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08-10-2008, 10:38 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-10-2008, 10:47 PM von el_Mudjahida.)
Karim schrieb:
Hier ich muss ihn aber sofort rausnehmen dann
Edit
och, wieso denn?? aber kannst du machen, hab den link ja jetzt barakallahu fiek ua aleykum salam
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09-10-2008, 12:38 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2008, 07:46 AM von Husaina.)
As salam alaikum,
Zitat:Dieses Geschenk gehört der Frau ganz alleine. Es darf ihr weder von ihrem Ehemann, noch von ihrer Familie, noch von sonst irgendjemandem weggenommen werden. Sie verfügt darüber und darf damit machen, was sie will.
Das ist ihr Recht, das Allah ta'ala ihr gegeben hat. Alhamdulillah für diese wunderschöne Religion, die den Frauen ihren wahren Wert gegeben hat.
Alhamdulillah unsere Religion ist wirklich wunderschön!
Allerdings wird in der folgenden Fatwa bezüglich der Brautgabe eine kleine Ausnahme gemacht:
164. Frage: Brautgabe ist das Recht der Frau
Zitat:Allerdings darf der Vater einen Teil davon nehmen, aber nur wenn ihr das nicht schadet und nur wenn er es nicht nur von manchen seiner Kinder nimmt. Dies ist durch die Feststellung des Propheten begründet:
"Das Beste, das du verzehrst, ist das, was du verdient hast. Und deine Kinder sind ein Teil dessen, was du verdient hast."