06-03-2013, 05:51 AM
(03-03-2013, 04:00 AM)al-Salafi schrieb:
Laß bei Wikipedia folgendes, was ich euch nicht vorenthalten wollte:Zitat: Häufig werden Halal-Fleischprodukte durch betäubungsloses Schächten produziert. Dies ist in Deutschland nach § 17 TierSchG verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nur umgangen werden, in dem man nach § 4 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung gegen Vorlage eines Sachkundenachweises beantragt. Aus religiösen Gründen kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über lange Zeit hinweg wurde Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen jedoch nicht.
Klar, als Islamische Quelle/Beleg kann man Wikipedia nicht heranziehen, dass steht außer frage. Aber ich denke bei so etwas oder allgemeine und bekannte Sachen (Statistik) ist es in Ordnung und würde ich jetzt auch nicht soo stark anzweifeln.
As salam ualaykum
Erstens Wikipedia Das Dort nicht Alles stimmt ist Ja wohl weit bekannt Und Wie Gesagt Das Gesetz erlaubt es Und aus Die Maus. Da Hatte es schon Einen grossen aufstand in Deutschland gegeben Wir schlachten halal Und Damit Hat sich Die Sache.