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Sie hat den Diebstahl bereut, kann das Gestohlene aber nicht zurückgeben
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 43017):

Ich bin ein 19 Jahre altes Mädchen und hatte die Angewohnheit des Stehlens, seit ich 14 war. Diese Angelegenheit quält mich nun sehr, nachdem ich bereut habe, denn ich weiß, dass meine Reue erst akzeptiert wird, wenn ich den Leuten das zurückgebe, was ihnen rechtmäßig zusteht. Doch ich habe nicht genügend Geld dafür. Was also muss ich tun?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Du solltest wissen, dass die Barmherzigkeit Allāhs größer ist, als es sich irgendjemand vorstellen kann. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… aber Meine Barmherzigkeit umfasst alles. …“ (7:156).

Und es wurde von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allāh hat einhundert Stufen der Barmherzigkeit, von denen Er nur eine für Menschen, Jinn, Tiere und Ungeziefer hinab gesandt hat und bei deren Anwendung sie einander Mitleid und Barmherzigkeit zeigen, und sogar die wilde Tiere neigen sich damit ihren Kindern zu. Allāh hat die verbleibenden neunundneunzig Stufen der Barmherzigkeit zurückgehalten, um damit Seine Diener am Tag des Gerichts barmherzig zu behandeln.“ (Muslim #2752).

Eine Person bereute es, 100 Seelen getötet zu haben, wie in einem sahīh Hadīth vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet wurde (Muslim #2766) und Diebstahl ist nicht schwerwiegender als Mord. Glückwunsch also zu deiner Reue und Zuwendung zu Allāh.

Zweitens:

Die Gelehrten sagten, dass es drei Bedingungen der Reue gibt: das Aufgeben der Sünde, das Bedauern des Vergangenen und der feste Entschluss, nicht dorthin zurückzukehren.

Du solltest wissen, dass es zweierlei Arten von Rechten gibt: die Rechte Allāhs und die Rechte anderer Menschen. Die Rechte Allāhs sind wiederhergestellt, wenn man bereut, außer im Falle von finanziellen Pflichten wie der Zakāh, Kafārah (Sühneleistung) und einem Schwur – gemäß der korrekten Ansicht. Siehe Raudat al-Tālibīn, 11/246; Kaschschāf al-Qinā’, 2/257.

Hinsichtlich der Rechte anderer Menschen fügten die Gelehrten eine vierte Bedingung der Reue hinzu, nämlich dass die Rechte der Menschen für sie wiederhergestellt werden müssen und dass die Reue nicht ausreicht, um eines der Rechte, die man anderen schuldet, aufzuheben, sondern die Rechte derjenigen, denen man Unrecht getan hat, müssen erneuert werden.

Dies wurde von ibn Qudāmah, al-Nawawi, ibn al-Qayyim, ibn Hajar und anderen erwähnt. Siehe: al-Mughni, 14/193; Raudat al-Tālibīn, 11/245; Madārij al-Sālikīn, 1/396; Fath al-Bāri, 11/104.

Drittens:

Was du darüber erwähnst, dass du nicht in der Lage bist, das Geld zurückzugeben, ist keine Rechtfertigung dafür, die Angelegenheit leicht zu nehmen. Versuche, das Geld aus erlaubten Quellen zusammenzubekommen, wie z. B. durch Geschenke, islamisch akzeptable Arbeit usw. Allāh wird dir helfen, wenn Er weiß, dass du aufrichtig bist, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus jeder Schwierigkeit) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet.“ (65:2-3). Dann gib das Geld an seine rechtmäßigen Eigentümer und berichte ihnen offen, was geschehen ist, sofern das keine Peinlichkeit verursacht oder zu schädlichen Konsequenzen führt. Wenn eine solche Offenheit eine zu große Peinlichkeit entstehen lässt, dann kannst du es ihnen auf eine Art geben, die keinen Ärger zwischen euch verursacht. Siehe Frage #45016.

Wenn du das Geld nicht zurückgeben kannst, weil der Betrag zu groß ist, und wenn du es dir nicht leisten kannst, dann solltest du die Eigentümer darum bitten, dir zu vergeben. Erflehe die Hilfe Allāhs dabei und lege dein Vertrauen in Ihn: „Und wer sich auf Allāh verlässt, dem ist Er seine Genüge.“ (65:3).

Wenn du das auch nicht tun kannst, weil du den Eigentümer beispielsweise nicht kennst, dann hoffen wir, dass Allāh dir vergibt.

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn die Sünde mit finanziellen Pflichten zu tun hat, wie dem Zurückhalten der Zakāh, die Aneignung von Besitz durch Gewalt und Verbrechen am Vermögen der Menschen, dann muss zusätzlich (zur Reue) die Pflicht auch erfüllt werden, wie z. B. die Zakāh zu zahlen, den Menschen ihr Vermögen zurückzugeben, wenn es noch vorhanden ist, oder ihnen ansonsten den Gegenwert zu erstatten oder denjenigen, dem man es schuldet, um Erlass der Schulden zu bitten. Wenn dieser verstorben ist, dann sollte es an seine Erben verteilt werden. Hat er keine Erben oder können sie nicht ausfindig gemacht werden, dann sollte die Angelegenheit einem Qādi von gutem Charakter vorgetragen werden.

Ist auch das nicht möglich, dann sollte es als Spende an die Armen gegeben werden, mit der Absicht, es außerdem an den Bestohlenen zurückzugeben, falls der Dieb ihn finden sollte. Wenn er arm ist, dann sollte er die Absicht haben, es zurückzuzahlen, sobald er kann. Wenn er stirbt, bevor er es zurückzahlen kann, dann besteht die Hoffnung, dass Allāh ihm durch Seine Gnade vergibt.

Raudat al-Tālibīn, 11/246

Und Allāh ist die Quelle der Stärke.

Islam Q&A

Wa_salam_wr_wb
  


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