08-05-2009, 06:23 PM
AL selamu Aleikum
Entschudige dieses Thema musste verschoben werden, es muss kontrolliert werden wie diese Fatwa anzunehmen ist..
Es gibt ja speziele und Allgemeine Fatwas....
z.B . dieser teil: Es besteht kein Bedarf für das Vermischen. Das Studieren an dieser Schule ist nicht
notwendig; solange eine Frau lesen und schreiben kann und die Lehren ihrer Religion
kennt, ist dies genügend, weil sie dafür geschaffen wurde, d.h., um Allah anzubeten.
Alles darüber hinaus ist nicht notwendig.
Es ist Speziel das wir in Deutschland die Schulpflicht haben und das würde einiges ändern auch brauchen wir in Deutschland Muslimische Gelehrtinen .. z.b. Ärztinen Lehrerinen usw.
Und das würde nun mal nicht ausreichen das auszuüben mit nur lesen -und schreib kenntnisse.
Da kommen auch noch andere Fatwas dazwischen... also noch andere Punkte die eingehalten werden müssen.
insALLAH danke für dein Verständniss, Barak ALLAHU fiek
Entschudige dieses Thema musste verschoben werden, es muss kontrolliert werden wie diese Fatwa anzunehmen ist..
Es gibt ja speziele und Allgemeine Fatwas....
z.B . dieser teil: Es besteht kein Bedarf für das Vermischen. Das Studieren an dieser Schule ist nicht
notwendig; solange eine Frau lesen und schreiben kann und die Lehren ihrer Religion
kennt, ist dies genügend, weil sie dafür geschaffen wurde, d.h., um Allah anzubeten.
Alles darüber hinaus ist nicht notwendig.
Es ist Speziel das wir in Deutschland die Schulpflicht haben und das würde einiges ändern auch brauchen wir in Deutschland Muslimische Gelehrtinen .. z.b. Ärztinen Lehrerinen usw.
Und das würde nun mal nicht ausreichen das auszuüben mit nur lesen -und schreib kenntnisse.
Da kommen auch noch andere Fatwas dazwischen... also noch andere Punkte die eingehalten werden müssen.
insALLAH danke für dein Verständniss, Barak ALLAHU fiek