06-05-2013, 09:00 PM
As Selam Alakyum rahatullah wa barakatuh,
wie geht es euch allen da draußen inshallah ta´ala hoofe ich gut.
Es ist ein wichtiges Thema wie wir richtig denn Ghusl voll ziehen inshallah ta´ala.
Über Ghusl (die große rituelle Waschung) ist das Waschen des ganzen Körpers mit Wasser berichtet. Das Basisurteil beruht auf der Aussage Allahs: „… Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.“ [5:6]
Und Allah sagt: „… O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.“ [4:43]
Ghusl ist unterteilt in:
- Wajib (verpflichtend)
- Mustahab (erwünscht)
Die wajib- (verpflichtende) Ghusl wird nach dem Geschlechtsverkehr verrichtet, ungeachtet dessen, ob man ejakuliert hat oder nicht. Ein Mann muss Ghusl vollziehen, wenn die Spitze seines Gliedes, in den privaten Teil der Frau eindrang, sogar wenn es nur eine Sekunde lang war. Dies basiert auf dem Bericht von Abu Hurairah (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wenn ein Mann in eine Frau eindringt, wird die Ghusl für ihn verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim] Bei dem Bericht von Muslim steht zusätzlich: „ungeachtet dessen, ob er ejakuliert.“ Für die Frau gilt hierbei dasselbe.
Die Ghusl wird verpflichtend, wenn Samenflüssigkeit austritt und man Spuren davon findet. Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah. Sie berichtet, dass Umm Sulaim, die Frau von Abu Talha, den Propheten (sallAllahu alaihi was sallam) fragte: "O Gesandter Allahs! Allah schämt Sich nicht der Wahrheit. Ist die Frau zum Ghusl verpflichtet, wenn sie einen feuchten Traum hatte?" Er erwiderte: "Ja! Wenn sie die Flüssigkeit vorfindet.“ [Bukhari & Muslim]
Was den mustahab- (erwünschten) Ghusl angeht, so ist die Ghusl am Freitag (Djumu'ah), sehr erwünscht - außer wenn man schlechten Geruch absondert, denn in diesem Fall ist sie verpflichtend. Dies basiert auf einem Hadith von Abu Said al-Khudry (radiAllahu anhu), in dem er sagt, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi was sallam) folgendes sagte: „Am Tag des Djumu'ah, ist Ghusl für jeden, welcher das Reifealter (Pupertät) erlangt hat, verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim]
Außerdem gibt es einen Hadith in Berufung auf Samurah Ibn Djundub (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wer am Tag des Djumu'ah Wudu (kleine Waschung) vollzieht, der hat Gutes getan. Und (wer) Ghusl vollzieht, der hat besseres getan.“ [At-Tirmithi; dieser deklariert ihn als hasan]
Die Beschreibung der Ghusl
Man sie auf zwei Arten verrichten:
Die „Teilweise Ghusl“: Man wäscht den Kopf und den Rest des Körpers (vollständig).
Die „Ausführliche Ghusl“: Diese wird uns durch einen Hadith in Berufung auf 'Aischa
(radiAllahu anha) berichtet und ist von Bukhari und Muslim aufgezeichnet. Sie sagte: "Wenn der Prophet (sallAllahu alaihi was sallam) die Ghusl wegen Janabah vollzog, begann er mit dem waschen der Hände. Dann goss er Wasser mit der rechten in die linke Hand und wusch (mit der linken) seinen Intimbereich. Dann vollzog er Wudu. Als nächstes nahm er Wasser und fuhr mit seinen Fingern durch seine Haarwurzeln. Dann schüttete er drei Handvoll Wasser über seinen Kopf. Dann fuhr er damit fort, Wasser über den Rest seines Körpers zu gießen und wusch am Ende seine Füße." [Berichtet bei Muslim Nr. 479. Der Hadith bei Bukhari, wird in Berufung auf Maimunah berichtet.]
Das bedeutet, dass vor der ausführlichen Ghusl, die (kleine) Waschung (Wudu) verrichtet wird, aber die Füße am Ende gewaschen werden, (erst) nachdem der Körper gewaschen wurde.
Vor der teilweisen Ghusl wird keine Waschung verrichtet. Beide Arten der Ghusl sind gültig.
Falls eine Frau ihre Haare gebunden trägt, muss sie diese nicht lösen, wenn sie Ghusl vollzieht.
Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah (radiAllahu anha), er wurde bei Muslim in seinem Sahih aufgezeichnet. Darin sagte sie: „Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau mit vielen Zöpfen auf meinem Kopf. Soll ich sie lösen, wenn ich Ghusl mache, aufgrund von Janabah und Menstruation? Er (sallAllahu alaihi was sallam) antwortete: „Nein, es reicht, wenn du drei Handvoll Wasser über deinen Kopf schüttest.“
Schaikh 'Abdullah Ibn Salih al-'Ubaylan
Aus dem Buch „ As-Salaat“ - Seite 23-25
wie geht es euch allen da draußen inshallah ta´ala hoofe ich gut.
