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Brauch dringend Antwort auf Scheidungsfrage!
#10
:) ich weiss mein Bruderherz ich scherze nur manchmal....

Das ist keine Fetwa meinerseits, sondern eine Regel des Fiqh. Bei sowas trifft die Unwissenheitsklausen nenn ich sie mal ein.

Bruder frauen sagen oft Sachen, die sie nicht so meinen und sie übertreiben gerne mal (liebe Schwestern das war allgemein nicht alle natürlich).

Wallahu Alem ob sie überhaupt gesagt hat du bist geschieden oder einfach nur ich will die Scheidung oder sowas wie wir sind geschiedene Leute ab jetzt (was aber sprachlich nicht bedeutet, dass man geschieden ist, sondern einfach anderer Meinung ist oder sich aus dem Weg etwas geht).

wallahu alem, aber solange der Mann sie einfach zurücknimmt und genau so das Recht von ihr als Scheidung ist inshallah alles gut
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#11
as selamu aleikum

Bruder ich kenne Frauen die, die Scheidung aussprechen obwohl sie nciht befugt sind. Ich denke psychisch gesehn ist es ein Versuch dem Ehepartner angst zu machen. Das man auch anders kann oder gehn kann wenn er übertreibt.

Wir Frauen werden Schwanger, wir haben eine Gebetsfreie Zeit, wir lassen unseren Familienstress meist an unseren Männern raus. UND dann sollen wir die Vollmacht über Scheidung bekommen? puhhh, dein Mann Schwester hat es bestimmt gut gemeint, aber ich als Frau hätte drauf verzichtet. Zu gunsten meiner Kinder :D

wa aleikum as selam
#12
Barak ALlahu fik, für die Fatwa

SubhnALLAH das hab ich zum ersten mal gehört. SubhnALLAH
#13
(18-10-2012, 11:20 PM)Abu Yahya schrieb: :) ich weiss mein Bruderherz ich scherze nur manchmal....

Du Scherzbold... Sso00083

Zitat:Das ist keine Fetwa meinerseits, sondern eine Regel des Fiqh. Bei sowas trifft die Unwissenheitsklausen nenn ich sie mal ein.

Fetwas werden ja aus bestimmten Regeln und Beweisen hergeleitet und derjenige der das tut hat dann die Fetwa herrausgegeben :)

Übrigens Akhi, Unwissenheit ist nicht in jeder Angelegenheit ein Entschuldigungsgrund.
#14
barakallahu fiek i know, aber ich denke wir beide wissen wann es kein Entschuldigungsgrund ist :)

wir lassen das jetzt mal sonst macht der shaitan faxen.... ;)
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#15
bismillah

Salam_wr_wb

Bruderherz, es ist wirklich nicht meine Absicht dich zu ärgern :) aber ich muss trotzdem hierzu noch was sagen, da ich mir nicht sicher bin, ob du es wirklich weisst, in welchen Fällen Unwissenheit, keine Entschudligung ist, weil man sollte in solchen Dingen schon eine Klarheit haben, da darauf andere Urteile aufbauen, wie z.B. ob die Scheidung jetzt gilt oder nicht, wenn sie gelten würde, dann im Falle, dass der Mann sie nicht zurückholt, wären sie geschieden und es wäre ihnen verboten zusammenzuleben.

Wenn man sagt, sie gilt nicht, weil es aus Unwissenheit geschehen ist und der Mann sie nicht zurückholt, da der Mann dann denkt man braucht sie nicht zurückholen, weil es sowieso nicht gilt, aber sie DOCH GELTEN WÜRDE, dann wären sie garnicht verheiratet.

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Entschuldigung für Unwissenheit, was die Scheidung angeht, selbst wenn man sie aus Spaß aussagt, ohne die Absicht gehabt zu haben sie zu scheiden, so GILT DIE SCHEIDUNG. Da wird nicht entschuldigt, wenn der Mann dann sagt ich hab das nicht gewusst.

http://islamqa.info/en/ref/70460


Auch in einem Fall, wo der Mann z.B. seine Frau scheiden würde und diese jedoch noch nichts über der Scheidung weiß, so GILT DIESE SCHEIDUNG. Ihre Unwissenheit über die Scheidung spielt keine Rolle.


Leider habe ich dazu was nur auf arabisch:
http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...&Id=142657

Also barakallahu fike Bruder :) und bitte nimm es mir nicht übel...
#16
Salam_wr_wb
ich hätte da noch eine frage kann mir jemand vielleicht beantworten

fall 1. mir hat ein sheik eine farwa gegeben das die scheidung die ein mann in wut ausspricht ungültig sein kann.
wie siet da die beweis lage aus

fall 2. und wenn eine frau die kulla verlangt und der mann sie in unwissenheit der frau die recht gibt und sie scheidet auch gültig ist und erst wenn die frau den mann wider will kann der mann sie zurück nehmen sonst nicht wie sieht hier die beweislage aus in beiden fällen habe ich keine beweise gelesen.

aber viele sagen das es seine richtigkeit hätte allahu wa alem

Wa_salam_wr_wb
#17
(19-10-2012, 11:33 PM)Umm Abderrahman schrieb: Salam_wr_wb
ich hätte da noch eine frage kann mir jemand vielleicht beantworten

fall 1. mir hat ein sheik eine farwa gegeben das die scheidung die ein mann in wut ausspricht ungültig sein kann.
wie siet da die beweis lage aus

fall 2. und wenn eine frau die kulla verlangt und der mann sie in unwissenheit der frau die recht gibt und sie scheidet auch gültig ist und erst wenn die frau den mann wider will kann der mann sie zurück nehmen sonst nicht wie sieht hier die beweislage aus in beiden fällen habe ich keine beweise gelesen.

aber viele sagen das es seine richtigkeit hätte allahu wa alem

Wa_salam_wr_wb

Asselamu aleikum,

soweit mir bekannt ist zu 1. die Scheidung ist DANN nicht gültig, wenn die Wut so groß war, das man sich nicht kontrollieren konnte und sich nicht bewusst war, was man da genau macht und sagt.

zu 2. wenn eine Frau die Khulea verlangt und der Mann einverstanden ist und ihr die Scheidung gibt, dann sind sie geschieden und in diesem Fall kann der Mann nicht die Frau zurückholen ausser mit einem neuen Vertrag.

am besten du schaust für Detailiertes unter www.islamqa.com
  


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