Imran   07-05-2016, 04:58 PM
#2
Die islamischen Richtlinien sehen eine bestimmte Prozedur als verpflichtend an, d.h. wenn diese Prozedur nicht vollzogen wird, existiert de facto auch kein islamisch gültiger Ehevertrag. Ein lediglicher Ehevertrag, der vom Standesamt ausgestellt wird, genügt nicht. Wenn die Walis (Vormund) nur untereinander die Ehe beschließen, gilt die Ehe nicht (eigentlich muss der Wali der Frau diese dem zukünftigen Ehemann "anbieten" [natürlich mit ihrer Einverständnis] usw.).

Wenn ich etwas mehr Zeit finde, fasse ich in shaa Allah die Bedingungen einer Ehe grob zusammen. Wassalam.
  
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