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Bissmillah
Assalamu aleykum ua rahmatuLLAHi ua barakatu
Darf man auf den Weihnachtsmarkt? Ich soll fragen, eine Schwester muss mit ihrer Klasse dahin.
Barakallahu fiekum
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wobei ich den Weihnachtsmarkt nicht wirklich als Fest sehe, eher als Abzocke, weil da ja Sachen (für meine Verhältnisse) zu "Wucherpreisen" verkauft werden.
Also von daher...
Assalamu Aleikum wa rahmatullah wa barakatuh
Ja schon, aber es gehört ja zu dem Fest, es ist ja wie ein Brauch, genauso wie der Adventskalender und die ganzen anderen Sachen...und die gehören ja zu dem Fest.
Waleikum Salam wa rahmatullah wa barakatuh
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13-12-2008, 10:16 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2008, 10:22 PM von Kürsat90.)
Selaminaleykum
Schwester diese Viedo zeigt aber nur bei mit machen , wenn die Schwester dahin geht macht doch nicht mit , die Spaziert doch da nur , oder Singt die mit Frohe Weinachten ??? NEIN )
Und mit dem Fest der Christlischen das hat was mit dem Kirche zu tuen, wenn die Christen in der Kirche Feiern soll man nicht dahin (=
Aber in der Stadt wieso nicht , sie guckt doch nur und Spaziert nur rum wieso sollte sie dann nicht dahin gehen ??? dann darf ich ja auch nicht vor die Tür gehen weil auch die Laternen mit Weinachten Geschmückt sind (=
Wenn die Schwester in die Stadt geht mit dem Schule zum Weinachtsmarkt um zu schauen was soll daran verboten sein??? Aber wenn sie dahin gehen mit zu machen bei Singen und so Ja dann kann ich verstehen das es verboten ist.
Aber zum Sicherheit sollte die Schwester hier anrufen
http://www.islam-fetwa.de/
Wa aleykumselam
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das ist jetzt die Frage: Mitgehen (wie'n Stadtbummel), keine Lieder mitsingen, keinen Glühwein trinken...? Ob das auch wirklich nicht schlimm ist. Ich war damals (in der Blindenschul- und Ausbildungszeit) vom Internat aus auch mitgegangen.
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Rosenstern schrieb:
das ist jetzt die Frage: Mitgehen (wie'n Stadtbummel), keine Lieder mitsingen, keinen Glühwein trinken...? Ob das auch wirklich nicht schlimm ist. Ich war damals (in der Blindenschul- und Ausbildungszeit) vom Internat aus auch mitgegangen.
Also ich bin Ehrlich ich wurde nicht mit gehen , viele versuchungen aber man darf nicht sagen hier das ist Haram fertig aus , und mit so ein Mangelhaften Viedo , der Mann im Viedo Redet ganz was uber anderes. Natürlich wäre es besser wenn sie zu Hause bleiben wurde, aber man kann nicht mit ein Viedo (wo der Mann ehh uber was anderes redet, als Haram stellen.
wa aleykumselam
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das stimmt; denn ein Bummel über den Weihnachtsmarkt ist völlig was anderes, als ein Vortrag über Silvester.
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14-12-2008, 12:05 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2008, 12:06 AM von bint_abdulkarim.)
Asalamu alaikum
Na klar beteiligst du dich indirekt mit, indem du das betrittst, was sie FÜR Weihnachten organisieren.
Hast du den Bruder über Kirmes, also Rummel reden hören?(Vortrag)
Siehste, er sagte du MUSST bereuen. Du bist nur zum Rummel gegangen und bist nicht gefahren, trotzdem ist es dir nicht erlaubt, genauso verhält es sich mit Weihnachtsmarkt. Worin siehst du
einen Unterschied? Den Ort betreten, aber nichts benutzen. Ist genau dasselbe.
Außerdem der Name "Weihnachts". Weihnachten hat nur mit der Geburt Jesu Christi zu tun.
Das ist ein absolutes Fest der Kuffar. Warum, wenn es um so etwas geht, wird etwas sehr großes riskiert, könnt ihr es euch leisten vor Allah mit vielleicht einer großen Sünde zu stehen? Nein oder?!
Möge Allah uns davor bewahren. Amin.