12-03-2012, 11:17 AM
Frage:
Ist es einer muslimischen Frau, die keinen Mahram¹ hat, da sie eine unverheiratete Konvertitin ist, erlaubt, sich in einem anderen Land niederzulassen, mit dem Zweck, ihr islamisches Wissen zu erweitern, um zwischen der Ahlus-Sunna wa-l-Jamaa zu leben und um einen Ehemann zu suchen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn die muslimische Frau an einem Ort lebt, an dem es keine anderen Muslime der Ahlus-Sunna wa-l-Jamaa, mit denen sie leben könnte, gibt, und sie daher nicht in der Lage ist, ihre Religion zu erlernen, dann ist es ihr erlaubt, an einen anderen Ort zu ziehen, wo sie unter Ahlus-Sunna leben und ihre Religion erlernen kann. Sie sollte tatsächlich versuchen umzuziehen, wobei sie möglichst mit einem Mahram reisen sollte. Falls sie keinen Mahram hat, sollte sie in Begleitung vertrauenswürdiger Personen reisen, beispielsweise mit einem Flugzeug, sodass sie ihren Bestimmungsort sicher erreichen kann.
Wir bitten Allah um Seine Hilfe, Ihm zu gehorchen.
Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 144)
¹ Bemerkung des Übersetzers: „Mahram“ bezeichnet einen Blutsverwandten, den die Frau dauerhaft nicht heiraten darf, wie z.B. ihr Vater, Bruder, Sohn, Onkel etc.