31-10-2008, 05:45 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2014, 05:22 PM von Umm Musab.)
Urteil über jemanden, der Selbstmord begangen hat.
Eine Person, die sich selbst umgebracht hat, sollte gewaschen werden und man sollte über sie das Gebet verrichten und sie sollte mit Muslimen begraben werden, denn Selbstmord ist eine Sünde, aber kein Kufr.
Aber die Khaleefah und wichtige Menschen sollten als Zeichen des Tadels, nicht für ihn beten, so das es nicht den Eindruck vermittelt, dass sie es gutheißen, was er getan hat.
Wenn die Khaleefa, Herrscher, Richter, und Präsidenten oder Bürgermeister nicht für ihn beten, um seine Handlung zu missbilligen und bekannt geben das es falsch ist, dann ist es gut, aber einige von den Muslimen sollten trotzdem das Totengebet für ihn verrichten
Kitaab Majmoo Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwiah li Samaahat al-Shaykh Abd al-Azeez ibn Abd-Allaah ibn Baaz (Möge Allah mit ihm Barmherzig sein) vol. 13, p. 122
islam-qa
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