Es ist ein wichtiges Thema wie wir richtig denn Ghusl voll ziehen inshallah ta´ala.
Über Ghusl (die große rituelle Waschung) ist das Waschen des ganzen Körpers mit Wasser berichtet. Das Basisurteil beruht auf der Aussage Allahs: „… Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.“ [5:6]
Und Allah sagt: „… O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.“ [4:43]
Ghusl ist unterteilt in:
- Wajib (verpflichtend)
- Mustahab (erwünscht)
Die wajib- (verpflichtende) Ghusl wird nach dem Geschlechtsverkehr verrichtet, ungeachtet dessen, ob man ejakuliert hat oder nicht. Ein Mann muss Ghusl vollziehen, wenn die Spitze seines Gliedes, in den privaten Teil der Frau eindrang, sogar wenn es nur eine Sekunde lang war. Dies basiert auf dem Bericht von Abu Hurairah (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wenn ein Mann in eine Frau eindringt, wird die Ghusl für ihn verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim] Bei dem Bericht von Muslim steht zusätzlich: „ungeachtet dessen, ob er ejakuliert.“ Für die Frau gilt hierbei dasselbe.
Die Ghusl wird verpflichtend, wenn Samenflüssigkeit austritt und man Spuren davon findet. Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah. Sie berichtet, dass Umm Sulaim, die Frau von Abu Talha, den Propheten (sallAllahu alaihi was sallam) fragte: "O Gesandter Allahs! Allah schämt Sich nicht der Wahrheit. Ist die Frau zum Ghusl verpflichtet, wenn sie einen feuchten Traum hatte?" Er erwiderte: "Ja! Wenn sie die Flüssigkeit vorfindet.“ [Bukhari & Muslim]
Was den mustahab- (erwünschten) Ghusl angeht, so ist die Ghusl am Freitag (Djumu'ah), sehr erwünscht - außer wenn man schlechten Geruch absondert, denn in diesem Fall ist sie verpflichtend. Dies basiert auf einem Hadith von Abu Said al-Khudry (radiAllahu anhu), in dem er sagt, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi was sallam) folgendes sagte: „Am Tag des Djumu'ah, ist Ghusl für jeden, welcher das Reifealter (Pupertät) erlangt hat, verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim]
Außerdem gibt es einen Hadith in Berufung auf Samurah Ibn Djundub (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wer am Tag des Djumu'ah Wudu (kleine Waschung) vollzieht, der hat Gutes getan. Und (wer) Ghusl vollzieht, der hat besseres getan.“ [At-Tirmithi; dieser deklariert ihn als hasan]
Die Beschreibung der Ghusl
Man sie auf zwei Arten verrichten:
Die „Teilweise Ghusl“: Man wäscht den Kopf und den Rest des Körpers (vollständig).
Die „Ausführliche Ghusl“: Diese wird uns durch einen Hadith in Berufung auf 'Aischa
(radiAllahu anha) berichtet und ist von Bukhari und Muslim aufgezeichnet. Sie sagte: "Wenn der Prophet (sallAllahu alaihi was sallam) die Ghusl wegen Janabah vollzog, begann er mit dem waschen der Hände. Dann goss er Wasser mit der rechten in die linke Hand und wusch (mit der linken) seinen Intimbereich. Dann vollzog er Wudu. Als nächstes nahm er Wasser und fuhr mit seinen Fingern durch seine Haarwurzeln. Dann schüttete er drei Handvoll Wasser über seinen Kopf. Dann fuhr er damit fort, Wasser über den Rest seines Körpers zu gießen und wusch am Ende seine Füße." [Berichtet bei Muslim Nr. 479. Der Hadith bei Bukhari, wird in Berufung auf Maimunah berichtet.]
Das bedeutet, dass vor der ausführlichen Ghusl, die (kleine) Waschung (Wudu) verrichtet wird, aber die Füße am Ende gewaschen werden, (erst) nachdem der Körper gewaschen wurde.
Vor der teilweisen Ghusl wird keine Waschung verrichtet. Beide Arten der Ghusl sind gültig.
Falls eine Frau ihre Haare gebunden trägt, muss sie diese nicht lösen, wenn sie Ghusl vollzieht.
Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah (radiAllahu anha), er wurde bei Muslim in seinem Sahih aufgezeichnet. Darin sagte sie: „Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau mit vielen Zöpfen auf meinem Kopf. Soll ich sie lösen, wenn ich Ghusl mache, aufgrund von Janabah und Menstruation? Er (sallAllahu alaihi was sallam) antwortete: „Nein, es reicht, wenn du drei Handvoll Wasser über deinen Kopf schüttest.“
Schaikh 'Abdullah Ibn Salih al-'Ubaylan
Aus dem Buch „ As-Salaat“ - Seite 23-25