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Wie lautet das Urteil über...
#19
bismillah



Ich suche Zuflucht bei Allah vor den gesteinigten Teufel. Im Namen ALLAH's des Barmherzigen des Allerbarmers.

Alles Lob gebührt ALLAH, dem Herrn der Welten, dem Barmherzigen, dem Allerbarmer, dem Herrscher am Tage des Gerichts.

Nur Dir dienen wir, und nur bei Dir suchen wir Beistand: leite uns den rechten Weg, nämlich den Weg derer, denen Du großmütig bist, nicht (den Weg) derer denen du zürnst und den der Irrenden.

(Sura 1 Al-Fatihah - Heiliger Qur´an (ungefähre Bedeutung))
#20
Sirat al-Mustaqim schrieb:Zwei Dinge sind hier zu beachten:

1. Wenn man sich sicher ist, dass man Wuddu verrichtet hat, jedoch Zweifel daran hat, ob der Wuddu noch gültig ist - sprich: man ist sich nicht sicher, ob man danach auf die Toilette gegangen ist oder nicht usw., - dann ist der Wuddu noch gültig.

2. Wenn man sich jedoch sicher ist, dass man im Zustand der Unreinheit war - sprich: man ist sich sicher, dass man auf die Toilette gegangen ist usw. - aber man ist sich nicht sicher, ob man danach Wuddu verrichtet hat oder nicht, dann hat man kein Wuddu.

Insha'Allah war das verständlich.

bismillah

Salam

Akhi, hast du einen Beweis dafür oder irgendeine Quelle?
Versteh mich nicht falsch, aber ich habe es bis jetzt immer so gelernt, dass man bei Zweifel seinen Wudu erneuern muss (was ich eigentlich auch für logisch halte, aber es kann natürlich sein, dass ich das falsch gelernt habe). Aber wenn es so ist, wie du das beschrieben hast, dann ist es natürlich an Vorteil für uns.
Bei Frauen ist es leider nicht so einfach, wie du es geschildert hast. Siehe dazu folgende Fatwa: http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3

Deine Schilderung war zwar generell auf Zweifel bezogen, jedoch wollte ich trotzdem diese Fatwa nochmal in Erinnerung bringen.

Wasalam
#21
Salam_wr_wb

sheima schrieb:Akhi, hast du einen Beweis dafür oder irgendeine Quelle?


Ja, ich habe einen Beweis, aber leider keine Quelle, ich bin noch nicht dazugekommen um nach einer Quelle oder einem Link zu suchen, aber sobald ich es tue und etwas finde, dann poste ich sie.

Wie ich bereits schrieb, eines der fünf Qawa´id ul-Fiqh (Prinzipien des Fiqh) besagt, dass die Gewißheit nicht durch Zweifel ersetzt werden kann. Diese Schilderung die ich hier wiedergegeben habe stammt von den Gelehrten und sie führen als Beweis dafür den Hadith an nachdem der Prophet Sas singemäß sagte, dass wenn jemand befürchtet während des Gebets Wind gelassen zu haben, er weiterhin sein Gebet fortsetzen sollte, bis er sich sicher ist, dass er etwas gehört oder gerochen hat. (Ich habe gerade nicht den genauen Wortlaut im Kopf und weiß leider nicht mehr wo der Hadith steht, aber ich denke den meisten dürfte er bekannt sein.)

Ich werde aber jetzt sofort nach einer Quelle suchen insha'Allah.




@ Salsabil: Ukhti, weshalb hast du deine Beiträge gelöscht?

Ich lese gerade in deiner Signatur diese Aussage:

Zitat:Und möge ALLAH te´ala uns davor schützen, eine Schwester oder einen Bruder dem Shirk zu bezichtigen - Amin


Kann es sein, dass du Folgendes aus meinem Beitrag missverstanden hast?

Sirat al-Mustaqim schrieb:Wir sollten insha'Allah nicht übertreiben im Lob für andere Menschen, es genügt vollkommen sich bei einem Menschen zu bedanken, wenn man dies unbedingt will, aber ihn übertrieben zu loben kann zu Riyah ("Prahlerei" und Prahlerei ist kleiner Shirk) führen. Möge Allah subhanahu wa ta´ala uns davor bewahren.

Ich habe dir nicht Shirk vorgeworfen, sondern lediglich gesagt, dass das Loben einer Person dazu führen kann, dass diese Person (also ich) anfängt zu prahlen und die Prahlerei ist nach den Worten des Propheten Sas kleiner Shirk.

Das war überhaupt nicht auf dich bezogen, sondern vielmehr auf mich.
#22
Salam_wr_wb

sheima schrieb:Akhi, hast du einen Beweis dafür oder irgendeine Quelle?



Wenn eine Person sich nicht sicher ist, ob sie im Zustand der Reinheit ist oder nicht, dann annuliert dies die Waschung nicht, unabhängig davon, ob sie sich im Gebet befindet oder nicht, bis sie sich sicher ist, dass ihre Waschung annuliert wurde. 'Abbad ibn Tameem berichtet, dass sein Onkel den Propheten Sas über eine Person befragte, die etwas in ihrem Unterleib spürt während sie betet. Der Prophet sagte: "Er soll das Gebet nicht verlassen, bis er etwas hört oder riecht." [Überliefert bei Muslim, Abu Dawud, At-Tirmidhi] Das bedeutet nicht, dass das Geräusch oder der schlechte Geruch die Waschung annuliert, sondern dass die Person sich sicher über die Tatsache sein muss, dass sie ihre Waschung annuliert hat. Ibn al-Mubarak sagte: "Wenn sich jemand unsicher ist über den Zustand der Reinheit, dann braucht er seine Waschung nicht zu erneuern." Wenn sich jemand jedoch sicher ist, dass er seine Waschung annuliert hat und Zweifel daran hat, ob er sich gereinigt hat oder nicht, dann muss er eine neue Wascnung vollziehen. [Fiqh us-Sunnah, Kapitel Waschung]

Hier eine Quelle (ich hoffe, du kannst englisch): http://downloads.islambase.co.uk/booksEN/FiqhSunnah.pdf

(Seite 25, Fiqh 1.39)

Weiterhin sei gesagt, dass die Zweifel in den meisten Fällen vom Shaytan verursacht werden, es sind also seine Einflüsterungen (Waswasa), die man in jedem Fall ignorieren sollte, es sei denn man ist sich wirklich absolut sicher, dass die Waschung annuliert worden ist.
#23
Salam

BarakAllahu fiek für deine Mühe akhi.

Wasalam
  


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