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Das Schlagen der Kinder
#1
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
wie geht es euch allen inshallah ta´ala gut hoffe ich doch.

Das Schlagen der Kinder

Fragesteller:
Wenn ich meine Tochter aufgrund eines Streites der zwischen ihr und ihrer Schwester stattfand, oder weil sie das Haus beschädigte, oder weil sie ihrer Mutter nicht gehorcht hat, schlagen möchte, wird sie ängstlich und sagt zu mir: „Lieber Vater, möge Allah dich bewahren, ich bitte Ihn, dich ins Jannah zu lassen.“
Ich bin besonders besorgt über diese Dua, da ich sie weiterhin schlage und mir sage: „Oh mein Herr, lass mich ins Jannah eintreten, durch mein Schlagen.“

Schaykh al-Barrak:
Warum schlägst du sie? Warum? Schlage sie nicht! Warum schlägst du sie!?

Fragesteller:
Weil sie mir oder ihrer Mutter nicht gehorcht …

Schaykh al-Barrak unterbricht ihn:
Nein, nein, schlage sie nicht! Diszipliniere sie mit Worten. Schlagen ist nicht das richtige Mittel.
Das Schlagen gehört zum Übertreten der Rechte Allahs.
Wenn sie nach ihrem zehnten Lebensjahr nicht betet, dann schlägt man sie (die Kinder allgemein) leicht, ein Mittel der Disziplin.

(Aber) das (hier vorliegende) ist falsch. Einige Leute gehen ins Extreme und bestrafen ihre Kinder mit Feuer! Das ist Jahil (Unwissenheit). Disziplin ist kein Quälen, es ist kein Quälen! Zeige Barmherzigkeit und dir wird Barmherzigkeit gezeigt; schlage deine Tochter nicht. Diszipliniere sie mit Worten wie: „Schämst du dich nicht?“, oder: „Derart ist falsch!“, oder: „Was tust du?“

Schaikh al-Barrak, rahimahullah

Frage:
Was ist das Urteil betreffend dem Schlagen von einem vierjährigen Kind? Und wie sieht das
Urteil bezüglich dem Anlügen desselben aus?
Bitte geben Sie uns ein Scharia-rechtliches Urteil dazu. Mögen Sie belohnt werden.

Antwort:
Es ziemt sich nicht ein Kind in diesem Alter zu schlagen; weil es in diesem Alter noch nicht in der Lage ist, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden.

Einmal kam Umm Sulaim mit ihrem Sohn Anas zum Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) und sagte: „Oh Gesandter Allahs! Dies ist mein Sohn Anies (wie sie ihn zärtlich nannte), ich habe ihn dir gebracht, damit er dir dienen kann.“ (Muslim)

Und Anas ibn Maalik (radiyaAllahu anhu) sagte: „Ich diente dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) zehn Jahre lang und er sagte niemals auch nur „Puh“ zu mir, noch sagte er „Warum hast du dies getan?“, oder „Hast du es noch nicht getan?“ (Al-Bukhari)

Wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) also nicht mal den Befehl gab, ein Kind unter zehn Jahren für eine schwerwiegende Sache wie das Nichteinhalten des Gebets zu schlagen, wie kann man es da wagen ein Kind aus einem anderen (geringeren) Grund zu schlagen, welches gerade mal vier Jahre alt ist?
Was das Anlügen eines Kindes betrifft, so ist dies nicht erlaubt, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) dies verboten hat.

Und bei Allah liegt aller Erfolg.

Scheikh Muhammed ibn Abdillah as-Subayyal

Fataawa wa Rasaa’il Mukhtaarah - Seite 534
  


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