Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wesen des Fastens des Propheten
#1
Salam_wr_wb

Teil 1

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zum Thema:

Es ist eine Zusammenfassung über das Wesen des Fastens des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , über die Pflichten, Verhaltensregeln und Bittgebete, die es beinhaltet, über die Rechtsnorm bezüglich des Fastens und die Arten der Menschen in dieser Rechtsnorm, über die Dinge, die das Fastenbrechen betreffen und zusammenfassend über andere nützliche Dinge. Möge Allâh der Erhabene den Muslimen dazu verhelfen, der Sunna ihres Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in jeder kleinen und großen Angelegenheit zu folgen! Allâh ist es, der Erfolg verleiht.

Definition des Fastens

Es ist das anbetende Dienen Allâhs durch die Unterlassung der Dinge, die das Fasten brechen, vom Aufgang der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang.

Das Fasten im Ramadân

Es ist eine der gewaltigen Säulen des Islâm, wie der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Islâm wurde auf fünf Dingen erbaut: dem Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, der Verrichtung des rituellen Gebets, dem Geben der Zakâ, dem Fasten im Ramadân und dem Haddsch zum sakrosankten Haus.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

Die Menschen während des Fastens

- Das Fasten ist für jeden erwachsenen, geschlechtsreifen, fähigen, ansässigen Muslim, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, verpflichtend.

- Der Islâm-Leugner fastet nicht und muss das (vor der Annahme des Islâm) versäumte Fasten nicht nachholen, wenn er zum Islâm übertritt.

- Das Kind muss nicht fasten, wenn es noch nicht die Geschlechtsreife erlangt hat. Man weist es ihm jedoch an, um es daran zu gewöhnen.

- Wer eine akute Krankheit hat, deren Genesung er erwartet, bricht sein Fasten, wenn ihm das Fasten zu schwer fällt, und holt es nach seiner Genesung nach.

- Der Geisteskranke ist nicht zum Fasten verpflichtet. Er muss dafür auch keine Speisung entrichten, selbst wenn er erwachsen ist. Dasselbe gilt für den Geistesschwachen, der nicht unterscheidungsfähig ist, und den altersschwachen Greis, der nicht unterscheidungsfähig ist.

- Wer durch einen ständigen Grund am Fasten gehindert wird, wie der Greis oder der Kranke, der keine Genesung erwartet, speist für jeden Tag einen Bedürftigen.

- Wenn der Schwangeren oder der Stillenden das Fasten auf Grund der Schwangerschaft oder des Stillens zu schwer fällt oder sie um ihr Kind fürchtet, bricht sie ihr Fasten ab und holt es nach, wenn es ihr leicht fällt und die Angst vergangen ist.

- Die Menstruierende und die Frau, die sich im Wochenbett befindet, fasten während der Menstruation und des Wochenbetts nicht. Sie holen das nach, was ihnen entgangen ist.

- Wer zum Fastenbrechen gezwungen ist, um jemanden vor dem Ertrinken oder Verbrennen zu retten, bricht sein Fasten und holt es nach.

- Der Reisende kann seinem Willen nach fasten oder sein Fasten brechen und es nachholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine zeitlich begrenzte Reise ist, wie die Reise zur Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch), oder eine dauerhafte, wie die der LKW-Fahrer. Sie brechen ihr Fasten, wenn sie wollen, solange sie sich nicht in ihrer Gegend befinden.

Die Regeln des Fastens

1. Die Absicht:

Man muss die Absicht für das verpflichtende Fasten nachts vor Anbruch der Morgendämmerung fassen, weil der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer das Fasten nicht vor der Morgendämmerung beabsichtigt, der hat kein Fasten.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer die Absicht für das Fasten nicht in der Nacht fasst, der hat kein Fasten.“ (Dieser Hadîth ist in Sahîh An-Nasâî überliefert).

Es ist allerdings weder vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken noch von einem seiner Gefährten möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert, dass sie die Absicht laut ausgesprochen haben.

2. Die Zeit des Fastens:

Allâh der Erhabene sagt: „... und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“... (Sûra 2:187).

Es gibt zwei Morgendämmerungen:

a) Die falsche Morgendämmerung: Zu ihr ist das Morgengebet noch nicht erlaubt und das Essen für den Fastenden noch nicht verboten. Sie ist das lang gezogene, leuchtende Weiß, das wie ein Fuchsschwanz aussieht und vertikal erscheint.

b) Die richtige Morgendämmerung: Zu ihr ist das Essen für den Fastenden verboten und das Morgengebet erlaubt. Sie ist das lang gezogene Rot, das sich über den Gipfeln der Berge ausbreitet und somit horizontal erscheint.

