05-10-2008, 11:17 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-10-2008, 11:33 PM von Sirat al-Mustaqim.)
Kürsat schrieb:kannst Du mir bitte genauer erläutern, was der unterschied zwischen diesen beiden Beispielen ist?
Der Unterschied ist: wenn man den Tashahud vergessen hat und sich daran erinnert, bevor man aufgestanden ist, dann bleibt man weiterhin sitzen und verrichtet den Tashahud, ohne anschließend die Vergesslichkeits-Niederwerfungen machen zu müssen. Wenn man sich jedoch während des Aufstehens daran erinnert, dann muss man sich wieder hinsetzen und den Tashahud verrichten und im Anschluss des Gebets die Vergesslichkeits-Niederwerfungen machen. Wenn man aber bereits ganz aufgestanden ist und sich erst dann daran erinnert, dann darf man sich nicht mehr hinsetzen, um den Tashahud nachzuverrichten und in dem Fall muss man die Vergesslichkeits-Niederwerfungen vor dem Taslim machen.
Kürsat schrieb:oder ist hiermit nur gemeint, dass man sujiud as-sahw erst am ende des Gebetes macht?
Nein, es geht hier darum festzustellen, ob man sich daran erinnert hat, a.) während man sich gerade erhebt, aber bevor man aufgestanden ist oder b.) während des Aufstehens oder c.) während man schon steht.
Hast du den Unterschied verstanden?
Angenommen du bist gerade im Ruku` und hast vergessen "subhana Rabbi yal `adhim" zu sagen und erinnerst dich daran, als du dich gerade vom Ruku` erheben willst, aber noch bevor du dich erhoben hast, indem Fall bleibst du in der Verbeugungs-Position und sagst "subhana Rabbi yal `adhim" und musst dann kein Sujud As-Sahw machen. Wenn du dich daran erinnerst, während du dich gerade erhebst, aber bevor du aufgestanden bist, dannn musst du wieder in die Verbeugungs-Position und "subhana Rabbi yal `adhim" sagen und am Ende des Gebets (nach dem Taslim) machst du Sujud As-Sahw. Wenn du dich jedoch erst daran erinnert hast, nachdem du bereits vom Ruku´ aufgestanden bist, dann darfst du dich nicht mehr verbeugen um "subhana Rabbi yal ´adhim" zu sagen und dann musst du Sujud As-Sahw vor dem Taslim machen.