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Wann die Hände heben bei Dua und wann nicht?
#1
Frage (Nr. 11543):

Da es Bid`ah ist, die Hände nach dem Fard Gebet zum Du`ā zu heben, würde ich gern wissen, wann man die Hände im Du`ā heben sollte. Können wir die Hände nach freiwilligen Gebeten heben?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Du`ā eine Art des Gottesdienstes ist und jede Art des Gottesdienstes sollte nur vollzogen werden, wenn es dafür einen Beweis (Dalīl) als Grundlage gibt. Das Grundprinzip lautet, dass die Hände beim Du`ā angehoben werden sollten, außer wenn das Du`ā Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist. In diesem Fall wäre das Heben der Hände eine zugefügte Handlung (und sollte nicht getan werden).

Beispiele dafür sind das Salāh (Gebet), die Khutbah (Rede), Tawāf (das Umkreisen der Ka`bah), Sa`ī (das Laufen zwischen al-Safā und Marwah) etc. Das Salāh beinhaltet Du`ā zu Beginn des Gebets, in der Rukū` (Verbeugung), beim Aufrichten aus der Rukū`, während der zwei Sajdah (Niederwerfung) und im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen – doch wer seine Hände an diesen Stellen hebt, hat eine Handlung der Bid`ah (tadelnswerte Neuerung) begangen. Dasselbe gilt für das Heben der Hände beim Du`ā auf der Minbar, außer im Falle des Istisqā’ (Gebet um Regen), beim Du`ā während des Tawāf oder Sa`ī.

Wenn es einen Beweis gibt, der zeigt, dass es erlaubt ist, die Hände in bestimmten Situationen anzuheben, dann gibt es darüber keine Meinungsverschiedenheit. Jedes Du`ā, das nicht in einer Überlieferung verzeichnet und das nicht Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist, wird als allgemeines Du`ā betrachtet. In diesem Fall ist nichts Falsches am Heben der Hände. Es wurde vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet, dass er von einem Mann erzählte, der seine Hände zum Himmel erhob und sagte: „Oh Herr, oh Herr,“ während sein Essen harām war, sein Getränk war harām, seine Kleidung war harām, er wurde mit Harām ernährt – wie also sollte sein Du`ā beantwortet werden?

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah scheut sich davor, Seinen Diener, der die Hände zu Ihm erhebt, mit leeren Händen zurückkehren zu lassen.“ – und weitere Ahādīth.

Bezüglich des Hebens der Hände nach nāfil Gebeten, so ist nichts Falsches daran, solange es kein Du`ā ist, das regelmäßig verrichtet wird, wie z. B. wenn jemand mit einer Notsituation konfrontiert ist und in diesem Moment nach Allah ruft. Doch wenn er ein solches Du`ā regelmäßig verrichtet und seine Hände nach den Pflichtgebeten anhebt, so gibt es keinen eindeutigen Dalīl, um eine solche Handlung zu unterstützen.

Scheikh Sa’d al-Humayd
  


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