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Verlobung im Islam
#1
Salam_wr_wb

Wie läuft die Verlobung im Islam ab? Gibt es immer eine Feier, wird ein Imam benötigt etc.??

Salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb

Verlobung bedeutet im Islam, dass der Mann die Frau fragt, ob sie ihn heiraten möchte. Es gibt keine bestimmten Anwendungen, die man bei einer Verlobung einhalten muss. Was Bekanntgabe der Verlobung, Party, Geschenke geben, angeht, so sind dies Bräuche/Traditionen, die vom Prinzip her erlaubt sind und nicht verboten, außer bei denen es im Islam ein Verbot gibt, wie z.B. das Austauschen von Verlobungsringen.

Der Mann und die Frau bleiben Fremde füreinander und es ist ihnen nicht erlaubt alleine zusein und ähnliches.

Die Verlobung muss man nicht öffentlich machen, im Gegenteil sogar, einige Gelehrte betrachten es als mustahab (wünschenswert), eine Verlobung geheim zuhalten, aufgrund von mögliches Übel oder Neid. Eine Heirat sollte jedoch öffentlich gemacht werden. Ein Imam ist für eine Verlobung nicht nötig, dein Mahram genügt dafür.

Hier die Fatawa dazu:
http://www.islam-qa.com/en/ref/20069/engagment
http://www.islam-qa.com/en/ref/67884/engagment

Möge Allah deine Verlobung segnen!
#3
Was bedeutet Verlobung im Islam?

Frage:

Wie ist der Ablauf einer Verlobung im Islam? Gewöhnlich ist eine Verlobungsfeier das, wo die Verlobten ihre Ringe austauschen. Ist dies die vorgeschriebene Methode in der Sharî‘ah?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Verlobung gemäß der Sharî‘ah bedeutet, dass der Mann die Frau fragt, ob sie ihn heiraten möchte. Die Ansicht der Gelehrten ist, dass die Verlobung für jemanden, der heiraten will, vorgeschrieben ist. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und es ist für euch keine Sünde darin, dass ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht…“ [al-Baqarah 2:235]

Und es wurde berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sich mit ‘Â’ishah verlobte. (Al-Bukhâri, al-Nikah, 4793) Und in al-Sahîh heißt es auch, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sich mit Hafsah verlobte. (Al-Bukhâri, al-Nikah, 4830)

Der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ermutigte denjenigen, der sich verloben wollte, sich die Frau anzusehen, der er den Heiratsantrag machen will, gemäß des Hadîth: „Wenn einer von euch einer Frau ein Heiratsangebot machen will, wenn er auf das blicken kann, was ihn motiviert, fortzufahren und sie zu heiraten, dann soll er es tun.“ (Abu Dawûd, al-Nikâh, 2082; von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd, 1832 als hasan eingestuft)

Aber in der islamischen Sharî‘ah gibt es keine speziellen Praktiken, die bezüglich der Verlobung befolgt werden müssen. Was einige Muslime tun, indem sie die Verlobung verkünden und eine Party feiern und Geschenke austauschen, so fällt dies alles unter das Stichwort von Bräuchen, die prinzipiell zulässig sind, und keine von ihnen sind harâm, außer diejenigen, die laut Sharî‘ah harâm sind – was den Austausch von Ringen zwischen den Verlobten einschließt, ein Brauch, der auf Arabisch als „Dublah“ bekannt ist. Dieser Brauch verstößt aus folgenden Gründen gegen die Sharî’ah:

1 - Manche Leute denken, dass diese Ringe die Liebe zwischen den Ehepartnern verstärken und eine Auswirkung auf ihre Beziehung haben. Dies ist ein jâhili (unwissender) Glauben und eine Bindung an etwas, wofür es keine Basis in der Sharî‘ah
gibt, und was sinnlos ist.

2 - Dieser Brauch beinhaltet die Nachahmung der Nicht-Muslime wie Christen und andere. Es ist keinesfalls ein muslimischer Brauch. Der Gesandte (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) warnte uns davor, als er sagte: „Wahrlich, ihr werdet dem Weg derer, die vor euch waren, folgen, Handbreit um Handbreit und Elle um Elle, bis ihr, wenn sie in ein Eidechsenloch kröchen, ihnen folgen würdet.“ Wir sagten: „O Gesandter Allâhs, (meinst du) die Juden und Christen?“ Er sagte: „Wen sonst?“ (Berichtet von al-Bukhâri,al-I‘tisâm bi’l-Kitâb wa’l-Sunnah, 6889; Muslim, al-‘Ilm, 6723)
Und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Wer ein Volk imitiert, ist einer von ihnen.“ (Berichtet von Abu Dawûd, al-Libâs, 4031; von al-Albâni in Sahîh Abi Dawûd, 3401 als sahîh eingestuft)

3 - Diese Verlobung erfolgt in der Regel vor dem ‘Aqd (Ehevertrag), in diesem Fall ist es nicht erlaubt, dass der Mann den Ring an die Hand seiner Verlobten steckt, weil sie immer noch eine Fremde (Nicht-Mahram) für ihn ist und noch nicht seine Frau geworden ist.

Abschließend werden wir die Worte von Sheikh Ibn ‘Uthaymîn (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) zu diesem Thema zitieren:

„‚Dublah’ ist ein Wort, das sich auf den Verlobungsring bezieht. Prinzipiell ist nichts Falsches an Ringen (d.h. sie sind erlaubt), solange es nicht von einem Glauben begleitet wird, wie manche Leute es tun, wenn der Mann seinen Namen in den Ring eingravieren lässt, den er seiner Verlobten schenkt, und die Frau lässt ihren Namen in den Ring gravieren, den sie ihrem Verlobten schenkt, indem sie glauben, dass dies die Bindung zwischen den Ehegatten garantiert. In diesem Fall ist dieser „Dublah“ oder Verlobungsring harâm, denn es stellt eine Bindung an etwas dar, wofür es keine Basis in der Sharî‘ah gibt, und was sinnlos ist. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass der Mann den Ring an die Hand der Frau steckt, weil sie noch nicht seine Frau ist, und somit immer noch eine Fremde (d.h. Nicht-Mahram) für ihn ist; sie ist so lange nicht seine Frau, bis der Ehevertrag abgeschlossen wurde.“

Al-Fatâwa al-Jâmi‘ah li’l-Mar’ah al-Muslimah, 3/914

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20069)
  


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