Wichtig ist immer - und da spreche ich aus Erfahrung - zu versuchen, so oft wie möglich das Gebet in der Gemeinschaft (Moschee) zu verrichten. Glaub mir, zieh das ein Monat durch und du kannst die Bewegunsabläufe aus dem Kopf, da du sie so oft gemacht hast. Parallel lernst du zu Hause das was man im Gebet aufsagen muss. Die Schwester Umm_Nouredin hat es bereits erwähnt -
ich weiß aber nicht ob das Islamisch Rechtlich legitim ist -, dass du dir ein Blatt/Karteikarte auf dein Gebetsteppich legst, während du davon z.B. Surah al-Fatihah, dass was man in der Verbeugung oder im Sitzen sagen musst, abließt.
Jedoch gibt es dort ein paar Sachen die man beachten muss. Im
Pflichtgebet ist schon das lesen aus dem Mushaf (dem Qur'aan) Makruh, also Unbeliebt/Verhasst/Verpönt (Siehe Fatwa:
http://islamqa.info/en/ref/65924). Wie dann erst das Urteil darüber ist, von einem Blatt die Allgemeinen Sachen abzulesen (wie z.B. Adhkaar - das was man in den Positionen spricht), dass muss man einen Gelehrten fragen. Aber in der Fatwa von IslamQA heißt es, wenn eine Notwendigkeit besteht (vom Qur'aan während des Gebet's ab zulesen), so ist nichts Falsches daran. Eine Notwendigkeit wäre z.B. wenn der Imaam den Qur'aan nicht auswendig kann und das Fajr Gebet anführt, so kann er aus dem Qur'aan ablesen, da es der Sunnah entspricht dieses Gebet lang zu ziehen.
Im
Freiwilligengebet (wie z.B. Tarawih/Nachtgebet in Ramadhan) hingegen sieht es so aus, dass es erlaubt ist aus dem Mushaaf zu lesen (Ibn-i-Baaz in Majmuu' 11/117). Der Beweis ist die Überlieferung von Dhakwaan, worin der Sklave von'A'ischa das Nachtgebet in Ramadhan leitete, die Imaam Bukhaari verzeichnit.
Leider fand ich keine explizite Fatwa (Islamisches Rechtgutachten) von einem Gelehrten, der im Fall eines Konvertierten/Neu-Praktizierenden - der das Gebet lernt, in dem er vom Blatt abließt, als Notwendigkeit betrachtet und dies erlaubt. Ich will auch nicht behaupten oder nun in den Raum werfen, dass man einfach Qiyaas (Analogieschluß) machen darf und einfach sagt: Wenn schon das ablesen aus dem Mushaf im Freiwiligengebet erlaubt ist und im Pflichtgebet "nur" Makruh, so ist es erst Recht für den konvertierten erlaubt von einem Blatt abzulesen.
Desweiteren kann es dazu kommen, dass man schlimme Aussprache Fehler begeht, in dem man von einem Blatt abließt, dass das Arabische in Lateinischen Buchstaben wiedergeben soll.
Und Allaah weiß es am besten.