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Wann sollte man die Absicht zum Fasten fassen, und was ist, wenn man während des Tage
#1
Salam_wr_wb


Wann sollte man die Absicht zum Fasten fassen, und was ist, wenn man während des Tages herausfindet, dass der Ramadan begonnen hat?


Frage:

Muss die Absicht, Ramadan zu fasten, bei Nacht oder tagsüber gefasst werden? Und wenn einem zur Zeit des Duha (Vormittag) von jemandem gesagt wird, dass heute Ramadan ist, sollte man den Tag dann nachholen oder nicht?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist erforderlich, die Absicht, den Monat Ramadan zu fasten, in der Nacht – vor Fajr – zu fassen. Es genügt nicht, an jenem Tag mit dem Fasten zu beginnen, ohne die Absicht gefasst zu haben. Wer auch immer zur Zeit des Duha herausfindet, dass am heutigen Tag Ramadan ist und die Absicht fässt, zu fasten, muss sich bis zum Sonnenuntergang dem Essen enthalten, und zusätzlich muss er diesen Tag nachfasten, da von Ibn Umar von Hafsa (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtet wurde, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer sich das Fasten nicht vor dem Fajr vornimmt, für den gibt es kein Fasten.“ (Berichtet von Imam Ahmad, den Autoren der Sunan, Ibn Khuzaima und Ibn Hibban; sie stuften diesen Hadith als sahih und marfu ein.)

Dies bezieht sich auf das obligatorische Fasten. Was das nafil (freiwillige) Fasten anbelangt, so ist es erlaubt, die Absicht, zu fasten, tagsüber zu fassen, solange man nach Fajr noch nicht gegessen, getrunken oder Geschlechtsverkehr vollzogen hat, da in einem Hadith von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) bewiesen wurde, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) zur Zeit des Duha bei ihr eintrat und fragte: „Hast du irgendetwas (zu essen)?“ Sie sagte: „Nein.“ Er erwiderte: „Dann faste ich.“ (Berichtet von Muslim in seinem Sahih.)

Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad und seine Familie und Gefährten herabsenden.


Das Ständige Komitee für Rechtsfragen, 10/244



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 26863)


Wa_salam_wr_wb
  


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