Zum Thema muslimischer Arzt:
Ahmad sagte: "Es ist erlaubt den Rat von einem Arzt anzunehmen, der ein Schutzbefohlener (Dhimmi) ist, wenn er ihm etwas verschreibt, was halal ist. Doch sein Rat sollte nicht befolgt werden, wenn er etwas verschreibt, was haram ist, wie etwa Wein und dergleichen. Gleichermaßen sollst du nicht auf ihn achten, wenn er sagt, du sollst das Fasten brechen, oder im Gebet sitzen, oder irgend etwas dieser Art.
In solchen Angelegenheiten solltest du auf den Rat zweier vertrauenswürdiger muslimischer Ärzte hören."
(Tibb un-Nabawi - as-Suyuti Die Medizin des Propheten Astec Verlag)