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Was muss eine trauernde Witwe im Islam einhalten
#1
Frage:
 
Was sagt das Gesetz über Witwen, deren Männer gerade verstorben sind, woran sie sich im Islam halten sollen?
 
Antwort:
 
Der Hadith besagt, was eine traurernde Witwe erlaubt ist zu und was sie zu unterlassen hat.
 
Zunächst muss sie in ihrem Haus bleiben, indem sie mit ihrem Mann zusammen gelebt hat. Sie verlebit dort bis ihre idda (Trauerphase) zu ende ist. Diese Phase beträgt 4 Monate und 10 Tage. Wenn sie schwanger ist, so endet ihre Trauerphase bei der Geburt des Kindes.
Allah sagt im Koran:
 
„Für diejenigen, die schwanger sind, so endet ihre Trauerphase bis zur Geburt.“ (al-Talaq 4)
 
Sie darf das Haus nur verlassen, wenn es zu einer Notwendigkeit kommt, z.B. ein Krankenhausbesuch auf Grund einer Krankheit, Einkäufe beim Supermarkt (aber nur wenn sie keine anderen findet, die für sie einkaufen). Auch wenn das Haus zerstört werden sollte, so darf sie es für ein anderes Haus verlassen. Wenn sie aber keinen findet, der sie aufnimmt und sie um ihre Sicherheit Angst hat, so darf sie gemäß ihrer Not wegziehen.
 
Als zweites darf sie keine anziehende, attraktive Kleidung tragen, ob gelb, grün, oder andere helle Farben. Sie darf nur Kleidung tragen, welche nicht anziehend und attraktiv auf andere wirkt, egal ob es schwarz, gründ oder sonst was ist, hauptsache die Kleidung ist nicht schön und attraktiv.
 
Dies sagte und befahl uns der Prophet (Friede und Segen auf ihn).
 
Drittens darf sie auch kein Schmuck, kein Gold, Silber, Diamanten, Perlen oder sonstigen Schmuck tragen. Sei es nun ein Armband, eine Kette oder ein Ring, sie darf es nicht tragen bis ihre Trauerphase vorbei ist. (4 Monate und 10 Tage).
 
Viertens darf sie kein Parfüm benutzen. Sie darf weder Inzensen noch irgend eine andere Art von guten Gerüchen für ihren Körper benutzen, die einzige Ausnahme ist wenn sie sich nach der Blutung säubert. In diesem Fall ist es keine Sünde eine Art von Inzens zu benutzen.
 
Fünftens darf sie kein Kajal benutzen, sie darf weder Kajal noch das was dem Kajal ähnlich ist benutzen, um ihr Gesicht zu verschönern, welches wiederum auf andere Leute attraktiv wirken kann. Die normale Verschönerung beinhaltet Wasser und Seife, deren Verwendung natürlich nicht als sündhaft gilt. Der Kajal jedoch verschönert die Augen und ist nicht erlaubt.
 
Diese fünf Bedingungen muss eine Fraue einhalten, deren Mann gestorben ist.
 
Jedoch gibt es noch andere Bedingungen die gemäß der Meinung einiger Leute die Witwe einzuhalten hat. Sie sagen zum Beispiel, dass sie mit niemanden reden darf, sie darf auch nicht telefonieren (außer in Notfällen), sie darf auch nur einmal die Woche duschen und darf in ihrem Haus auch nicht barfuß laufen, sie darf nicht nachts unter dem Licht des Mondes gehen...es gibt noch andere abergläubische Bedingungen, die aber einfach falsch sind. Es gibt für diese Bedingungen keine einzige authentische Quelle, kein Hadith. Sie darf barfuß oder mit Schuhen im Haus laufen. Sie erfüllt ihre Notwendigkeiten im Haus, sei es kochen oder putzen. Sie darf auch unter dem Licht des Mondes auf dem Dach ihres Hauses (Terasse etc.) sein (viele Häuser im mittleren Osten haben Gärten oder Treffpunkte auf den Hausdächern), sie darf sich auch waschen wann sie möchte, und auch mit Leuten über Notwendiges reden, solange es keine verdächtige Rede ist (Verführung etc). Sie darf auch die Hände ihrer Verwandten schütteln, nur nicht die von fremden Männern. Und sie darf auch ihr Kopftuch abziehen, solange sie nicht in der Gegenwart von nicht verwandten Männern ist.
 
Sie darf jedoch kein Henna oder Safran benutzen, sei es auf ihrer Kleidung oder im Kaffee. Dies, weil Safran eine Art von Perfume ist.
Und man darf ihr in ihrer Trauerphase keinen Heiratsantrag machen, man kann vielleicht indirekt darauf hinweisen, dass der Mann an einer Heirat mit ihr interessiert ist, doch ein klarer Heiratsantrag ist nicht erlaubt und muss untersagt werden.
 
Scheich ibn Baz
  


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