28-01-2013, 01:02 AM
Frage:
Ich habe eine Frage und hoffe, dass sie es beantworten können. Eines Tages bin ich aufgewacht und haben den Geruch von Samenerguss wahrgenommen und habe mich dann überprüft, doch ich konnte keine Spur davon finden, daher dachte ich, dass es nicht notwendig war, ghusl (Ganzkörperwaschung) zu vollziehen, da der Samenerguss etwas klares und wohl bekanntes ist. Drei Tage später ist mir das gleiche passiert, doch diesmal fand ich Spuren davon, weshalb ich deswegen den ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen habe. Dies hat dazu geführt, dass ich mich fragte, ob beim ersten Vorfall Samen vorhanden war, welches ich jedoch nicht bemerkt hatte. Muss ich die Gebete für diese drei Tage nachholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Wenn eine Person einen erotischen Traum hatte, doch er kein Samen sehen kann, so muss er kein ghusl vollziehen, nach dem Konsens der Gelehrten. Wenn er Samenerguss sehen kann, doch er erinnert sich nicht daran, ein erotischen Traum gehabt zu haben, dann muss er ghusl vollziehen, nach dem Konsens der Gelehrten. Das was zählt bezüglich der Pflicht des ghusls, ist die präsens von Samenerguss oder Spuren davon.
Siehe die Antworten zu den Fragenummern 22705 und 111846
Wenn du deine Kleidung untersucht hast und du konntest keine Spuren von Samenerguss finden, dann musst du kein ghusl vollziehen, nur weil du den Geruch von Samenerguss wahrgenommen hast. Ein ähnlicher Geruch könnte nach dem Schwitzen bemerkt werden.
Es wurde überliefert, dass Umm Salama sagte: Umm Sulaym kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, und sagte: Oh Gesandter Allahs, Allah schämt sich nicht die Wahrheit zu sagen. Muss eine Frau ghusl vollziehen, wenn sie einen erotischen Traum hatte? Der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:“Wenn sie Wasser sieht (ein Ausfluss).
Überliefert von Al-Bukhari, 130; Muslim, 471
Es wurde überliefert, von Abu Sa´id al-Khudri, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:“Wasser (ghusl) ist für Wasser (Samenerguss).“
Überliefert von Muslim, 518.
Es wurde überliefert, dass ´Aischa sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, wurde über ein Mann gefragt, welcher Feuchtigkeit bemerkt, sich jedoch nicht an ein erotischen Traum erinnert. Er sagte „Er soll ghusl vollziehen.“ Er wurde über ein Mann gefragt, welcher gedacht hatte, dass er ein erotischen Traum hatte, jedoch keine Feuchtigkeit sah. Er sagte „Er muss kein ghusl vollziehen.“ Umm Salama sagte „Oh Gesandter Allahs, muss eine Frau ghusl vollziehen, wenn sie sowas sieht?“ Er sagte „Ja, Frauen sind die Zwillingshälften von den Männern.“
Überliefert von al-Tirmidhi, 113; Abu Dawud, 236; eingestuft als hasan von Scheikh al-Albani in Sahih Abi Dawud.
An-Nawawi (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Ibn al-Mundhir überlieferte, dass es ein Konsens darüber gibt, dass wenn ein Mann in seinem Traum sieht, dass er da eine Ejakulation (Samenerguss) oder Geschlechtsverkehr hat, er jedoch keine Feuchtigkeit finden kann, so muss er kein ghusl vollziehen. Und Allah weiß es am besten.
Zitat Ende vom Scharh al-Muhadhdhab, 2/161
Ibn Qudama (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Wenn er träumt, dass er eine Ejakulation hat, er jedoch kein Samenerguss sehen kann, so muss er kein ghusl vollziehen. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten von denen ich gelernt habe, waren übereinstimmend darüber. ... Doch wenn er aufwacht und Samenerguss sehen kann, obwohl er sich nicht daran erinnern kann einen erotischen Traum gehabt zu haben, so muss er ghusl vollziehen und wir kennen keine unterschiedlichen Meinungen bezüglich dies. Zitat Ende von al-Mughni, 1/130. Siehe auch Fath al-Baari von Ibn Hajar, 1/389
Und Allah weiß es am besten.
http://www.islam-qa.com/en/ref/161906