28-04-2008, 10:05 PM
Bruder Kazeem, diese Hadise sind an anderes Thema, denn es geht hier nicht um den Urin selber (ob er als "Schmutz" in religiöser Hinsicht gilt), sondern darum, das wenn man solchen Schmutz berühren würde, die Gebeswaschung verliert oder nicht?
Die Hadise die du angegeben hast sind ein eindeutiger Beweis das der Urin des Kindes als "Schmutz" gilt, mit dem du nicht das rituelle Gebet verrichten kannst, (wenn er auf deiner Kleidung oder etwa die Hand ist).
Deswegen habe ich auch geraten das man sich die Händer waschen soll nicht ganz ohne Hintergrund. :-)
Und sollte das der Fall sein das man sagt das man dadurch die Gebetswaschung verliert, dann bräuchte man einen konkreten Beweis dafür und wenn jemand z.B. behaupten würde das dies der Fall ist, dann muss er eben dieses konkrete Beispiel aus den Quellen des Islams angeben, oder man bleibt auf dem Grundsatz und dem Fundament, das man die Gebetswaschung hat, denn sonst kann ich ja ALLES in Frage stellen.
Man könnte dahergehen und sagen: "Hey, wenn ich mich am Kopf kratze, habe ich noch da Wuduu oder nicht?" und die Liste wo man das in Frage stellen könnte ist zieeeeeeeeeemlich Lang.
Muss man da jeeeeeeeeeeeedes mal einen Beweis aus den Quellen des Islam angeben damit ich zum Fundament zurückkomme oder ist die Beweisführung auf denjenigen der dies behauptet?
Versteht ihr was ich meine Leute?
Es ist genauso wie wenn dich jemand beschuldigt. Die Beweisführung liegt auf ihn und nicht auf dich. Jeder kann daherkommen und eine Behauptung aufstellen. :kp:
:wasalambox: