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Nach den Wechseljahren stillen
#1
Frage:
Wie lautet das Urteil bei einer Frau, die das Alter der Wechseljahre erreicht und ein Kind fünf Mal täglich oder mehr während der ersten zwei Jahre des Kindesleben stillt.  Verursacht dieses Stillen, dass sie füreinander verboten sind (und die dazugehörigen Auswirkungen), und man ihm einem Pflegevater übergibt, da die stillende Mutter keinen Ehemann hat.
Antwort:
Das Stillen verbietet das, was Blutsverwandtschaften verbieten. Daher führt das Stillen, das in der Frage erwähnt wird,  von fünf Malen in den ersten zwei Jahren dazu, dass die Frau eine (stillende) Mutter für das Kind wird, aufgrund dieses Stillens. Dies basiert auf eine Allgemeingültigkeit des Koranverses,
„Verboten sind euch (zur Heirat) eure Nährmütter, die euch gestillt haben.“ (al-Nisa 23)
Auch wenn die Milch nach den Wechseljahren produziert wurde, so ist das Urteil dasselbe. Wenn diese Frau verheiratet ist, wären dieses Kind ihr (Pflege)Kind und der Sohn von demjenigen, welchem die Milch zugerechnet wird. Wenn sie nicht verheiratet ist, war sie vielleicht nicht verheiratet und hat Milch produziert, dann ist sie die (Pflege) Mutter dieses Kindes und es hat keinen Pflegevater.
Betrachte es nicht als komisch, dass jemand eine milchgebende Mutter hat und keinen Pflegevater. Betrachte es auch nicht als ungewöhnlich, dass jemand einen Pflegevater hat, aber keine Pflegemutter. Ein Beispiel des ersten Falles ist, dass eine Frau ein Kind zwei Mal stillt und diese Milch die Folge ihres ersten Ehemannes war. Dann trennte sie sich von ihrem Ehemann und heiratete einen anderen, nachdem sie ihre Wartezeit ausgeharrt hat. Sie wird schwanger und bekommt ein Kind von dem zweiten Ehemann. Sie stillt dann ihr Pflegekind nochmals mit dem Rest der Milchmenge (mit der Milch, die die Folge eines Kindes mit dem zweiten Ehemann ist). Jetzt ist sie eine Pflegemutter für das Kind, aufgrund des fünfmaligen Stillens, aber es hat keinen Pflegevater, weil es nicht mindestens fünf Mal gestillt wurde, was das Ergebnis eines Mannes mit der Frau war. Für den zweiten Fall gilt, dass das Kind einen Pflegevater hat, aber keine Pflegemutter. Ein Beispiel ist, dass ein Mann zwei Frauen hat. Eine der beiden stillt das Kind zweimal und die andere stillt es drei Mal. In diesem Fall, ist es ein Pflegekind des Ehemannes, da es fünf Mal von der Milch gestillt wurde, die das Ergebnis von dem Geschlechtsverkehr mit ihm war. Aber das Kind wird keine Pflegemutter haben, da weder die erste noch die zweite Frau ihn mit der minimalen Anzahl des Stillens, die gefordert wird, gestillt wurde.

Scheich ibn Uthaimin
  


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