Wenn die Nacht von Osten her kommt, sich der Tag nach Westen neigt und die Sonne untergeht, bricht man das Fasten. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: “Wenn die Nacht von dort kommt, der Tag nach dort geht und die Sonne untergeht, dann bricht der Fastende sein Fasten.” (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Dies tritt direkt nach dem Untergang des Sonnenkegels ein, selbst wenn ihr Licht noch scheint.

3. As-Sahûr (Mahlzeit vor Beginn des Fastens am Tag):

Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Leute der Schrift ist das Einnehmen von Sahûr.“ (Überliefert von Muslim).

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte zudem: „Der Segen befindet sich in drei Dingen: der Gemeinschaft, dem Tharîd (einem Gericht aus eingeweichtem Brot, Fleisch und Brühe) und dem Sahûr.“ (Dieser authentische Hadîth ist von At-Tabarânî in Al-Mu’dschamu Al-Kabîr überliefert).

Da das Sahûr offenkundig segensreich ist, sollte man es nicht versäumen. Man folgt damit der Sunna, stärkt sich für das Fasten und nimmt eine segensreiche „Nahrung“ ein, wie es der Gesandte möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nannte: „Auf zur segensreichen Nahrung!“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

Weiterhin sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Das Sahûr ist eine segensreiche Mahlzeit, so unterlasst es nicht, selbst wenn einer von euch einen Schluck Wasser nimmt! Denn Allâh und Seine Engel halten diejenigen in Ehren, die das Sahûr einnehmen.“ (Dieser akzeptable Hadîth ist von Imâm Ahmad überliefert).

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Welch gnadenreiches Sahûr sind dem Gläubigen die Datteln!“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte den Sahûr immer kurz vor der Morgendämmerung zu sich zu nehmen.

#2
Teil 2

4. Was der Fastende zu lassen hat:

a) Die erlogene Rede: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer die erlogene Rede und die Arbeit mit ihr nicht unterlässt, von dem braucht es Allâh nicht, dass er sein Essen und sein Trinken unterlässt.“ (Überliefert von Al-Buchârî).

b) Unsinnige Rede und Geschlechtsverkehr: Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Das Fasten ist nicht von Essen und Trinken, sondern das Fasten ist nur von der unsinnigen Rede und dem Geschlechtsverkehr. Wenn dich jemand beschimpft oder sich dir gegenüber dumm verhält, so sag »Ich faste!«!“ (Von Ibn Chazîma als authentisch eingestuft).

5. Was dem Fastenden erlaubt ist:

a) Der Fastende gerät in große rituelle Unreinheit: Von Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein ist überliefert: „Den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erreichte die Morgendämmerung, während er sich im Zustand der rituellen Unreinheit durch den Geschlechtsverkehr mit seiner Frau befand. Daraufhin verrichtete er die Ganzkörperwaschung und fastete.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

b) Der Siwâk (Zahnputzholzstäbchen) für den Fastenden: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ich damit meiner Gemeinschaft keine Erschwernis aufbürden würde, würde ich ihnen den Siwâk zu jeder rituellen Gebetswaschung anordnen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken unterschied dabei nicht zwischen dem Fastenden und dem nicht Fastenden. Dies ist ein Beweis dafür, dass der Siwâk allgemein sowohl für den Fastenden als auch für den nicht Fastenden zu jeder rituellen Gebetswaschung, jedem rituellen Gebet und zu jeder Zeit vor und nach dem Sonnenuntergang gestattet ist.

c) Das Ausspülen des Mundes und der Nase: Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken spülte sich den Mund und die Nase, während er fastete. Allerdings verbot er dem Fastenden es zu übertreiben und sagte: „Und spüle die Nase gründlich aus, außer du fastest.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

d) Von Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein ist überliefert, dass sie sagte: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken küsste, während er fastete, und schmiegte sich an, während er fastete. Und er war derjenige unter euch, der sein Bedürfnis am besten unter Kontrolle hatte.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

Dies gilt allerdings nur für den älteren Mann, für den jungen ist es verpönt. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der ältere Mann hat sich selbst gewiss unter Kontrolle.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Imâm Ahmad überliefert).

e) Die Blutentnahme und das Setzen von Spritzen, die keine Nährstoffe enthalten: Diese brechen das Fasten nicht, weil sie nicht nähren und nicht in den Magen gelangen.

f) Das Zähneziehen bricht nicht das Fasten.

g) Das Kosten der Speise: unter der Bedingung, dass es nicht in den Hals gerät. Dasselbe gilt für Zahncreme, weil von Ibn Abbâs möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert ist: „Man kann Essig oder etwas Anderes bedenkenlos probieren, während man fastet, solange es nicht in den Hals gelangt.“ (Überliefert von Al-Buchârî).

h) Der Kajal, die Augentropfen und ähnliche Dinge, die ins Auge gehen: Diese Dinge brechen das Fasten nicht, egal ob man sie im Hals schmeckt oder nicht. Imâm Al-Buchârî sagt in seinem Sahîh-Werk: „Anas, Al-Hasan und Ibrâhîm sahen den Kajal für den Fastenden als bedenkenlos an.“

6. Das Fastenbrechen:

a) Es gehört zur Sunna des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , sich mit dem Fastenbrechen zu beeilen. Damit handelt man auch den Juden und Christen zuwider, die es hinauszögern. Sie verspäten es, bis die Sterne erscheinen. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Den Leuten wird es immer gut gehen, solange sie sich mit dem Fastenbrechen beeilen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

Weiterhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Meine Gemeinschaft handelt meiner Sunna entsprechend, solange sie mit dem Fastenbrechen nicht bis zu den Sternen wartet.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Ibn Hibbân überliefert).

b) Das Fastenbrechen vor dem Abendgebet: Von Anas möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken brach sein Fasten, bevor er betete.“ (Dieser akzeptable Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

c) Mit was er sein Fasten bricht: Von Anas ibn Mâlik möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken brach sein Fasten mit frischen Datteln, bevor er betete. Und wenn es keine frischen Datteln gab, dann mit getrockneten Datteln. Und wenn es keine trockenen Datteln gab, trank er kleine Schlucke Wasser.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).

d) Was er zum Fastenbrechen sagt: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Fastende hat bei seinem Fastenbrechen ein Bittgebet, das nicht zurückgewiesen wird.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Ibn Mâdscha überliefert).

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sprach bei seinem Fastenbrechen folgendes Bittgebet: „Der Durst ist vergangen, die Adern sind feucht geworden und die Belohnung steht, so Allâh will, fest.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert).
#3
Teil 3

7. Die Dinge, die das Fasten ungültig machen:

a) Das absichtliche Essen und Trinken: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn er es vergisst und hierauf isst oder trinkt, soll er sein Fasten fortsetzen. Denn Allâh hat ihn einfach gespeist und getränkt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

b) Absichtliches Erbrechen: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wen das Erbrechen überkommt, der muss es nicht nachholen. Und wer das Erbrechen herbeiführt, der muss es nachholen.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Abû Dâwûd überliefert). Wenn er unabsichtlich erbricht, hat er sein Fasten nicht gebrochen.

c) Der Geschlechtsverkehr: Wenn dies bei einem Fastenden vorkommt, der zum Fasten verpflichtet ist, muss er das Fasten nachholen und zudem noch eine harte Sühne leisten: Er
muss einen Sklaven freikaufen. Wenn er diesen nicht findet, muss er zwei Monate ununterbrochen fasten. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss er sechzig Bedürftige speisen.

d) Spritzen mit Nährstoffgehalt: Das Leiten von Nährstoffen in den Körper oder das Blut mit der Absicht, den Kranken zu nähren. Diese Form bricht das Fasten, weil der Körper mit Nährstoffen versorgt wird.

e) Die Menstruation und das Wochenbett: Wenn die Frau tagsüber Blut ausscheidet, sei es zu Beginn oder zu Ende des Tages, ist ihr Fasten gebrochen und sie holt es nach.

f) Austritt von Sperma: Wer im Wachzustand auf Grund von Selbstbefriedigung, Geschlechtsverkehr, Küssen, Umarmung etc. Sperma absondert, dessen Fasten ist gebrochen. Wenn dies aber im Schlaf geschieht, bricht es das Fasten nicht, weil es nicht willentlich seitens des Fastenden geschieht.

g) Blutinfusion: Wenn der Fastende beispielsweise
einen Blutverlust erleidet und ihm Blut eingeführt wird.

