Und ich meine in der Jugendzeit sagt man auch um "cool" zu sein viel unsinniges. Und sehr oft fallen dann auch Sprüche wie "Du Fußballgott" oder so Ähnliches.

Nun zu meiner Frage:
Wenn man zuvor nicht wusste, dass dies zu Shirk zählt, und sich somit lustig darüber gemacht hat, trifft dann die Regel noch, dass einem nicht verziehen wird?
Und ich mein damit, das Gesagte war zu einem Zeitpunkt, als man nicht wusste, dass es als Shirk zählt.
#2
Aleykümselam ve rahmetullahi ve berekatuhu,

danke für die schnell Antwort, nun habe ich eine erneute Frage und inshaallah werde ich mir nun merken was Shirk wirklich ist.
Meine Frage ist:
Wenn ich einen zum Beispiel "Fußballgott" nenne, dann bete ich ihn ja nicht an, aber alleine dass ich ihn so nenne, ist dies eine unverzeiliche Sünde oder kann ich beruhigt sein, dass es aus Unwissenheit war, oder reicht eine Tauba, die natürlich ernst gemeint ist, aus?
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste