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Ist es harām für eine Frau, die junub ist, zu kochen oder Dinge zu berühren?
#1
Frage (Nr. 6533):

Wie schnell nach dem Geschlechtsverkehr sollte der Ghusl vollzogen werden? Wir haben gehört, dass alles, was man vor dem Ghusl tut, wie herumlaufen oder kochen, harām sei.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Es gibt keine festgesetzte Zeitgrenze, innerhalb der eine Frau, die junub ist, den Ghusl vollziehen muss. Das Ganze hat zu tun mit der Verrichtung des Gebets und anderer gottesdienstlicher Handlungen, für die Tahārah (Reinheit) erforderlich ist.

Es liegt kein Schaden darin, den Ghusl aufzuschieben, bis die Zeit für das nächste Gebet anbricht, solange das vorherige Gebet im Zustand der Reinheit verrichtet wurde. Es ist dem Muslim aber empfohlen, sich mit dem Ghusl zu beeilen, damit er immer im Zustand der Reinheit ist, wie es der Sunnah entspricht. Außerdem nähern sich die Engel niemandem, der junub ist. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Es gibt drei Dinge, denen sich die Engel nicht nähern: dem toten Körper eines Kāfirs, einem Mann der sich mit Safran parfümiert hat (denn das ist ein frivoles und närrisches Verhalten und eine Nachahmung der Frauen – Qayd al-Qadīr, 3/325) und demjenigen, der junub ist, bis er Ghusl vollzieht.“ (Abu Dawūd #4180; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3522 als sahīh eingestuft)

Wenn eine Frau viel beschäftigt und es für sie nicht leicht ist, den Ghusl wegen Janābah direkt nach dem Geschlechtsverkehr zu vollziehen, dann beeinträchtigt es sie nicht und sie ist nicht nājis. Es ist für sie ausreichend, den Wudū‘ zu vollziehen, um die Janābah zu reduzieren und damit die Engel sich ihr nähern.

Die Behauptung einiger Leute, es sei harām für eine Frau, die junub ist, Dinge zu berühren und bestimmte Handlungen vorzunehmen, ist eine Erfindung (Bid`ah) und entspricht falschen Vorstellungen, die keine Basis im Islam haben. Diese irrige Überzeugung gründet auf erfundenen und falschen Überlieferungen, die zu dem Thema berichtet wurden. Scheikh al-Schuqairi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Zu den falschen Annahmen gehört die Auffassung, dass wenn eine Frau, die junub ist, Teig knetet, dieser verdorben wird aufgrund ihrer Janābah und dass der Segen (Barakah) von allem verschwindet, das ihre Hand berührt.“ (Al-Sunan wa-l-Mubtada’āt, S. 31)

Eine ähnliche Frage wurde dem Ständigen Komitee gestellt (al-Lajnah al-Dā’imah wa-l-Buhūth, 5/318 – al-Fatāwā). Die Antwort lautete wie folgt: „Alles Lob gebührt Allāh allein und Frieden und Segen seien mit Seinem Gesandten und dessen Familie und den Gefährten.

Ja, es ist einer solchen Person – ob Mann oder Frau – erlaubt, Dinge zu berühren, wie Kleidung, Teller, Töpfe etc., bevor sie Ghusl vollzieht, denn die Person ist nicht nājis und was sie berührt, wird auch nicht nājis. Es wurde in den authentischen Überlieferungen berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) eines Tages beim Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) war, sich dann von ihm entfernte und wieder zurückkam. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte ihn: „Wo warst du, oh Abu Hurayrah?“ Er antwortete: „Ich war junub und wollte nicht bei dir sitzen, solange ich nicht tāhir (rein) war.“ Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Subhān Allāh, ein Muslim wird nicht nājis.“ (al-Bukhāri, 1/333)

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh unseren Propheten Muhammad und seine Familie und die Gefährten segnen und ihnen Frieden schenken.“

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
  


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