02-08-2008, 12:53 AM
3. Der Zweifel:
Der Zweifel (shakk) ist das Zögern zwischen zwei Sachen, welche ist geschehen. Auf den Zweifel bei den Gottesdiensten wird in drei Fällen nicht geachtet:
1. Wenn es um eine bloße Einbildung ohne klare Zeichen geht, wie im Falle teuflischer Einflüsterungen.
2. Wenn es einer Person immer vorkommt, so dass sie keinen Gottesdienst verrichten kann, ohne dabei Zweifel zu haben.
3. Wenn es nach dem Vollzug der Gottesdienste vorkommt, dann muss man darauf nicht achten, insbesondere wenn man nicht ganz sicher ist. Darauf handelt man nur danach, wessen er gewiss ist. Ein Beispiel dafür:
Jemand betet al-dhuhr, und nach dem Vollzug des Gebets zweifelt er, ob er drei oder vier rak'aas verrichtet hat. Hier muss man auf diesen Zweifel nicht achten, es sei denn, man wird dessen gewiss, dass man nur drei rak'aas verrichtet hat. Dann muss man, wenn dazwischen nicht viel Zeit vergangen ist, das Gebet wie Folgendes vollenden: Vierte rak'aa nachverrichten, taslim machen, sujud as-sahw verrichten und dann noch mal taslim. Ansonsten, wenn man sich erst nach langer zeit daran erinnert, dann muss man das Gebet wiederholen. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]
Ansonsten wird der Zweifel in anderen Fällen als den o. g. Fällen berücksichtigt.
Der Zweifel am Gebet lässt sich in nur zwei Fällen zusammenfassen:
1.) Es überwiegt eine der beiden Möglichkeiten. Hier handelt man nach der überwiegenden Möglichkeit, setzt das Gebet danach fort, macht taslim, verrichtet sujud as-sahw und dann noch mal taslim. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]
Ein Beispiel dafür: Jemand verrichtet al-dhuhr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Aber es überwiegt, dass sie die dritte ist. Hier hält man sie für die dritte und verrichtet dann eine vierte rak'aa. Dann macht man taslim, verrichtet sujud as-sahw und noch mal taslim.
Der Beweis dafür ist, was in den beiden sahih-Hadith-Sammlungen von al-Bukhari und Muslim im Hadith von Abdullah ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, steht:
"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch am Gebet zweifelt, dann soll er das Wahrscheinlichste herausfinden und darauf das Gebet vollenden. Dann soll taslim machen und zwei sujuds verrichten." [Version al-Bukharis]
2.) Es überwiegt keine Möglichkeit. Hier baut man auf die sichere Anzahl gebeteter rak'aas – welche die kleinere ist. Darauf vollendet man das Gebet und verrichtet sujud as-sahw vor dem taslim am Ende des Gebets. [Reihenfolge: sujiud as-sahw, erst dann taslim]
Ein Beispiel dafür: Man betet al-'asr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Dabei überwiegt keine Möglichkeit. Hier hält man sie für die zweite, verrichtet das erste tashahud, dann zwei rak'aa und sujud al-sahw vor dem taslim.
Der Beweis dafür ist, was Muslim über Abi Sa'id al-Khudri überliefert:
"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch an seinem Gebet zweifelt und nicht weiß, ob er drei oder vier rak'aas gebetet hat, dann soll den Zweifel beiseite lassen und drauf bauen, wovon er sicher ist. Dann muss er zwei sujuds vor dem taslim verrichten. Wenn er (in der Wirklichkeit) dann fünf rak'aas gebetet hat, dann haben diese (zwei sujuds) es ihm korrigiert. Wenn er aber vier rak'aas verrichtet hat, dann sind die eine Erniedrigung für den Teufel gewesen."
Weitere Beispiele für den Zweifelfall:
Wenn jemand das Gebet erst erreicht, während der Imam am ruku' ist, dann muss man takbirat al-ihram im Stehen verrichten und dann sich verbeugen. In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten:
1. Man ist dessen gewiss, das man den Imam beim ruku' erreichet hat, bevor dieser sich davon erhoben hat, dann hat man die rak'aa erreicht und fällt die Rezitation von al-fatiha aus.
2. Man ist dessen gewiss, dass der Imam sich vom ruku' erhoben hat, bevor man ihn erreicht hat, dann hat man die rak'aa nicht erreicht.
3. Man hat Zweifel daran, ob man den Imam beim ruku' erreicht hat oder nicht:
- Wen eine Möglichkeit überwiegt, dann handelt man danach und vollendet sein Gebet, indem man taslim macht, sujud as-sahw verricht und noch mal taslim macht. Wenn er nichts vom Gebet verpasst hat, dann hat man kein sujud a-sahw zu verrichten.
- Wenn aber keine MÙglichkeit überwiegt, dann nimmt man die sicherere MÙglichkeit (dass, die rak'aa verpasst worden ist) und baut darauf. Man setzt das Gebet fort, und macht sujud as-sahw vor dem taslim am Ende.
Bemerkung: Wenn man am Gebet zweifelt und die sicherere oder überwiegende MÙglichkeit, wie oben ausführlich erwÙ†hnt, nimmt, aber dann während des Gebets feststellt, dass die genommene MÙöglichkeit die richtige, d.h. die stattgefundene, ist, worauf das heißt, dass man im Gebet nichts hinzugefügt noch ausgelassen hat, dann, nach der bekanntesten Meinung des hanbalitischen Rechtschule, fällt hier sujud as-sahw aus, weil der Grund dafür, nämlich der Zweifel, verschwunden ist.
Man ist aber einer anderen Meinung, dass sujud as-sahw nicht ausfällt, weil man damit den Teufel erniedrigt, nach den Worten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: "Wenn er aber vier rak'aa gebetet hat, dann waren (die zwei sujuds vom sujud as-sahw) sie eine Erniedrigung für den Teufel." Das ist auch deswegen, weil man einen Teil des Gebets mit Zweifel verrichtet hat. Darauf ist dies zweite Meinung, das sujud as-sahw nicht ausfällt, die überwiegende.
Beispiel:
Jemand verrichtet das Gebet und hat daran Zweifel, ob er diese rak'aa die zweite oder die dritte ist; und keine MÙglichkeit ist überwiegend. Daraufhin nimmt man an, dass die die zweite ist und setzt danach sein Gebet fort. Im Laufe des Gebets stellt man fest, dass sie wirklich die zweite war, dann entweder fällt sujud as-sahw, nach der bekanntesten Meinung der hanbalitischen Rechtsschule, aus oder man muss vor dem taslim am Ende des Gebets sujud as-sahw verrichten, welche Meinung wir bevorzugten.
Quelle: as-sunnah.de
Der Zweifel (shakk) ist das Zögern zwischen zwei Sachen, welche ist geschehen. Auf den Zweifel bei den Gottesdiensten wird in drei Fällen nicht geachtet:
1. Wenn es um eine bloße Einbildung ohne klare Zeichen geht, wie im Falle teuflischer Einflüsterungen.
2. Wenn es einer Person immer vorkommt, so dass sie keinen Gottesdienst verrichten kann, ohne dabei Zweifel zu haben.
3. Wenn es nach dem Vollzug der Gottesdienste vorkommt, dann muss man darauf nicht achten, insbesondere wenn man nicht ganz sicher ist. Darauf handelt man nur danach, wessen er gewiss ist. Ein Beispiel dafür:
Jemand betet al-dhuhr, und nach dem Vollzug des Gebets zweifelt er, ob er drei oder vier rak'aas verrichtet hat. Hier muss man auf diesen Zweifel nicht achten, es sei denn, man wird dessen gewiss, dass man nur drei rak'aas verrichtet hat. Dann muss man, wenn dazwischen nicht viel Zeit vergangen ist, das Gebet wie Folgendes vollenden: Vierte rak'aa nachverrichten, taslim machen, sujud as-sahw verrichten und dann noch mal taslim. Ansonsten, wenn man sich erst nach langer zeit daran erinnert, dann muss man das Gebet wiederholen. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]
Ansonsten wird der Zweifel in anderen Fällen als den o. g. Fällen berücksichtigt.
Der Zweifel am Gebet lässt sich in nur zwei Fällen zusammenfassen:
1.) Es überwiegt eine der beiden Möglichkeiten. Hier handelt man nach der überwiegenden Möglichkeit, setzt das Gebet danach fort, macht taslim, verrichtet sujud as-sahw und dann noch mal taslim. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]
Ein Beispiel dafür: Jemand verrichtet al-dhuhr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Aber es überwiegt, dass sie die dritte ist. Hier hält man sie für die dritte und verrichtet dann eine vierte rak'aa. Dann macht man taslim, verrichtet sujud as-sahw und noch mal taslim.
