11-11-2011, 12:29 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2011, 12:34 AM von Abu Roumayssa.)
Oft bitten wir Allah swt um unsere Angelegenheiten und doch fühlen wir manchmal das es vlt. nicht erhört wurde. Allah hört den Ruf des Rufers so wie er swt. es selber sagt:
"Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft." (2:186)
Doch der Ver geht weiter und Allah bringt uns die Bedingung dafür das die Bitte erhört wird:
"So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf daß sie besonnen handeln mögen." (2:186)
Das Bittgebet (Du3a) erklären die Gelehrten als Gottesdienst und es spiegelt sich in vielen unserer Taten wieder.
Ich will nicht sehr darauf eingehen bestimmt haben die Geschwister im Forum schon über dieses Thema gesprochen, aber ich wollte eine Bedingung dafür das dass Bittgebet erhört wird zeigen. Nicht irgend eine Bedingung sondern die Bedingung die uns der Gesandte Allahs sws gelehrt hat.
Anas bin Malik ra überliefert das Umm Sulaym (Rumaysa bint Milhan) zum Propheten sws kam und zum Propheten sws sagte: "Oh Gesandter Allahs lehre mich ein paar Wörter mit denen ich Allah anbeten kann." Da sagte der Prophet sws: "Preise Allah 10 mal (10 x Subhanallah), Lobpreise Allah 10 mal (10 x Alhamdulillah), schreibe ihm die Größe zu 10 mal (10 x Allahu Akbar) und dann bitte um deine Angelegenheit so wird er (Allah) sagen: "Ich habe es (deine Bitte) schon erledigt, ich habe es (deine Bitte) schon erledigt." (Ahmad, Tirmidhi Sahih nach Albani)