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Urteil bezüglich einer Ehefrau dessen Mann die Religion beleidigt
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Ich habe gehört, dass wenn ein Mann die Religion beleidigt, seine Frau von ihm als geschieden gilt und er dann um Vergebung bitten muss und einen neuen Ehevertrag abschließen muss. Wie wahr ist dieses?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Religion zu beleidigen bedeutet Abfall vom Glauben. Das gleiche gilt auch, wenn man den Qur´an oder den Gesandten, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, beleidigt: Es hat den Abfall vom Glauben zur Folge und bedeutet Kufr (Unglaube) nach dem man Iman (Glaube) gehabt hatte - Wir suchen Zuflucht bei Allah davor. Doch dieses bedeutet nicht, dass die Frau als geschieden gilt. Es ist besser, wenn sie von einander getrennt werden, ohne sich scheiden(talaaq) zu lassen. Es ist keine Scheidung. Sie wird eher für ihn Haram, da sie eine Muslimin ist und er ein Kaafir (Nichtmuslim) ist und sie bleibt so lange verboten (Haram) für ihn, bis er bereut. Wenn er bereut, bevor ihre ´iddah (Wartezeit) endet, kehrt sie zu ihm zurück, ohne irgendwas zu tun, das heißt, wenn er bereut und zu Allah zurück kehrt, geht sie zu ihm auch zurück. Doch wenn ihre ´iddah endet und er nicht bereut hat, so kann sie heiraten wen sie möchte. Dies ist ähnlich einer Scheidung, obwohl es keine Scheidung (Talaaq) ist. Es ist eher sowas wie eine Trennung, da Allah es für muslimische Frauen verboten hat, mit Kaafir Männer verheiratet zu sein.

Wenn er jedoch erst nach ihrer ´iddah bereut und er sie wieder zurück haben und heiraten will, so ist dies kein Problem, doch es sollte ein neuer Ehevertrag abgeschlossen werden, damit man auf der sicheren Seite ist und nicht in ein Gebiet rein geht, wo es unterschiedliche Meinungen von den Gelehrten gibt. Einige Gelehrten gehen davon aus, dass sie erlaubt (halal) für ihn ist, ohne einen neuen Ehevertrag abzuschließen: Wenn sie ihn wählt, nachdem sie mit keinen anderen einen Ehevertrag abgeschlossen, nach ihrere ´iddah, so bleibt sie mit, wie sie mit ihm zuvor war. Das bedeutet verheiratet. Jedoch sagt die Mehrheit der Gelehrten, dass wenn ihre ´iddah endet, sie von ihm unwiderruflich als geschieden und als nicht-mahram zu ihm gilt, und sie kann nicht für ihn als erlaubt (halal) gelten, ohne einen neuen Ehevertrag. Daher ist es besser und man ist somit auf der sicheren Seite, wenn man einen neuen Ehevertrag abschließt. Dies gilt, wenn wenn die ´iddah endet bevor er bereut. Wenn er jedoch bereut, bevor die ´iddah endet, so gilt sie weiterhin als seine Frau, denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, akzeptierte den Ehevertrag von jemanden, der zum Islam konvertiert ist, bevor ihre Frauen ebenfalls konvertierten,bevor die ´iddah der Frau abgelaufen ist.

Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz (Möge Allah ihm barmherzig sein)

Fataawa Noor ‘ala al-Darb, by Ibn Baaz, 1/106

http://www.islam-qa.com/en/ref/148427

Wa_salam_wr_wb
  


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