Der Beweis dafür ist, was in den beiden sahih-Hadith-Sammlungen von al-Bukhari und Muslim im Hadith von Abdullah ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, steht:
"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch am Gebet zweifelt, dann soll er das Wahrscheinlichste herausfinden und darauf das Gebet vollenden. Dann soll taslim machen und zwei sujuds verrichten." [Version al-Bukharis]
2.) Es überwiegt keine Möglichkeit. Hier baut man auf die sichere Anzahl gebeteter rak'aas – welche die kleinere ist. Darauf vollendet man das Gebet und verrichtet sujud as-sahw vor dem taslim am Ende des Gebets. [Reihenfolge: sujiud as-sahw, erst dann taslim]
Ein Beispiel dafür: Man betet al-'asr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Dabei überwiegt keine Möglichkeit. Hier hält man sie für die zweite, verrichtet das erste tashahud, dann zwei rak'aa und sujud al-sahw vor dem taslim.
Der Beweis dafür ist, was Muslim über Abi Sa'id al-Khudri überliefert:
"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch an seinem Gebet zweifelt und nicht weiß, ob er drei oder vier rak'aas gebetet hat, dann soll den Zweifel beiseite lassen und drauf bauen, wovon er sicher ist. Dann muss er zwei sujuds vor dem taslim verrichten. Wenn er (in der Wirklichkeit) dann fünf rak'aas gebetet hat, dann haben diese (zwei sujuds) es ihm korrigiert. Wenn er aber vier rak'aas verrichtet hat, dann sind die eine Erniedrigung für den Teufel gewesen."
Weitere Beispiele für den Zweifelfall:
Wenn jemand das Gebet erst erreicht, während der Imam am ruku' ist, dann muss man takbirat al-ihram im Stehen verrichten und dann sich verbeugen. In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten:
1. Man ist dessen gewiss, das man den Imam beim ruku' erreichet hat, bevor dieser sich davon erhoben hat, dann hat man die rak'aa erreicht und fällt die Rezitation von al-fatiha aus.
2. Man ist dessen gewiss, dass der Imam sich vom ruku' erhoben hat, bevor man ihn erreicht hat, dann hat man die rak'aa nicht erreicht.
3. Man hat Zweifel daran, ob man den Imam beim ruku' erreicht hat oder nicht:
- Wen eine Möglichkeit überwiegt, dann handelt man danach und vollendet sein Gebet, indem man taslim macht, sujud as-sahw verricht und noch mal taslim macht. Wenn er nichts vom Gebet verpasst hat, dann hat man kein sujud a-sahw zu verrichten.
- Wenn aber keine MÙglichkeit überwiegt, dann nimmt man die sicherere MÙglichkeit (dass, die rak'aa verpasst worden ist) und baut darauf. Man setzt das Gebet fort, und macht sujud as-sahw vor dem taslim am Ende.
Bemerkung: Wenn man am Gebet zweifelt und die sicherere oder überwiegende MÙglichkeit, wie oben ausführlich erwÙ†hnt, nimmt, aber dann während des Gebets feststellt, dass die genommene MÙöglichkeit die richtige, d.h. die stattgefundene, ist, worauf das heißt, dass man im Gebet nichts hinzugefügt noch ausgelassen hat, dann, nach der bekanntesten Meinung des hanbalitischen Rechtschule, fällt hier sujud as-sahw aus, weil der Grund dafür, nämlich der Zweifel, verschwunden ist.
Man ist aber einer anderen Meinung, dass sujud as-sahw nicht ausfällt, weil man damit den Teufel erniedrigt, nach den Worten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: "Wenn er aber vier rak'aa gebetet hat, dann waren (die zwei sujuds vom sujud as-sahw) sie eine Erniedrigung für den Teufel." Das ist auch deswegen, weil man einen Teil des Gebets mit Zweifel verrichtet hat. Darauf ist dies zweite Meinung, das sujud as-sahw nicht ausfällt, die überwiegende.
Beispiel:
Jemand verrichtet das Gebet und hat daran Zweifel, ob er diese rak'aa die zweite oder die dritte ist; und keine MÙglichkeit ist überwiegend. Daraufhin nimmt man an, dass die die zweite ist und setzt danach sein Gebet fort. Im Laufe des Gebets stellt man fest, dass sie wirklich die zweite war, dann entweder fällt sujud as-sahw, nach der bekanntesten Meinung der hanbalitischen Rechtsschule, aus oder man muss vor dem taslim am Ende des Gebets sujud as-sahw verrichten, welche Meinung wir bevorzugten.
Quelle: as-sunnah.de