08-06-2008, 01:16 PM
hmmmmm... aber soweit ich weiß, gilden diese Sunnas als Pflicht, wenn sie folgende Bedingungen halten:
1. Wenn der Prophet Muhammad s.A.S dies befohlen hat
2. Wenn der Prophet eine Tat ununterbrochen verrichtet hat
Deswegen ist man beispielsweise nicht verpflichtet, die 4 sunnahs vor dem asr-gebet zu verrichten, weil der prophet diese einmal unterließ. Oder er hat einmal nicht tarawih gebet in der moschee verrichtet, damit es nicht zur pflicht für uns wird, wenn er dies ununterbrochen macht.
und soweit ich weiß hat der prophet muhammad s.A.s diese sunnahs vor den gebeten nicht unterlassen weshalb es sunna-al-muakada" (pflichtsunna) für uns ist.
das ist das was ich weiß inschallah =)
wasalam =D
1. Wenn der Prophet Muhammad s.A.S dies befohlen hat
2. Wenn der Prophet eine Tat ununterbrochen verrichtet hat
Deswegen ist man beispielsweise nicht verpflichtet, die 4 sunnahs vor dem asr-gebet zu verrichten, weil der prophet diese einmal unterließ. Oder er hat einmal nicht tarawih gebet in der moschee verrichtet, damit es nicht zur pflicht für uns wird, wenn er dies ununterbrochen macht.
und soweit ich weiß hat der prophet muhammad s.A.s diese sunnahs vor den gebeten nicht unterlassen weshalb es sunna-al-muakada" (pflichtsunna) für uns ist.
das ist das was ich weiß inschallah =)
wasalam =D