05-01-2018, 09:15 PM
Frage:
Ich habe drei Söhne und eine Tochter. Mein Ehemann, möge Allah uns beschützen, ist ein Alkoholiker. Er war in seiner Vergangenheit inhaftiert. Er ist süchtig nach Alkohol und hat mich und meine Kinder verletzt. Ich habe mich von ihm geschieden und lebe zur Zeit mit meiner Familie. Ihm liegt nichts an uns und ich habe kein Verlangen mehr zu ihm zurückzukehren. Jedoch hat er mich bedroht mir meine Kinder wegzunehmen und das könnte ich niemals ertragen. Nach all dem bin ich in erster Linie eine Mutter. Bitte hilf mir.
Antwort:
Dies ist eine Angelegenheit die definitiv im Gericht ausgetragen werden muss. Mann sollte nicht mit einem Alkoholiker bleiben, da er seiner Ehefrau und seinen Kindern Schaden zufügt. Mann sollte von ihm fernbleiben, außer wenn Allah ihn rechtleitet und er zu dem zurück kehrt, was richtig ist. Wenn der Richter die zwei trennt, werden die Kinder meistens der Mutter gegeben, da sie qualifizierter ist und er es nicht ist. Solange er das Problem hat Alkoholiker zu sein, ist er nicht geeignet seine Kinder aufzuziehen, da er sie zerstören und ruinieren wird. Daher hat sie das größere Recht auf ihre Kinder als er, sogar wenn Kinder Jungs sind. Dies ist eine Sache, die üblicherweise von dem Richter entschieden wird und es ist auch verpflichtend. Die Kinder müssen bei ihr sein, weil sie besser als er ist und weil er ein Übeltäter ist. Wenn sie es ablehnt zurück zu ihm zu kehren, hat sie es gut gemacht, da es unter solchen Lebensumständen schädlich und gefährlich für sie ist. Wenn er auch nicht betet, dann ist es verpflichtend nicht zu ihm zurück zu kehren, da derjenige, der das Gebet verlässt, ein Ungläuber ist – und Schutz wird von Allah gewährt. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Der Unterschied zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer auch immer es verlässt, hat Unglaube begangen.“
Es ist nicht verpflichtend mit jemandem zusammen zu bleiben, der nicht betet. 2
„Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt.“ (al-Mumtahina 10)
(Das bedeutet) Bis Allah sie rechtleitet und sie bereuen. Die Frau sollte zu ihrer Familie gehen oder mit ihren Kindern bleiben und ihren Ehmann nicht erlauben zu ihnen zu kommen bis er bei Allah bereut hat und zu dem zurück kehrt, was richtig ist.
Wenn er betet und Alkohol trinkt, dann ist es eine große Sünde und eine große Übeltat. Jedoch ist dann kein Ungläubiger sondern ein Übeltäter. Die Frau hat das Recht ihn daran zu hindern zu ihr zu kommen und ihn zu verlassen. Sie ist für diese Tat entschuldigt. Wenn sie geduldig bleibt und sie die Fähigkeit hat geduldig zu sein ist, so liegt nichts falsches bei dieser Wahl.
Scheich ibn Baz
Fußnote
Ich habe drei Söhne und eine Tochter. Mein Ehemann, möge Allah uns beschützen, ist ein Alkoholiker. Er war in seiner Vergangenheit inhaftiert. Er ist süchtig nach Alkohol und hat mich und meine Kinder verletzt. Ich habe mich von ihm geschieden und lebe zur Zeit mit meiner Familie. Ihm liegt nichts an uns und ich habe kein Verlangen mehr zu ihm zurückzukehren. Jedoch hat er mich bedroht mir meine Kinder wegzunehmen und das könnte ich niemals ertragen. Nach all dem bin ich in erster Linie eine Mutter. Bitte hilf mir.
Antwort:
Dies ist eine Angelegenheit die definitiv im Gericht ausgetragen werden muss. Mann sollte nicht mit einem Alkoholiker bleiben, da er seiner Ehefrau und seinen Kindern Schaden zufügt. Mann sollte von ihm fernbleiben, außer wenn Allah ihn rechtleitet und er zu dem zurück kehrt, was richtig ist. Wenn der Richter die zwei trennt, werden die Kinder meistens der Mutter gegeben, da sie qualifizierter ist und er es nicht ist. Solange er das Problem hat Alkoholiker zu sein, ist er nicht geeignet seine Kinder aufzuziehen, da er sie zerstören und ruinieren wird. Daher hat sie das größere Recht auf ihre Kinder als er, sogar wenn Kinder Jungs sind. Dies ist eine Sache, die üblicherweise von dem Richter entschieden wird und es ist auch verpflichtend. Die Kinder müssen bei ihr sein, weil sie besser als er ist und weil er ein Übeltäter ist. Wenn sie es ablehnt zurück zu ihm zu kehren, hat sie es gut gemacht, da es unter solchen Lebensumständen schädlich und gefährlich für sie ist. Wenn er auch nicht betet, dann ist es verpflichtend nicht zu ihm zurück zu kehren, da derjenige, der das Gebet verlässt, ein Ungläuber ist – und Schutz wird von Allah gewährt. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,
„Der Unterschied zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer auch immer es verlässt, hat Unglaube begangen.“
Es ist nicht verpflichtend mit jemandem zusammen zu bleiben, der nicht betet. 2
„Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt.“ (al-Mumtahina 10)
(Das bedeutet) Bis Allah sie rechtleitet und sie bereuen. Die Frau sollte zu ihrer Familie gehen oder mit ihren Kindern bleiben und ihren Ehmann nicht erlauben zu ihnen zu kommen bis er bei Allah bereut hat und zu dem zurück kehrt, was richtig ist.
Wenn er betet und Alkohol trinkt, dann ist es eine große Sünde und eine große Übeltat. Jedoch ist dann kein Ungläubiger sondern ein Übeltäter. Die Frau hat das Recht ihn daran zu hindern zu ihr zu kommen und ihn zu verlassen. Sie ist für diese Tat entschuldigt. Wenn sie geduldig bleibt und sie die Fähigkeit hat geduldig zu sein ist, so liegt nichts falsches bei dieser Wahl.
Scheich ibn Baz
Fußnote
- Von Ahmad, al-Nasal, al-Tirmidhi und ibn Majah berichtet. Al-Albani stuft es Sahih ein. Al-Albani, Sahih al-Jami, Band 1, Seite 760
- Dieser Satz, da es klar von dem restlichen Teil der Antwort ist, darf nicht missverstanden werden. Es bedeutet nicht, dass wenn man es wünscht auch man mit dem zusammen bleiben darf, der nicht betet. Es ist keine Wahl mit einem Ehemann zu bleiben, der als Ungläubiger erachtet wird.—Jz