8. Das Nachholen:

Es ist erwünscht, das Fasten zügig nachzuholen und nicht aufzuschieben. Man muss es nicht ununterbrochen nachholen. Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass man die rituellen Pflichtgebete für denjenigen, der verstarb und noch Gebete nachzuholen hatte, nicht stellvertretend nachzuholen hat. Dasselbe gilt für denjenigen, der nicht in der Lage ist, zu fasten. Niemand fastet stellvertretend für ihn zu seinen Lebzeiten, sondern er speist für jeden Tag einen Bedürftigen. Wer allerdings stirbt und noch zu fasten hatte, für den wird sein Sachwalter stellvertretend fasten, weil der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer stirbt und noch zu fasten hatte, für den fastet sein Sachwalter.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

9. Das Fasten bei gleichzeitiger Unterlassung des rituellen Gebets:

Wer fastet und nicht das rituelle Pflichtgebet verrichtet, der hat die wichtigste Säule des Islâm nach dem Bekenntnis zum Eingottglauben gelassen. Sein Fasten wird ihm nichts bringen, solange er nicht betet. Denn das rituelle Gebet ist die Stütze der Religion, auf der diese aufbaut. Demjenigen, der das Gebet unterlässt, wird das Leugnen des Islâm zugesprochen. Und vom Islâm-Leugner werden keine Werke angenommen, wie der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Das Bündnis, das zwischen uns und ihnen besteht, ist das rituelle Gebet. Wer es unterlässt, hat Leugnen des Islâm begangen.“ (Dieser authentische Hadîth ist von Imâm Ahmad überliefert).

10. Das Tarâwîh-Gebet (freiwilliges rituelles Gebet nach dem Nachtgebet im Ramadân): Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat das nächtliche Gemeinschaftsgebet im Ramadân eingeführt. Danach unterließ er es aus Angst, dass es der Gemeinschaft zur Pflicht gemacht werden könnte, worauf sie diese Pflicht nicht bewältigen könnten. Es besteht aus acht Rak’as ohne das Witr, wie von Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein überliefert: „Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken betete weder im Ramadân noch in einem anderen Monat mehr als elf Rak’as.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

Als Umar ibn Al-Chattâb möge Allah mit ihm zufrieden sein diese Sunna wieder zum Leben erweckte, betete er elf Rak’as. Und sie beteten zu seiner Zeit 23 Rak’as. Und sie beteten nach ihm 39 Rak’as. Man betet 23 Rak’as, wie in den beiden sakrosankten Moscheen. Dies entspricht auch den Aussagen der drei Imâme und anderer Gelehrter.

Leider rezitieren heutzutage viele Muslime den Qurân im Tarâwîh-Gebet zügig und verrichten auch die Verbeugung, die Niederwerfung und die anderen Gebetsabschnitte schnell. Dies ist ein Fehler im Gebet und führt zu einer mangelnden Konzentration. Es kann dadurch sogar ungültig werden. Und Allâh ist es, den wir um Hilfe bitten.

11. Die Zakâ zum Fest des Fastenbrechens (Zakâ Al-Fitr): Sie ist eine Pflicht, wie der nach einer Aussage von Ibn Umar überlieferte Hadîth beweist: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat den Menschen die Zakâ zum Fest des Fastenbrechens vom Ramadân zur Pflicht gemacht.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Die Zakâ zum Fest des Fastenbrechens ist dem Kleinen und dem Großen, dem Mann und der Frau, dem Freien und dem muslimischen Unfreien eine Pflicht. Sie entspricht einem Sâ (etwa 2,5 kg) des hauptsächlichen landesüblichen Nahrungsmittels, wenn er es neben seiner Nahrung eines Tages und einer Nacht und der Nahrung derjenigen, die er versorgt, übrig hat. Und das Bessere ist das Nützlichere für die Bedürftigen.

Sie wird am Festtag vor dem Festgebet abgegeben. Man darf sie auch ein oder zwei Tage vorher geben, aber nicht nach dem Festtag.


islam-web

Wa_salam_wr_wb
#4
Wann soll man eigentlich fasten, außer im Monat Ramadan?
#5
BismiLLAH

Assalamu aleikum

Der Prophet sallallahu aleihi wa sallam fastete gewöhnlich Montags und Donnerstags und empfahl es den 13. 14. und 15 eines jeden Monats zu fasten (Vorsicht: nach islamischen Kalender). Und ebenfalls in diesen Monat, in dem wir jetzt sind ist es von der Sunnah, dass man 6 Tage fastet. Denn der Prophet sallallahu aleihi wa sallam sagte, dass wenn man den Monat Ramadan gefastet hat und zusätzlich diese 6 Tage vom darauf folgenden Monat, so ist dies so, als ob man ein ganzes Jahr gefastet hat. Ach ja und man kann noch jeden zweiten Tag fasten. Das bedeutet, dass man ein Tag fastet und ein Tag nicht fastet. Dies war das Fasten vom Propheten David aleihi salam.

Wa aleikum Salam
#6
Dankeschön, Bruder!
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste