21-05-2008, 08:46 AM
Werden Kinder für ihre guten Taten belohnt?
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
Frage:
Assalâmu ‘alaykum
Ich weiß, dass man für seine Sünden vor dem Alter der Pubertät nicht zur Rechenschaft
gezogen wird. Aber wie steht es seinen guten Taten, wird man dafür belohnt?
Jazâkum Allâhu khair
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Ja, Kinder werden für das Verrichten von guten Taten belohnt, wegen des Hadîth, der
von Muslim in seinem Sahîh (Nr. 1335) von Ibn ‘Abbâs (möge Allâh mit ihnen beiden
zufrieden sein) berichtet wurde, der sagte: „Eine Frau hob einen kleinen Jungen empor
und fragte: ‚Zählt die Hajj dieses Jungen?’ Er sagte: ‚Ja, und du wirst auch eine
Belohnung bekommen.’“ Der Autor von Mawâhib al-Jalîl fî Sharh Mukhtasar, Sheikh al-
Khalîl, sagte bezüglich der Angelegenheit von Kindern, denen das Gebet beigebracht
wird, wenn sie das Alter von sieben erreichen: „Al-Qarâfi sagte in Al-Yawâqît fî’l-Mawâqît:
Kinder werden für das Verrichten von guten Taten Belohnung bekommen, wegen des
Hadîth der Khath’ami-Frau [die ihr Kind emporhob und den Propheten (Frieden und
Segen Allâhs seien auf ihm) bzgl. dessen Hajj befragte].“
Ibn Rushd sagte: „Die schlechten Taten von kleinen Kindern werden nicht aufgezeichnet,
aber ihre guten Taten werden gemäß der korrekten Meinung aufgezeichnet.“
Ibn ‘Abd al-Barr sagte in al-Tamhîd, als er den ersten darin zitierten Hadîth
kommentierte, welcher jener Hadîth der Khath’ami-Frau ist: „…Abu’l-‘Âliyah al-Riyâhi
sagte: ‘Umar ibn al-Khattâb sagte: Die guten Taten eines kleinen Kindes werden
aufgezeichnet, aber seine schlechten Taten werden nicht aufgezeichnet.“
Der Autor von Mawâhib al-Jalîl sagte bezüglich Kindern, die in den Ihrâm für Hajj und
‘Umrah treten:
„Es gibt unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Tatsache, dass
Kinder für jegliche Taten des Gehorsams (gegenüber Allâh) belohnt werden, und für
jegliche schlechte Taten, die sie ausführen, entschuldigt sind, und dass ihnen jegliche
schlechte Taten, die sie absichtlich begehen, als Fehler angerechnet werden. In
Mukhtasar al-Wâdihah heißt es: ‚Hajj ist für Jungen und Mädchen keine Pflicht, bis die
Jungen die Pubertät erreichen und die Mädchen zu menstruieren beginnen, aber es ist
nichts Falsches daran, sie zur Hajj mitzunehmen. Es ist empfohlen (mustahabb), und der
Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) hat dies getan.’“
Dann erzählte er, dass Talhah Ibn Musarrif sagte: „Es war einer des Bräuche der
Muslime, ihre Kinder zur Hajj mitzunehmen und sie der Gnade Allâhs auszusetzen.“
Ibn ‘Abd al-Barr sagte in al-Tamhîd, dass es empfohlen ist, Kinder zur Hajj mitzunehmen,
und dass die Mehrheit der Gelehrten dies sagt. Er sagte außerdem: „Es ist nichts
Absonderliches, dass ein Kind im Jenseits für seine Salâh, Zakâh, Hajj und andere gute
Taten Belohnung und höhere Rangstufen verdienen soll, wenn es sie so verrichtet, wie
sie ausgeführt werden sollen, denn dies ist eine Gnade und Barmherzigkeit Allâhs,
ebenso wie Allâh Sich den Toten gegenüber Barmherzig zeigt, indem Er sie für Taten der
Wohltätigkeit belohnt, die die Lebenden zu ihren Gunsten verrichtet haben. Seht ihr
nicht, dass sie (die Gelehrten) sich darin einig sind, dass einem Kind befohlen werden
soll, zu beten, sobald es das Alter der geistigen Reife erreicht, und dass der Prophet
(Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) Anas und das Waisenkind im Gebet leitete? Die
meisten der Salaf sagten, dass für das Eigentum der Waisenkinder Zakâh gezahlt werden
muss, und dass es ausgeschlossen ist, dass sie dafür nicht belohnt werden. Ihr Vormund
und derjenige, der dies zu seinen Gunsten tut, werden sicherlich auch belohnt, genauso
wie derjenige, der sie zur Hajj mitnimmt – als Segen und Barmherzigkeit Allâhs. Es
wurde berichtet, dass ‘Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: ‚Die guten Taten
der Kinder werden aufgezeichnet und ihre schlechten Taten werden nicht aufgezeichnet.’
Ich weiß von niemandem, dessen Meinung es wert ist, befolgt zu werden, der etwas
Gegenteiliges behauptete.’“
Gemäß al-Ikmâl sagten viele Gelehrte: „Kinder werden für ihre Taten des Gehorsams
(gegenüber Allâh) belohnt und ihre guten Taten werden aufgezeichnet, jedoch nicht ihre
schlechten Taten.“
In Awâ’il al-Muqaddimât heißt es: „Meiner Ansicht nach besteht die richtige Meinung
darin, dass es für beide empfohlen ist, es zu tun, und beide dafür belohnt werden (d.h.,
sowohl das Kind als auch sein Vormund). Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) sagte zur Frau [die bzgl. der Hajj des Kindes fragte]: ‚…und du wirst auch eine
Belohnung bekommen.’ Und Allâh weiß es am besten.“
Ibn Jamâ’ah sagte: „Gemäß der vier (Imâme) werden Kinder für ihre Taten des
Gehorsams belohnt und ihre guten Taten werden aufgezeichnet, ob sie mündig sind oder
nicht. Dies wurde von ‘Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet. Einige
Gelehrte sagen, dass in dieser Sache Einigkeit (Ijmâ’) bestand. Außerdem wird dies
durch das bestätigt, was wir bereits im Kapitel über die Tugenden (Fadâ’il) gesagt haben,
dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: ‚Der Jihâd des Greisen
und des jungen Knaben sind Hajj und ‘Umrah.’, sowie durch den Hadîth über die Frau,
die ein kleines Kind emporhob.“
Und Allâh weiß es am besten.
Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 3277)