22-08-2008, 06:35 PM
Sirat al-Mustaqim schrieb:Zwei Dinge sind hier zu beachten:
1. Wenn man sich sicher ist, dass man Wuddu verrichtet hat, jedoch Zweifel daran hat, ob der Wuddu noch gültig ist - sprich: man ist sich nicht sicher, ob man danach auf die Toilette gegangen ist oder nicht usw., - dann ist der Wuddu noch gültig.
2. Wenn man sich jedoch sicher ist, dass man im Zustand der Unreinheit war - sprich: man ist sich sicher, dass man auf die Toilette gegangen ist usw. - aber man ist sich nicht sicher, ob man danach Wuddu verrichtet hat oder nicht, dann hat man kein Wuddu.
Insha'Allah war das verständlich.
Akhi, hast du einen Beweis dafür oder irgendeine Quelle?
Versteh mich nicht falsch, aber ich habe es bis jetzt immer so gelernt, dass man bei Zweifel seinen Wudu erneuern muss (was ich eigentlich auch für logisch halte, aber es kann natürlich sein, dass ich das falsch gelernt habe). Aber wenn es so ist, wie du das beschrieben hast, dann ist es natürlich an Vorteil für uns.
Bei Frauen ist es leider nicht so einfach, wie du es geschildert hast. Siehe dazu folgende Fatwa: http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3
Deine Schilderung war zwar generell auf Zweifel bezogen, jedoch wollte ich trotzdem diese Fatwa nochmal in Erinnerung bringen.