Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sie ist schwanger und kann ihre Füße nicht anheben, um sie beim Wudū’ zu waschen!
#1
Frage (Nr. 90218):

Ich bin im dritten Monat schwanger und die Ärzte haben mir geraten, meine Füße beim Wudū‘ nicht in das Waschbecken zu heben, denn das gefährdet mich. Wenn ich zu Hause bin, verrichte ich Wudū‘ in der Badewanne, doch bei der Arbeit gibt es keine Möglichkeit, meine Füße zu waschen außer im Waschbecken.

Meine Frage lautet nun: Ist es für mich harām, meine Füße als vorübergehende Lösung nur von oben zu bestreichen, bis ich inschaAllāh entbunden habe?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Das Waschen der Füße ist einer der Pflichtbestandteile des Wudū‘, ohne den dieser nicht gültig ist gemäß dem Konsens der Gefährten des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm). Dies wurde bereits in der Antwort auf Frage #69761 erklärt.

Du kannst diese Schwierigkeit umgehen, indem du eines der zwei folgenden Dinge tust:

1. Gieße mit einem Becher, deiner Hand oder etwas Ähnlichem Wasser über deine Füße, ohne diese anzuheben. Wenn das Wasser an den gesamten Fuß gelangt, dann hast du das Erfordernis des Waschens erfüllt und deine Reinigung ist gültig. Du musst sie nicht mit der Hand abreiben.

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Unsere Ansicht besagt, dass das Abreiben der Körperteile beim Wudū‘ und Ghusl eine Handlung der Sunnah ist und keine Pflicht. Wenn man Wasser darüber gießt und sie nicht mit der Hand bestreicht oder sie in eine große Menge Wasser eintaucht, dann ist das ausreichend und der Wudū‘ und Ghusl sind gültig. Das entspricht der Meinung aller Gelehrten außer Mālik und al-Muzani, die festlegten, dass dies eine Bedingung für die Gültigkeit des Wudū‘ und des Ghusl sei.“ (al-Majmū`, 2/214)

2. Du kannst den Wudū’ zu Hause vollziehen, dir die Füße waschen und anschließend Socken anziehen. Wenn du dann später erneut Wudū‘ vollziehen möchtest, dann ist es für 24 Stunden ausreichend, über die Socken zu streichen, solange du in derselben Stadt bleibst. Auf der Reise ist es für 72 Stunden gültig. Für weitere Informationen über das Bestreichen der Socken siehe bitte in den Antworten auf die Fragen #9640 und 8186.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste