MoMo
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MoMo   19-08-2012, 01:38 AM
#1
Salam alaikum liebe Geschwister.

Wenn ein Raubkopierer die Urherberechts z.b von einen Kinofilm verletzt wird er lebenslängig Im Gefängis gehalten, aber wenn jemand 2-4 Kinder vergewaltigt,tötet nur 3-4 Jahre und danach kann er wieder raus und wieder anfangen...

Was wäre nach Islamlichen regeln?
  
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